Beschlussvorlage - 0910/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Investorin die Möglichkeit eines Erschließungsvertrages ohne Kostenbeteiligung der Stadt Hagen zu prüfen.
  2. Bei Zustimmung zu  einem Erschließungsvertrag ist dieser entsprechend abzuschließen und die Maßnahme durchzuführen.
  3. Bei Ablehnung eines Erschließungsvertrages ist die Erschließung des Baugrundstücks der Investorin anderweitig aufzuzeigen.
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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

 

Vorbemerkungen:

 

 

In seiner Sitzung am 25.06.2009 hat der Rat der Stadt Hagen den Beschluss gefasst, für die Straße „Auf dem Berge“ eine „Minimalausbauplanung“ zu erstellen und die Umsetzung vorzubereiten. Grundlage des Beschlusses ist die Vorlage Nr. 0455/ 2009, die als Anlage noch einmal mit versendet wird.

 

 

Ausbauplanung:

 

Bestand:

 

Das betroffene Teilstück der Straße „Auf dem Berge“ zeigt eine Länge von ca.  360 m. Die vorhandene Verkehrsflächenbreite beträgt nahezu durchgehend 5,00 m, wobei eine befestigte Fahrbahbreite mit 3,50 m (Asphaltbefestigung) zur Verfügung steht. Dazu kommen noch jeweils Seitenbereiche mit 0,75 m Breite, die als sog. wassergebundene Fläche ausgebildet sind.  Die Asphaltbefestigung ist mit Randsteinen der Größe 8/20 eingefasst. Die Seitenbereiche sind auf großen Längen mit privat auf der Grundstücksgrenze gepflanzten Hecken „überwachsen“.

Die Straßenentwässerung ist wegen der geringen Anzahl an Straßeneinläufen als unzureichend anzusehen.

Eine Beleuchtungsanlage fehlt völlig.

 

Planung:

 

Vorab muss konstatiert werden, dass die im Bebauungsplan Nr. 8/63 festgesetzte Verkehrsflächenbreite von insgesamt 8,50 m wegen der mittlerweile vorhandenen Grundstückssituation nicht mehr realisierbar ist bzw. nur mit unverhältnismäßig großen (Enteignungs-) Aufwand durchgesetzt werden könnte.

Von daher ist vorgesehen, die vorhandene Verkehrsflächenbreite mit gesamt 5,00 m Breite als Mischfläche auszubilden. Der heute asphaltierte Bereich kann erhalten werden, die Seitenbereiche müssten tragfähig ausgebildet werden. Letztlich muss eine neue Asphaltdeckschicht „über Alles“ gezogen werden. Zur Herstellung der neuen seitlichen Randeinfassungen müssen die vorhandenen Hecken zurückgeschnitten werden. Da diese aber sehr nahe an der Grundstücksgrenze stehen, wird sich hier sehr viel Handarbeit ergeben, um die Hecken in ihrem Bestand zu halten.

 

Eine explizite Markierung von Stellplätzen soll entfallen, um faktisch eine größt- mögliche Anzahl von Stellplätzen zuzulassen. Damit kann der Straßenabschnitt auch nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert werden- vielmehr ist eine Beschilderung  mit Zeichen 274-53, „Tempo 30“ vorgesehen.

 

Neben der Anpassung der vorhandenen Straßeneinläufe müssen zwei neue Abläufe hergestellt werden, um die Verkehrsflächen zu entwässern. Der Anschluss erfolgt an dem bestehenden Kanal.

 

Es wird eine Beleuchtungsanlage errichtet werden, die auch dem minimalem Standard genügt. Dafür werden 6 Mastleuchten installiert.

 

 

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die in der Vorlage Nr. 0455/2009 angegebenen Grobkosten von 175.000,- € müssen wegen des großen Handarbeitanteils nach genauerer Prüfung auf ca. 185.000,- € erhöht werden.

Unberücksichtigt ist dabei die Tatsache, dass die Verkehrsfläche z.Z. in Privateigentum steht und hier ggf. noch Grunderwerbskosten anfallen.

 

Angesichts der Haushaltssituation der Stadt Hagen und besonders vor dem Hintergrund des §82 GO bleibt aus Sicht der Verwaltung zur Realisierung der Maßnahme nur ein Erschließungsvertrag mit der Investorin für die Wohnbebauung, da dieses Vorhaben letztlich der Auslöser der Straßenbaumaßnahme ist. Im Erschließungsvertrag müssen alle Kosten der Investorin aufgegeben werden.

 

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

 

Mit der Investorin sind Gespräche zu führen, ob es zu einem Erschließungsvertrag kommen kann. (s. Beschlussvorschlag)

 

Sollte hier keine Einigung erzielt werden, bleibt die vorhandene Situation im in Rede stehenden Straßenabschnitt „Auf dem Berge“ bestehen.

 

Die Erschließung des Baugrundstücks der Investorin ist dann anderweitig zu sichern.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Zum momentanen Zeitpunkt entstehen durch den Beschlussvorschlag dieser Vorlage keine bilanziellen Auswirkungen, da sich die Straße nach wie vor nicht im Eigentum der Stadt Hagen befindet. Sollte es zu der beabsichtigten Maßnahme kommen, wäre die Straße im Rahmen einer „Schenkung“ in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren (abhängig vom Erschließungsvertrag). Diese müssen entweder bekannt oder aber geschätzt werden.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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15.12.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen