Beschlussvorlage - 0982/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.        Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Veräußerung der Anteile der Stadt Hagen an der Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH an die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zu.

 

2.        Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.

 

3.        Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, alle zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlichen Erklärungen abzugeben, Vereinbarungen zu treffen und Verträge abzuschließen.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.06.2010.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Die Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH (KAV) diente der Koordination der kommunalen Aktionäre der RWE Westfalen-Weser-Ems AG (RWWE). Die Beteiligung an der RWWE wurde am 15.01.2009 an die RWE Energy AG übertragen. Damit ist auch der Zweck der KAV, Koordinator der kommunalen Aktionäre zu sein, erfüllt und die Gesellschaft wird in der vorhandenen Form nicht mehr benötigt.

 

Um eine Liquidation der Gesellschaft vorzubereiten, ist es vorteilhaft, sämtliche Geschäftsanteile in einer Hand zu bündeln, um so einfach und unkompliziert die erforderlichen Beschlüsse fassen zu können. Zur Zeit hat die KAV 46 Gesellschafter. Bis zu einer möglichen Liquidation vergehen voraussichtlich drei Jahre, so dass während dieser Zeit schon aus formalen Gründen verschiedene Sitzungen abgehalten werden müssen, die zu unnötigem Verwaltungsaufwand und damit auch zu Kosten führen würden.

 

Die Gesellschafterversammlung der KAV hat am 27.10.2009 dem Erwerb der Geschäftsanteile durch die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (WLV) zugestimmt und die Geschäftsführung ermächtigt und beauftragt, alle zur Umsetzung erforderlichen Erklärungen abzugeben, Vereinbarungen zu treffen und Verträge abzuschließen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen kommunalen Gremien aller Gesellschafter diesem Vorhaben zustimmen und dass die jeweiligen kommunalen Aufsichtsbehörden keine Einwände erheben. Diese Vorlage dient der Aufhebung des Gremienvorbehaltes. Es ist geplant, dass am 05.05.2010 der Erwerb aller KAV-Geschäftsanteile durch die WLV vollzogen wird.

 

Die Stadt Hagen hält an der KAV 1 % der Anteile, was einem Betrag in Höhe von 260,00 € entspricht. Da die KAV der Wahrnehmung und Sicherung der Interessen der Gesellschafter als kommunale Aktionäre der RWWE diente, sind keine Vermögenswerte vorhanden. Somit erhält die Stadt Hagen lediglich den Wert ihres Anteils in Höhe von 260,00 € ausgezahlt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Im Jahr 2010 fällt aus der Veräußerung der Anteile ein Erlös in Höhe von 260,00 € an.

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen