Beschlussvorlage - 1000/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung 2010/2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Anhörung
|
|
|
|
03.02.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
01.12.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Anhörung
|
|
|
|
01.12.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Anhörung
|
|
|
|
09.12.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Anhörung
|
|
|
|
09.12.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Anhörung
|
|
|
|
10.12.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.12.2009
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Die
vorliegende Kindergarten-Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2010/2011 beinhaltet die mit den Trägern von Hagener
Kindertageseinrichtungen verbindlich abgestimmten Veränderungen und die sich
daraus ergebenden Gruppenstrukturen für das Anmeldeverfahren ab
Begründung
Aufbauend
auf die Belegungssituation im aktuellen Kindergartenjahr 2009/2010 wurden mit
den Trägern der Hagener Kindertageseinrichtungen bereits im April/ Mai diesen
Jahres erste Abstimmungsgespräche geführt. Anlass dieser frühzeitigen Gespräche
war zunächst die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung für das
kommende Kindergartenjahr. Aufgrund der Rahmenbedingungen des KiBiz und der
Verpflichtung zum U- 3 Ausbau, verbunden mit dem Investitionsprogramm der
Bundesregierung, wurden aber auch bereits darüber hinaus gehende Planungen und Veränderungswünsche
im Hinblick auf die Entwicklung der Kindergartenlandschaft in Hagen bis zum
Jahr 2013/2014 entwickelt. Diese weitergehenden Überlegungen werden zu Beginn
des neuen Jahres in einer gesonderten Vorlage ausführlich dargestellt.
Grundlage
für die Planungen zum Kindergartenjahr 2010/ 2011 ist der gesetzlich
vorgegebene Rahmen von 32 % Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren, wobei 70
% dieser Plätze in Kindertageseinrichtungen sicher zustellen sind. Im
interkommunalen Vergleich wird dies allgemein als zu niedrig angesehen. Eine
Befragung des Landesjugendamtes bei den
Kommunen im Bezirk Westfalen- Lippe hat
ergeben, dass von einem Anteil Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen von
mindestens 75 % auszugehen ist.
Dieser Wert wurde auch im letzten Jahr in Hagen bei der
Investitionsplanung zum Ausbau der U-3 Betreuungsplätze zugrunde gelegt
(Vorlage 1164/2008).
Auf
dieser Basis wurde in den Beratungen mit den Trägern bezogen auf die
Stadtbezirke für das Kindergartenjahr 2010/2011 folgendes Platzangebot
abgestimmt:
|
Tabelle
1 |
Gruppentyp I |
Gruppentyp II |
Gruppentyp
III |
Summe Plätze
u 3 |
Summe Plätze 3-6 |
||||||||
|
|
2
– 6 Jahre |
davon 2 |
u - 3
Kinder |
über 3
Jahre |
|||||||||
|
|
25 |
35 |
45 |
25 |
35 |
45 |
25 |
35 |
45 |
|
|
|
|
|
Haspe |
5 |
175 |
80 |
81 |
2 |
0 |
28 |
48 |
415 |
170 |
111 |
845 |
|
|
Mitte |
18 |
389 |
313 |
189 |
0 |
15 |
80 |
119 |
994 |
325 |
284 |
1964 |
|
|
Nord |
15 |
245 |
60 |
84 |
0 |
0 |
35 |
98 |
548 |
125 |
119 |
1016 |
|
|
Hohenlimburg |
29 |
181 |
90 |
82 |
0 |
0 |
35 |
25 |
276 |
162 |
117 |
680 |
|
|
Eilpe |
15 |
105 |
70 |
53 |
0 |
0 |
30 |
37 |
180 |
105 |
83 |
451 |
|
|
Gesamt |
82 |
1095 |
613 |
489 |
2 |
15 |
208 |
327 |
2413 |
887 |
714 |
4956 |
|
Darüber
hinaus werden im nächsten Kindergartenjahr im Betriebskindergarten der Douglas
AG 16 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 10 Plätze für Kinder im Alter von 3
bis 6 Jahren angeboten. Aufgrund der Voranmeldung der Betriebsangehörigen ist
davon auszugehen, dass 50 % dieser Kinder in Hagen wohnhaft sind. In Bezug auf
die beiden privaten Kindertageseinrichtungen ist derzeit noch nicht absehbar
wie viele der zum nächsten Kindergartenjahr geplanten Aufnahmen (insgesamt 18
Kinder unter 3 Jahren und 34 Kinder über 3 Jahren) Hagener Kinder sein werden.
Ohne
Einberechnung dieser Kinder ergeben sich in Bezug auf die in den Stadtbezirken
lebenden Kinder in den relevanten Altersgruppen für die Stadtbezirke
nachfolgende Betreuungsquoten:
|
Tabelle 2 |
Anzahl Kinder 3 -u.6
|
Plätze für
Kinder 3 -
6 in % |
Anzahl Kinder unter 3 |
Plätze für Kinder unter 3 in % |
|
|
||||
|
Haspe |
844 |
100,1% |
652 |
17,0% |
|
Mitte |
2055 |
95,5% |
1800 |
15,8% |
|
Nord |
963 |
105,5% |
793 |
15,0% |
|
Hohenlimburg |
715 |
95,1% |
536 |
21,8% |
|
Eilpe |
392 |
115,1% |
296 |
28,0% |
|
Gesamt |
4969 |
99,7% |
4077 |
17,5% |
Zu
ergänzen ist, dass sich die dargestellten Betreuungsquoten ausschließlich auf
die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen beziehen. Da es sich bei der
Kindertagespflege um ein flexibles, tagesaktuelles Betreuungsangebot handelt,
werden die Betreuungsfälle des laufenden Kindergartenjahres in diesem Bereich
erst rückwirkend zum Stichtag
Obwohl
die Versorgungsquoten für unter 3 jährige Kinder in den Stadtbezirken Haspe,
Nord und Mitte gegenüber dem laufenden Kindergartenjahr erheblich gesteigert
werden, ist es dennoch so, dass sich die Stadtbezirke bei den Betreuungsquoten
für Kinder unter 3 Jahren und der Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder
über 3 Jahren sehr unterschiedlich darstellen. Zur Verbesserung der Gesamtsituation
bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und zum Ausgleich der
Angebotsstruktur in den einzelnen Stadtbezirken, wurde in den o.g.
Trägerkonferenzen mit allen Trägern von Hagener Kindertageseinrichtungen durch
Umwandlung von Betreuungsgruppen, der Einrichtung zusätzlicher
Betreuungsgruppen, aber auch dem Abbau von Gruppen in Einrichtungen eine
weitere Annäherung an die Bedarfssituation entwickelt und abgestimmt.
Neben
einer Vielzahl von Gruppenumwandlungen zur Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen für Kinder unter 3
Jahren und damit einhergehender Platzreduzierung bei den Betreuungsgruppen für
Kinder über 3 Jahren (bei der Umwandlung einer Gruppe Typ 3 in eine Gruppe Typ
1 werden automatisch 11 Plätze für 3 bis 6 Jährige abgebaut), werden zum
Kindergartenjahr 2010/2011 in den nachfolgenden Einrichtungen darüber hinaus
zusätzliche Gruppen geschaffen.
- Louise- Märker
Straße (Haspe): 1 Gruppe Typ 2
- Minervastraße
(Mitte): 0,5 Gruppe Typ 2
- Grünstraße 36
(Mitte): 0,5 Gruppe Typ 2
- Grabenstraße
(Mitte): 0,5 Gruppe Typ 2 und 0,5 Gruppe Typ 1
- Altenhagener Straße
(Mitte): 1 Gruppe Typ 1
Neben
der erfolgten Platzreduzierung im Bereich der Betreuung von Kindern über 3
Jahren durch Umwandlung von Betreuungsgruppen, zeigt Tabelle 2 aber auch
deutlich, dass darüber hinaus gehende Überhänge bestehen, die abzubauen sind.
Dies gilt insbesondere für Betreuungsgruppen in Sozialräumen, die bereits über
eine ausreichende Versorgungsquote im Bereich der U- 3 Betreuung verfügen und
daher für weitere Umwandlungen von Gruppen nicht mehr erforderlich sind.
Da
die freien Träger die erforderlichen Platzreduzierungen für das kommende
Kindergartenjahr noch durch Gruppenumwandlungen realisieren können, wurde für
nachfolgende Einrichtungen ein Gruppenabbau abgestimmt:
- Cunostraße (Mitte): 0,5 Gruppe Typ 1
- Haßleyer Straße (Mitte): 1 Gruppe Typ 1
- Boeler Straße
(Mitte): schrittweiser Abbau der Einrichtung (Zur langfristigen
Aufrechterhaltung der Kindertageseinrichtung sind hohe Investitionskosten
erforderlich, die für eine eingruppige Einrichtung nicht vertretbar sind.)
- Droste- Hülshoff- Straße (Nord): 0,5 Gruppe Typ 3
- Jahnstraße
(Hohenlimburg): schrittweiser Abbau der Einrichtung (Der schrittweise
Abbau erfolgt aufgrund der rückläufigen Belegungszahlen in der
Einrichtung.)
- Wilhelmstraße
(Hohenlimburg): 0,5 Gruppe Typ 2
- Selbecker Straße
(Eilpe/ Dahl): schrittweiser Abbau der Einrichtung (Die räumlichen
Gegebenheiten der Einrichtung sind nach den Richtlinien des
Landesjugendamtes zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren nicht mehr
genehmigungsfähig. Eine Verlängerung der Betriebserlaubnis setzt umfangreiche
Umbauten voraus, die aufgrund der mehr als ausreichenden
Betreuungskapazitäten im Stadtbezirk nicht zu vertreten sind.)
- Ölmühler Straße
(Eilpe/ Dahl): 0,5 Gruppe Typ 1
Eine
Gesamtübersicht der Gruppenangebote aller Hagener Kindertageseinrichtung für
das Kindergartenjahr 2010/2011 ist als Anlage beigefügt.
Die
mit den Trägern durchgeführte weitergehende Betrachtung der
Veränderungsnotwendigkeiten beim Abbau von Betreuungsplätzen für Kinder im
Alter von 3 bis 6 Jahren und den Erfordernisse zum U- 3 Ausbau bis zum
Kindergartenjahr 2013/2014 wird in einer
gesonderten Vorlage zu Beginn des neuen Jahres vorgestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Finanzielle
und personelle Auswirkungen können erst nach erfolgter Meldung an den LWL ab
dem |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
|||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
||||||||
|
4) Folgekosten |
|
||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
22,1 kB
|
