Beschlussvorlage - 0961/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Fa. Stahlkontor an der Preußerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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10.12.2009
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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15.12.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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17.12.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Erweiterung Fa. Stahlkontor an der Preußerstraße
Anlass der Untersuchung ist die Anfrage des
Unternehmens Stahlkontor GmbH & Co. KG zu möglichen Erweiterungen ihres
Betriebsgrundstückes (Bild 1) zwischen Preußerstraße und Ernst-Eversbusch-Straße
in Hagen-Haspe.

Stahlkontor GmbH & Co. KG
Das Unternehmen fertigt am Standort einbaufertige
Konstruktionsbauteile und Baugruppen (nach Kundenzeichnung) durch
- Laserstrahlschneiden
- Laserstrahlschweißen
- Wasserstrahlschneiden
- Dreidimensionales
Schneiden
- Mechanische
Bearbeitung
- Biegen
- Schweißen
Das heutige Betriebsgrundstück wird begrenzt durch
die umliegenden Verkehrsstraßen, erschlossen von der Preußerstraße und der
Ernst-Eversbusch-Straße.
Für den Bereich besteht Planungsrecht in Form des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 3/87 Nordumgehung Haspe Teil 2, zwischen
Tillmannsstraße und Preußerstraße. Das Betriebsgrundstück ist als Gewerbegebiet
festgesetzt. Einschränkungen hinsichtlich der vorhandenen Nutzung (insbesondere
aus immissionsschutzrechtlicher Sicht) bestehen nicht.
Eine weitere Ausdehnung/Expansion des Unternehmens
ist innerhalb der als Gewerbegebiet festgesetzten Bauflächen nicht möglich. Die
angrenzenden Verkehrsräume der Preußerstraße und der Ernst-Eversbusch-Straße
sind umfassend mit Ver- und Entsorgungsleitungen belegt. Eine Überbauung dieser
Flächen ist in der Regel nicht möglich, sie können aber im Prinzip als
Bewegungs-, Stellplatz- und ggf. auch als Lagerflächen genutzt werden. Die
Erschließung des Betriebsgrundstückes sollte künftig ausschließlich von der
Ernst-Eversbusch-Straße aus erfolgen.
Die Machbarkeitsprüfung möglicher Erweiterungsflächen
erstreckt sich damit ausschließlich auf Teilflächen des angrenzenden
öffentlichen Verkehrsraums der Preußerstraße in Verbindung mit den städtischen
Liegenschaften im Bereich des Bezirksamtes Hagen-Haspe
(Bild 2).

Erweiterungsflächen im Bereich Preußerstraße
Es ergeben sich zwei grundsätzliche Varianten. Diese
unterscheiden sich im Wesentlichen im Hinblick auf die unterschiedliche
Einbeziehung von Teilflächen der Preußerstraße und deren verbleibende
verkehrliche Funktion.
·
Variante 1
– Preußerstraße als Einbahnstraße
-
Der Verkehrsraum
der Preußerstraße kann bei einer Einbahnstraßenregelung von heute ca. 16,00m
auf 8,75m Breite verschmälert werden. Die Erschließungsfunktion der Straße
bliebe im Wesentlichen erhalten. Die Buslinie in Richtung Innenstadt müsste
verlegt werden.
-
Die an das
Betriebsgrundstück angrenzende Teilfläche der Straße könnte an das Unternehmen
verkauft werden.
-
Die
Liegenschaften im Bereich des Bezirksamtes müssten separat erschlossen werden.
·
Variante 2
– Preußerstraße abgebunden
-
Die
Preußerstraße kann auf Höhe des Hauses 31 abgebunden und mit einer Wende
versehen werden. Damit würden die vorhandenen Verkehrsverbindungen insgesamt
unterbunden. Sowohl für den Fußgänger und Radfahrer, den Individualverkehr und
den öffentlichen Personennahverkehr müssten Alternativrouten angeboten werden.
-
Das
Betriebsgrundstück könnte unmittelbar mit den Liegenschaften im Bereich des
Bezirksamtes verknüpft werden.

Variante 1 (Einbahnstraße) Variante 2
Im Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Hagen, dem
Gesellschafter und Leitern des Unternehmens wurden diese Varianten vorgestellt.
Seitens der Unternehmensvertreter wurde explizit herausgestellt, dass nur die
Variante 2 (Preußerstraße abgebunden) dem Unternehmen nutzen werde. Wichtig sei
vor allen Dingen, dass die Grundstücke unmittelbar miteinander verbunden
würden. Die Liegenschaften der Bezirksverwaltungsstelle und der angrenzenden
Bauhöfe könnten für die Unternehmensverwaltung und für Lagerflächen genutzt
werden.
Das sich neu bildende Betriebsgrundstück müsste aber
insgesamt eingegrenzt werden, d.h., keine Durchfahrt und auch kein Durchgang
für Dritte.
Das Ergebnis des Gesprächs mit dem Unternehmen wurde
inzwischen mehrfach verwaltungsintern beraten. Dem Wunsch auf Erweiterung des
Betriebsgrundstückes im Sinne der Variante
2 könnte unter folgenden Voraussetzungen entsprochen werden:
·
Bau- und
Planungsrecht
-
Die Grundstücke
der Bezirksverwaltung und des Bauhofes sind als Mischgebiet einzustufen. Im
gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hagen von 1984 sind die
Grundstücke noch als Fläche für Gemeinbedarf (öffentliche Verwaltung etc.)
dargestellt. Der in Aufstellung befindliche neue FNP sollte hier angepasst
werden.
-
Die südlich
anschließenden Bereiche der heutigen Bezirksverwaltungsstelle Haspe und der
Bauhöfe liegen im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans H10. Die bestehenden
Festsetzungen in Bezug auf Straßen-/Baufluchtlinien sind zu beachten bzw. ggf.
anzupassen. Eine Aussage über die Art der zulässigen baulichen Nutzung wird in
diesem Fluchtlinienplan nicht gemacht.
-
Das Vorhaben hat
sich nach § 34 BauGB einzufügen.
-
Die neue Nutzung
muss Rücksicht nehmen auf die bestehenden Wohnnutzungen.
·
Planung und
bauliche Maßnahmen
-
Entwidmung
der öffentlicher Verkehrsfläche
(nach § 7 Abs. 2 StrWG NRW)
Aus
straßenrechtlicher Sicht ist die Einziehung der Straße möglich, wenn
a)
kein Bedürfnis für die Straße (mehr)
besteht oder
b)
sie aus Gründen des überwiegenden
öffentlichen Wohls erfolgt.
-
Abbindung der
Preußerstraße (Umbau mit Wende)
Für
den Ausbau des einzuziehenden Straßenabschnitts
wurden in Verbindung mit dem Neu-/Ausbau der Nordumgehung Haspe
(Kurt-Schumacher-Ring etc.) keine Zuschüsse vereinnahmt, die zu erstatten
wären. Anzumerken ist, dass der große Parkplatz zwischen der Preußerstrasse und
dem Kurt Schumacher Ring seine Bedeutung verliert, wenn die Flächen
einschließlich Bezirksverwaltungsstelle dem Stahlkontor zugeschlagen werden. Hier
müssen dann ggf. entsprechende Fördermittel zurück erstattet werden.
Die
Häuser Preußerstraße 11 – 31 können weiterhin von der Preußerstraße aus
erschlossen werden, Probleme mit möglichen Rückforderungen/Erstattungen von
gezahlten Anliegerbeiträgen gibt es nicht.
Die Liegenschaften bleiben
insgesamt an öffentlichen Verkehrsflächen angebunden.
Die Einziehung der Verkehrsfläche löst zum gegenwärtigen Zeitpunkt
kein Bedarf an Baulasten für Abstandsflächen
(als "Ersatz" für solche auf bislang öffentlichen
Straßenflächen) aus.
-
Grundbuchliche
Sicherung der Ver- und Entsorgungsleitungen, die künftig auf privaten Flächen geführt werden.
Die
Ver- und Entsorgungsträger verlangen darüber hinaus für evtl. erforderliche
Umlegungen eine Abrechnung gem. Folgekostenvereinbarung. Durch privatrechtliche
Vereinbarung mit der Fa. Stahlkontor muss gewährleistet werden, dass eventuelle
diesbezügliche Folgekosten von dort erstattet werden.
-
Veränderung
der Linienführung des ÖPNV,
Verlagerung auf die Berliner Straße oder auf den Kurt-Schumacher-Ring
Auswirkungen
der Sperrung der Preußerstr. auf den ÖPNV
Die
Aufhebung der Durchfahrbarkeit der Preußerstr. für den öffentlichen Verkehr
betrifft die Linienführung der Linie 511 der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr
mbH auf ihrem Linienweg von Ennepetal über Hagen-Haspe zur Hagener Stadtmitte.
Zur Aufrechterhaltung dieser wichtigen Umlandverbindung auch nach Ennepetal-Voerde
bietet sich als Alternative zur Preußerstraße die Führung über die Berliner
Straße (B7) an gemeinsam mit den hier schon verkehrenden Linien der Hagener
Straßenbahn AG 510, 542 und der NE3.
Diese Maßnahme würde keine Änderung der Verbindungsqualität hinsichtlich
Komfort und Reisezeit zur Folge haben und auch den aktuellen Betriebsaufwand
(Wagenkilometer, Umlaufzeit) nicht erhöhen.
Einschränkungen
ergeben sich jedoch hinsichtlich der Erschließungsqualität im unmittelbaren
Bereich der Preußerstraße und des Kurt-Schumacher-Rings. Beide Bereiche sind
überwiegend durch Gewerbeansiedlungen geprägt. Aufgrund großer
Grundstückszuschnitte gibt es nur wenige Wegeverbindungen zwischen den parallel
verlaufenden Straßen Kurt-Schumacher-Ring, Preußerstraße und Berliner Straße.
