Beschlussvorlage - 0910/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Straße "Auf dem Berge"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; 63 Baurodnungsamt; FB20 - Finanzen und Controlling; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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01.12.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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15.12.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung
wird beauftragt, mit der Investorin die Möglichkeit eines
Erschließungsvertrages ohne Kostenbeteiligung der Stadt Hagen zu prüfen.
- Bei Zustimmung
zu einem Erschließungsvertrag ist
dieser entsprechend abzuschließen und die Maßnahme durchzuführen.
- Bei Ablehnung
eines Erschließungsvertrages ist die Erschließung des Baugrundstücks der
Investorin anderweitig aufzuzeigen.
Sachverhalt
Begründung
Vorbemerkungen:
In seiner Sitzung am
25.06.2009 hat der Rat der Stadt Hagen den Beschluss gefasst, für die Straße
„Auf dem Berge“ eine „Minimalausbauplanung“ zu
erstellen und die Umsetzung vorzubereiten. Grundlage des Beschlusses ist die
Vorlage Nr. 0455/ 2009, die als Anlage noch einmal mit versendet wird.
Ausbauplanung:
Bestand:
Das betroffene
Teilstück der Straße „Auf dem Berge“ zeigt eine Länge von ca. 360 m. Die vorhandene Verkehrsflächenbreite beträgt
nahezu durchgehend 5,00 m, wobei eine befestigte Fahrbahbreite mit 3,50 m
(Asphaltbefestigung) zur Verfügung steht. Dazu kommen noch jeweils
Seitenbereiche mit 0,75 m Breite, die als sog. wassergebundene Fläche ausgebildet
sind. Die Asphaltbefestigung ist mit
Randsteinen der Größe 8/20 eingefasst. Die Seitenbereiche sind auf großen
Längen mit privat auf der Grundstücksgrenze gepflanzten Hecken
„überwachsen“.
Die
Straßenentwässerung ist wegen der geringen Anzahl an Straßeneinläufen als
unzureichend anzusehen.
Eine
Beleuchtungsanlage fehlt völlig.
Planung:
Vorab muss konstatiert
werden, dass die im Bebauungsplan Nr. 8/63 festgesetzte Verkehrsflächenbreite
von insgesamt 8,50 m wegen der mittlerweile vorhandenen Grundstückssituation
nicht mehr realisierbar ist bzw. nur mit unverhältnismäßig großen (Enteignungs-)
Aufwand durchgesetzt werden könnte.
Von daher ist
vorgesehen, die vorhandene Verkehrsflächenbreite mit gesamt 5,00 m Breite als
Mischfläche auszubilden. Der heute asphaltierte Bereich kann erhalten werden,
die Seitenbereiche müssten tragfähig ausgebildet werden. Letztlich muss eine
neue Asphaltdeckschicht „über Alles“ gezogen werden. Zur
Herstellung der neuen seitlichen Randeinfassungen müssen die vorhandenen Hecken
zurückgeschnitten werden. Da diese aber sehr nahe an der Grundstücksgrenze stehen,
wird sich hier sehr viel Handarbeit ergeben, um die Hecken in ihrem Bestand zu
halten.
Eine explizite
Markierung von Stellplätzen soll entfallen, um faktisch eine größt- mögliche
Anzahl von Stellplätzen zuzulassen. Damit kann der Straßenabschnitt auch nicht
als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert werden- vielmehr ist eine
Beschilderung mit Zeichen 274-53, „Tempo
30“ vorgesehen.
Neben der Anpassung
der vorhandenen Straßeneinläufe müssen zwei neue Abläufe hergestellt werden, um
die Verkehrsflächen zu entwässern. Der Anschluss erfolgt an dem bestehenden
Kanal.
Es wird eine
Beleuchtungsanlage errichtet werden, die auch dem minimalem Standard genügt.
Dafür werden 6 Mastleuchten installiert.
Kosten und Finanzierung:
Die in der Vorlage
Nr. 0455/2009 angegebenen Grobkosten von 175.000,- € müssen wegen des
großen Handarbeitanteils nach genauerer Prüfung auf ca. 185.000,- €
erhöht werden.
Unberücksichtigt ist
dabei die Tatsache, dass die Verkehrsfläche z.Z. in Privateigentum steht und
hier ggf. noch Grunderwerbskosten anfallen.
Angesichts der
Haushaltssituation der Stadt Hagen und besonders vor dem Hintergrund des §82 GO
bleibt aus Sicht der Verwaltung zur Realisierung der Maßnahme nur ein
Erschließungsvertrag mit der Investorin für die Wohnbebauung, da dieses
Vorhaben letztlich der Auslöser der Straßenbaumaßnahme ist. Im
Erschließungsvertrag müssen alle Kosten der Investorin aufgegeben werden.
Weiteres Vorgehen:
Mit der Investorin
sind Gespräche zu führen, ob es zu einem Erschließungsvertrag kommen kann. (s.
Beschlussvorschlag)
Sollte hier keine
Einigung erzielt werden, bleibt die vorhandene Situation im in Rede stehenden
Straßenabschnitt „Auf dem Berge“ bestehen.
Die Erschließung des
Baugrundstücks der Investorin ist dann anderweitig zu sichern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Zum
momentanen Zeitpunkt entstehen durch den Beschlussvorschlag dieser Vorlage
keine bilanziellen Auswirkungen, da sich die Straße nach wie vor nicht im
Eigentum der Stadt Hagen befindet. Sollte es zu der beabsichtigten Maßnahme
kommen, wäre die Straße im Rahmen einer „Schenkung“ in Höhe der
Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren (abhängig vom
Erschließungsvertrag). Diese müssen entweder bekannt oder aber geschätzt
werden. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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3,5 MB
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