Beschlussvorlage - 0991/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.         Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Ausbau der präventiven Hilfen entsprechend der Verwaltungsvorlage.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt im Austausch mit den freien Trägen die Vorschläge in der Verwaltungsvorlage auszuarbeiten und bis zum 30.04.2010 mit einem Finanzierungsplan zu versehen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Wie in der Vorlage 0747/2008 vom 21.08.2008 im Planungskonzept „Kinderschutz in Hagen“ bereits veranschaulicht, werden in dieser Vorlage die Ergebnisse des dritten Planungsschrittes, der Maßnahmenplanung, dargestellt. Die Resultate der Maßnahmenplanung zeigen dabei einen stadtweiten Veränderungsbedarf in Richtung präventiver Angebote, Maßnahmen und Leistungen auf.

Durch das Ausmaß des Veränderungsbedarfes ist zunächst eine politische Entscheidung und Prioritätensetzung für einen Richtungswechsel hin zu einer mehr präventiv ausgerichteten Angebotslandschaft, erforderlich. Erst danach sind Gespräche mit einzelnen evtl. Anbietern von Maßnahmen sowie konkrete Überlegungen zur Finanzierung für einzelne neue oder veränderte Maßnahmen zweckmäßig.

 

 

Begründung

In der Vorlage 0664/2009 vom 06.08.2009 wurde bereits aufgezeigt, dass die umfangreichen und zum Teil unerwarteten Resultate aus den ersten beiden Planungsschritten eine Änderung in der Struktur der Maßnahmenplanung erforderten. Der veränderte Planungsverlauf sowie die erarbeiteten Resultate sind nachfolgend dargestellt.

 

 

Planungsverlauf

 

Workshops mit Praktikern

 

Abweichend von der ursprünglichen Planung führte die Jugendhilfeplanung Anfang Oktober 2009 drei halbtägige Workshops mit Praktikern/innen aus unterschiedlichen Sozialräumen durch, um konkrete fehlende Angebote für verschiedene Alterszielgruppen von Kindern und Jugendlichen bzw. deren Eltern, in den Sozialräumen aber auch stadtweit, zu benennen.

Ingesamt beteiligten sich 64 Praktiker/innen aus verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe an den Workshops.

Zunächst erhielten die Beteiligten der Workshops Einblick in die Resultate der Bestandserhebung und der Bedarfsermittlung, bevor die eigentliche Gruppenarbeit, die für alle Arbeitsgruppen gleich vorgegeben war, begann.

Die Kleingruppen erhielten den Auftrag unter Einbeziehung der Sozialraum- oder evtl. gesamtstädtischer Bedarfe ein konkretes Angebot für die gewählte Zielgruppe unter den Aspekten Ausstattung, Zeit, Zugang, Räume, Personal etc., zu erarbeiten.

Obwohl eine Vielzahl von Angeboten durch die Beteiligten ausgearbeitet wurde, konzentrierten sich alle Inhalte der erarbeiteten Angebotsvorschläge auf die nachfolgende Kernaussage:

 

Familien benötigen in den Sozialräumen eine zentrale Anlaufstelle, an die sie sich nicht nur mit ihren unterschiedlichen Problemen wenden können, sondern die ihnen auch präventive Angebote unterbreitet.

 

Diese Anlaufstellen sollten für Familien mit Kindern und Jugendlichen sowohl in Problemsituationen unterstützende Hilfe leisten als auch präventive Angebote in den jeweiligen Sozialräumen vorhalten bzw. eine Vermittlung dahin organisieren.

Um viele Familien im Sozialraum zu erreichen und evtl. Hemmungen abzubauen, ist es sinnvoll, die Anlaufstellen an möglichst den meisten Familien bekannten und positiv belegten Einrichtungen innerhalb des Sozialraums anzusiedeln.

Die Räumlichkeiten in den Anlaufstellen sind so zu gestalten, dass für die verschiedenen Angebote, z.B. von Krabbelgruppen bis hin zu Beratungsgesprächen eine angemessene Ausstattung und Raumzahl vorhanden ist.

Ausreichend fachlich versiertes Personal, dass die Angebote koordiniert sowie organisiert, aber auch evtl. selber durchführt, ist vorzuhalten und kann je nach Angebot von ehrenamtlichen Kräften unterstützt werden.

 

Der Ausbau von niederschwelligen Hilfsangeboten für Familien in Problemsituationen sowie der Aufbau präventiver Angebote und Maßnahmen ist in den Sozialräumen dringend erforderlich, kann aber aufgrund mangelnder Ressourcen in den bestehenden Systemen nur unzureichend erfolgen.

 

Im nächsten Schritt erhielten die Beteiligten der Workshops den Auftrag zu beschreiben, wie ein Netzwerk im jeweiligen Sozialraum in Hinblick auf Leitung, Teilnehmer/innen, Inhalte und Ziele gestaltet sein sollte.

 

Zu dieser Fragestellung konzentrierten sich die Ergebnisse auf diese Kernaussagen.

Die Einrichtungen, die sich an den Netzwerken beteiligen, können je nach Sozialraum unterschiedlich sein.

Um das Netzwerk nicht zu überladen und arbeitsfähig zu halten, sind stadtweite Institutionen nur nach Bedarf einzubeziehen.

Im Netzwerk erhalten die Beteiligten Informationen über die anderen im Sozialraum arbeitenden Einrichtungen und bekommen so die Möglichkeit, ihre Angebote aufeinander abstimmen.

Durch die Vernetzung sind Veränderungen im Sozialraum schneller zu erkennen und es können gemeinsam passgenaue präventive und interventive Angebote vorgehalten werden.

Es ist sinnvoll, wenn die Beteiligten die Situation im Sozialraum regelmäßig gemeinsam reflektieren und Veränderungen absprechen.

Eine Koordination und Kooperation der Einrichtungen in Hinblick auf passgenaue Hilfen für gemeinsam betreute Familien ist auf- bzw. auszubauen.

 

Workshop mit den Trägervertretern

 

Die Jugendhilfeplanung führte ferner am 29.10.2009 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Abteilungsleitern des Fachbereiches Jugend und Soziales sowie Trägervertretern und Fachberatern aus den Bereichen Erziehungshilfe, Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Schwangeren-, Familien- und Erziehungsberatung, durch. Des Weiteren beteiligten sich an der Veranstaltung auch Vertreter/innen des Gesundheitsamtes und des Kinderschutzbundes.

In der Veranstaltung wurden neben den wichtigsten Resultaten der Bestandserhebung und Bedarfsermittlung, die elementarsten Kernaussagen aus den drei vorangegangenen Workshops dargestellt.

Die vorgestellten Resultate wurden mit den Beteiligten im Hinblick auf Umsetzungsmöglichkeiten für zu verändernde bzw. neu zu schaffende Maßnahmen erörtert und abgestimmt.

 

Ergebnisse der Maßnahmenplanung

 

Um Lösungen für die aufgezeigten Bedarfe zu finden, wurden die Ergebnisse der Maßnahmenplanung unter drei Gesichtspunkten strukturiert.

 

1.      Umsetzung ermittelter Bedarfe durch den Fachbereich Jugend & Soziales

 

Wichtige Informationen zum Datenschutz werden übersichtlich und verständlich aufgearbeitet und den Praktiker/innen zur Verfügung gestellt.

Momentan erarbeitet die Jugendhilfeplanung einen „Hagener Familienkompass“, in dem die Hagener Einrichtungen, die mit Kinder, Jugendliche und Familien arbeiten dargestellt werden. Ab Frühjahr 2010 ist dieser im Internet einsehbar.

Für das Problem der fehlenden „insoweit erfahrenen“ Fachkräfte werden im Fachbereich Lösungen erarbeitet.

 

2.      Umsetzung ermittelter Bedarfe im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen.

 

Überlegungen für die Zielgruppe der älteren Kinder und Jugendlichen:

§     Die Moderatorengruppe* der offenen Kinder- und Jugendarbeit befasst sich mit den Angebotslücken für ältere Kinder und Jugendliche und erarbeitet dazu Lösungen.

§     Die aufsuchende Arbeit sowie die Ausweitung der präventiven Angebote für ältere Kinder und Jugendliche wird im neuen Kinder- und Jugendförderplan berücksichtigt.

Die Familienzentren richten im Rahmen ihres bestehenden Leistungskontexts ihre Angebote für Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren mehr auf die Bedarfe im Sozialraum aus.

Um eine Verbesserung der Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst, den Familienzentren sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum zu erreichen, werden für die Sozialräume Vorhalle und Wehringhausen derzeit Pilotprojekte von sogenannten „Sozialraumteams“ geplant. Diese Projekte finden ebenfalls im neuen Kinder- und Jugendförderplan Berücksichtigung.

 

3.      Ermittelte Bedarfe, die nur mit zusätzlichen Ressourcen, zum Teil auch innerhalb bestehender Organisationsstrukturen, umzusetzen sind.

 

Ein Ausbau der aufsuchenden Angebote im Rahmen der „Frühen Hilfen“ sollte, unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte, erfolgen.

§     Die „Willkommensbesuche“ sind als erstes niederschwelliges Angebot für Familien beizubehalten.

§     Ein Ausbau der Besuche auf das gesamte Stadtgebiet ist anzustreben.

§     Um möglichst viele Familien in Hagen zu erreichen, bedarf es einer teilweisen Veränderung des Konzeptes.

 

* Unterarbeitskreis der AG1 nach §78 SGB VIII (offene Kinder und Jugendarbeit).

 

§     Eine stärkere Vernetzung mit den Familienzentren ist sinnvoll, um den Familien direkt Unterstützungsangebote vor Ort aufzuzeigen.

 

 

Um zentrale Anlaufstellen für Familien in den Sozialräumen zu schaffen, werden die Familienzentren ausgebaut.

§     Die Familienzentren richten ihre Angebote zukünftig auch auf spezielle Zielgruppen im Sozialraum aus.

§     Sie öffnen sich für hilfesuchende Eltern mit Schulkindern und Jugendlichen.

§      Eine Kooperation mit Beratungsstellen aus verschiedenen Bereichen ist anzustreben, damit die Möglichkeit besteht die unterschiedlichen Problemlagen der Familien in der Beratung zu berücksichtigen.

§     Die Familienzentren halten eigene Angebote vor, greifen aber auch auf die Ressourcen im Sozialraum zurück. Sie  vermitteln in Einrichtungen, die passgenauere Angebote für die jeweilige Familie bieten.

§     In den Familienzentren laufen die Informationen über die Angebote im Sozialraum zusammen.

§     Sie stehen als Informationsquelle über die vorhandenen Angebote nicht nur den Familien, sondern auch anderen Einrichtungen im Sozialraum zur Verfügung.

§     Sie nehmen an den Netzwerken im Sozialraum teil und sind Teil der momentan im Aufbau befindlichen zwei „Sozialraumteams“.

 

Für den „Kinderschutz in Hagen“ ist eine zentrale Koordinations- und Organisationsstelle einzurichten.

§     Einer der Aufgaben dieser Stelle ist die Koordination und Unterstützung aller Familienzentren.

·        Den Familienzentren steht sie als Informationsquelle z.B. über die stadtweiten Angebote oder gesetzlichen Neuerungen zur Verfügung.

·        Sie vertritt die Familienzentren in übergeordneten Netzwerken.

·        Eine Unterstützung beim Aufbau von Angeboten in den Sozialräumen:

o   Unterstützung bei der Suche nach Kooperationspartnern und Erstellung von einheitlichen Verträgen.

o   Suche und Koordination von Ehrenamtlichen in enger Zusammenarbeit mit der Freiwilligenzentrale.

·        Organisation von Fortbildungen zum Thema „Kinderschutz“.

§     Sie baut Verbindungen zwischen den Netzwerken auf den verschiedenen Ebenen Sozialraum, Stadtbezirk und Gesamtstadt aus und leitet innerhalb der Netzwerkstrukturen Informationen weiter.

 

Die Mehrheit der Beteiligten sah die Verantwortung für den „Kinderschutz“ beim kommunalen Träger und sprach sich dafür aus, dass die Anbindung einer zentralen Stelle daher bei der Stadtverwaltung Hagen zu erfolgen hat.

 

Eine zentrale Stelle unter kommunaler Trägerschaft könnte des Weiteren Aufgaben übernehmen, die bereits im Fachbereich Jugend und Soziales für den „Kinderschutz“ entwickelt und zum Teil schon umsetzt wurden. Aufgrund mangelnder Personalressourcen ist es jedoch nicht möglich diese Aufgaben zukünftig im Fachbereich weiter umzusetzen. Nachfolgende Bereiche im „Kinderschutz“ sind von dieser Problematik betroffen:

Die Fortschreibung der mit den freien Trägern und privaten Anbietern entwickelten Verfahrensstandards gem. § 8 a SGB VIII.

Eine Koordination und Vernetzung der „insoweit erfahrenen“ Fachkräfte.

Die Weiterentwicklung von verbindlichen Kooperationsstrukturen zwischen den Gesundheits-, Schul- und Jugendhilfesystemen.

Der Ausbau und die Pflege des Datensystems für den momentan in Hagen entstehenden Familienkompass.

   Die Organisation von themenspezifischen Veranstaltungsreihen.

 

Grundsätze des Hagener „Kinderschutzes“

 

Die an der Informations- und Diskussionsveranstaltung am 29.10.2009 beteiligten Vertreter der Träger der Jugendhilfe, des Gesundheitsamtes und des Fachbereiches Jugend & Soziales formulierten nachfolgende Grundsätze:

 

Die im Planungsprozess erarbeiteten und vorgestellten Ergebnisse sind der richtige Weg, der umgehend im „Kinderschutz“ zu beschreiten ist.

 

Die Schaffung von zentralen Anlaufstellen in den Sozialräumen, um vor Ort Familien zu unterstützen, ist der zentrale Baustein im „Kinderschutzkonzept“.

Die Übernahme dieser Aufgaben durch die Familienzentren kann nach Einschätzung der Beteiligten nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Die neuen Aufgaben gehören nicht mehr zu den Kernaufgaben und überschreiten die Grenzen der momentanen Leistungsfähigkeit der Familienzentren.

Um eine solche Aufgabenausweitung durchzuführen bedarf es einer gesicherten Aufstockung der finanziellen- und personellen Ressourcen der Familienzentren.

 

Die Einrichtung einer zentralen Koordinations- und Organisationsstelle ist dabei eine erforderliche Voraussetzung.

Es stellte sich jedoch in der Veranstaltung die Frage, ob eine einzelne Personalstelle ausreicht, die aufgezeigten Anforderungen zu erfüllen.

 

Andere Bereiche im „Kinderschutz“, wie z.B. die „Frühe Förderung“ von Kindern und die Verbesserung der Bildungssysteme sind ebenfalls zu betrachten und als nächste Schritte zu bearbeiten.

 

Der stadtweite Ausbau der präventiven Angebote wird als unerlässlich angesehen.

Um zu verhindern, dass die finanziellen Anforderungen für interventive Erziehungshilfemaßnahmen weiter steigen, müssen dringend mehr Ressourcen in die Prävention investiert werden.

Die Teilnehmer/innen waren bereit, sich im nächsten Planungsschritt an der Ausarbeitung von konkreten Maßnahmen zu beteiligen. Allerdings wollen sie sich erst in den arbeitsintensiven Prozess begeben, wenn die Perspektive besteht, dass mehr Ressourcen für präventive Hilfen bereit gestellt werden.

 

Alle Beteiligten sind sich bewusst, dass präventive Maßnahmen nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehören, was die Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen erschwert. Andererseits besteht Einigkeit, dass Kinderschutz nur bedeuten kann, Kindeswohlgefährdungen erst gar nicht entstehen zu lassen. Und das kann nur erreicht werden, wenn Hilfen und Unterstützung frühzeitig angeboten werden. Erziehungshilfemaßnahmen hingegen setzen erst ein, wenn das Wohl des Kindes bereits gefährdet wurde.

 

Deshalb wurde im Vorfeld weiterer Planungen eine politische Grundsatz- entscheidung in Hinblick auf den Ausbau der präventiven Hilfen in Hagen gefordert.

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach Beauftragung durch die Politik, sind die Träger der Jugendhilfe bereit, die Maßnahmen aus dieser Vorlage zu konkretisieren und einen Finanzierungsplan zu erstellen.

Dieser abschließende Schritt soll im April 2010 dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden, so dass im Anschluss eine politische Entscheidung über die Umsetzung der konkreten Angebote und Maßnahmen erfolgen kann.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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01.12.2009 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Ausbau der präventiven Hilfen   

           entsprechend der Verwaltungsvorlage.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

X

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - vertagt