Insofern ist der nördlich des Kurt-Schumacher-Rings liegende Bereich seit jeher
von einer schlechten ÖPNV-Anbindung betroffen. Dies wird zukünftig auch für den
Bereich zwischen dem Kurt-Schumacher-Ring und der Preußerstr. gelten. Nur durch
eine Erhöhung der Durchlässigkeit des Bereichs südlich der Preußerstr
insbesondere westlich der Rolandstraße ließe sich eine zumutbare Erreichbarkeit
des ÖPNV der durch die Verlegung der Linie 511 betroffenen Bereiche
aufrechterhalten.
-
Neue Wegeführung
für die Fuß-/Radwegeverbindung Preußerstraße – Marktplatz – Zentrum
Haspe über private Wohngrundstücke südl. der Preußerstraße
(hierzu
liegt das mündliche Einvernehmen der Grundstückseigentümerin bereits vor).
-
Kosten
Die
Kosten sämtlicher Baumaßnahmen sowie alle sonstigen der Stadt entstehenden
Kosten müssen zu Lasten des Investors gehen.
·
Standortalternative
für Bezirksamt
Ein
Verkauf der Besitzung Preußerstra8e 35 (Bezirksverwaltungsstelle Haspe) setzt
eine alternative Unterbringung der dortigen Verwaltungseinrichtungen voraus.
Derzeit gibt es Überlegungen einer zentralen Unterbringung städt. Dienststellen
in Haspe. Sobald diese Überlegungen einen weitergehenden Stand haben, wird die
Verwaltung die politischen Gremien entsprechend informieren.
Berücksichtigung der Baulast auf Grundstück Preußerstraße 35 für
Preußerstraße 37(Stellplätze).
Auf
der städtischen Besitzung Preußerstraße 35 sind Baulasten für Stellplätze
zugunsten des Nachbargrundstücks Preußerstraße 37 eingetragen. Die Baulast muss
übernommen und/oder die Stellplätze ggf. anderweitig nachgewiesen oder abgelöst
werden.
Berücksichtigung des Denkmalschutzes
Bei der Bezirksverwaltungsstelle handelt
es sich um ein Baudenkmal. In den Grundstücksverhandlungen muss der Investor
hierüber informiert und entsprechende Regelungen getroffen werden.
·
Standortalternative
für Bauhöfe
Ein
Verkauf der Besitzung Preußerstraße 33 setzt eine anderweitige Unterbringung
der dort befindlichen Betriebshöfe 67 und HEB voraus. Standortalternativen
konnten bisher noch nicht gefunden werden.

10.12.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Berichts mit dem Unternehmen Stahlkontor GmbH & Co.KG die Verhandlungen über den möglichen Grundstücksverkauf aufzunehmen.
Ergänzung:
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, in gemeinsamen Verhandlungen mit der GWG, HGW und der Firma Stahlkontor zu versuchen, den gesamten Wohnungsbestand von der Preußerstraße zu verlagern. Damit soll erreicht werden, dass der Teilbereich der Preußerstraße zwischen der Einmündung Ernst-Eversbusch-Straße und dem Abzweig an der Bezirksverwaltungsstelle eingezogen und entwidmet werden kann.
Vorraussetzung für die Umsetzung des Beschlusses ist die Schaffung von adäquatem Ersatz für die Bezirksverwaltungsstelle Haspe sowie dem Bauhof.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
13 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
2 |
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Es folgt eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 16.35 Uhr – 16.40 Uhr.
15.12.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Berichts mit dem
Unternehmen Stahlkontor GmbH & Co.KG die Verhandlungen über den möglichen
Grundstücksverkauf aufzunehmen.
In einem zweiten Schritt wird die Verwaltung
beauftragt, in gemeinsamen Verhandlungen mit der GWG, HGW und der Firma
Stahlkontor zu versuchen, den gesamten Wohnungsbestand von der Preußerstraße zu
verlagern. Damit soll erreicht werden, dass der Teilbereich der Preußerstraße
zwischen Einmündung Ernst-Eversbusch-Straße und dem Abzweig an der
Bezirksverwaltungsstelle eingezogen und entwidmet werden kann.
Voraussetzung für die Umsetzung des
Beschlusses ist die Schaffung von adäquatem Ersatz für die
Bezirksverwaltungstelle sowie den Bauhof.
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Abstimmungsergebnis: |
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|
x |
Einstimmig beschlossen |
17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Berichts mit dem
Unternehmen Stahlkontor GmbH & Co.KG die Verhandlungen über den möglichen
Grundstücksverkauf aufzunehmen.
Weiter
wird die Verwaltung beauftragt, in gemeinsamen Verhandlungen mit der GWG, HGW
und der Firma Stahlkontor zu versuchen, den gesamten Wohnungsbestand von der
Preußerstraße zu verlagern. Damit soll erreicht werden, dass der Teilbereich
der Preußerstraße zwischen der Einmündung Ernst-Eversbusch-Straße und dem
Abzweig an der Bezirksverwaltungsstelle eingezogen und entwidmet werden kann.
Vorraussetzung
für die Umsetzung des Beschlusses ist die Schaffung von adäquatem Ersatz für
die Bezirksverwaltungsstelle Haspe sowie den Bauhof.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |