Beschlussvorlage - 0982/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbHVeräußerung der städtischen Anteile
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Veräußerung der Anteile der Stadt Hagen an der Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH an die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zu.
2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, alle zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlichen Erklärungen abzugeben, Vereinbarungen zu treffen und Verträge abzuschließen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.06.2010.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die
Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH (KAV) diente der Koordination der
kommunalen Aktionäre der RWE Westfalen-Weser-Ems AG (RWWE). Die Beteiligung an
der RWWE wurde am 15.01.2009 an die RWE Energy AG übertragen. Damit ist auch
der Zweck der KAV, Koordinator der kommunalen Aktionäre zu sein, erfüllt und
die Gesellschaft wird in der vorhandenen Form nicht mehr benötigt.
Um
eine Liquidation der Gesellschaft vorzubereiten, ist es vorteilhaft, sämtliche
Geschäftsanteile in einer Hand zu bündeln, um so einfach und unkompliziert die
erforderlichen Beschlüsse fassen zu können. Zur Zeit hat die KAV 46
Gesellschafter. Bis zu einer möglichen Liquidation vergehen voraussichtlich
drei Jahre, so dass während dieser Zeit schon aus formalen Gründen verschiedene
Sitzungen abgehalten werden müssen, die zu unnötigem Verwaltungsaufwand und
damit auch zu Kosten führen würden.
Die
Gesellschafterversammlung der KAV hat am 27.10.2009 dem Erwerb der Geschäftsanteile
durch die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (WLV)
zugestimmt und die Geschäftsführung ermächtigt und beauftragt, alle zur Umsetzung
erforderlichen Erklärungen abzugeben, Vereinbarungen zu treffen und Verträge
abzuschließen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen
kommunalen Gremien aller Gesellschafter diesem Vorhaben zustimmen und dass die
jeweiligen kommunalen Aufsichtsbehörden keine Einwände erheben. Diese Vorlage
dient der Aufhebung des Gremienvorbehaltes. Es ist geplant, dass am 05.05.2010
der Erwerb aller KAV-Geschäftsanteile durch die WLV vollzogen wird.
Die
Stadt Hagen hält an der KAV 1 % der Anteile, was einem Betrag in Höhe von
260,00 € entspricht. Da die KAV der Wahrnehmung und Sicherung der
Interessen der Gesellschafter als kommunale Aktionäre der RWWE diente, sind
keine Vermögenswerte vorhanden. Somit erhält die Stadt Hagen lediglich den Wert
ihres Anteils in Höhe von 260,00 € ausgezahlt.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
