09.12.2009 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 7/07 (594) Wohnen - Am Schel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 09.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau David erläutert die Vorlage der Verwaltung. Hier bewege man sich in einem topographischschwierigem Bereich. Die ruhigen Stichstrassen als Sackgasse sollen verlängert und neue Bauplätze geschaffen werden, was u. a. zu geringem Verkehrsaufkommen und ähnlichem führt. Ein vorliegender Fragenkatalog aus der Einwohnerfragestunde werde bearbeitet.
Frau David bittet, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung zu fassen, so dass auch alle Anwohner Gelegenheit haben ihre Stellungnahmen abzugeben und zu diskutieren und das Verfahren fortgesetzt werden könne.
Herr Arnusch fragt nach, ob nach der Anhörung hier eine Information erfolge. Frau David bejaht dies.
Herr Schmidt berichtet u. a. über 90 Beschwerden der Bürger über die Änderung der Plangebiete und fordert die Verwaltung auf, sich intensiv mit den Belangen dieser Bürger zu befassen.
Herr Krippner teilt mit, dass die Fraktion das Verfahren
unterstütze und durch die Auslegung den betroffenen Bürgern eine 4 wöchige
Frist zur Einreichung ihrer schriftlichen Stellungnahmen eingeräumt werde.
Die Bezirksvertretung
Hohenlimburg empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Plangebietes.
b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ nebst der Begründung vom 18.11.2009
nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist
Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
c)
Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem.
§ 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/07 (594) Wohnen
„Am Schellbrink“ an und überträgt sie zur selbständigen
Durchführung auf den Umlegungsausschuss.
Die Umsetzung erfolgt mit der Beschlussfassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ liegt im Ortsteil Hagen-Hohenlimburg und wird im Einzelnen begrenzt
§ im Süden durch Hochspannungsleitungstrasse und den vorhandenen Fußweg
§ im Westen durch die Grenze der Flurstücke 158, 159 und sowie
§ im Norden und Osten durch die Flurstücksgrenze des Flurstücks 152, 153 und 148.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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2,1 MB
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