Beschlussvorlage - 0962/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - zum FNP der Stadt Hagenhier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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01.12.2009
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.12.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.12.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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15.12.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den
im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der
Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – zum Flächennutzungsplan der
Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 10.11.2009 und den
Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – mit der Begründung und
dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 10.11.2009
wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegen-stand der
Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet wird begrenzt durch
-
die BAB A 45
im Westen
-
die Haßleyer
Straße im Norden und Osten und
-
die Straße 'Zur
Hünenpforte' im Süden.
Nächster Verfahrensschritt:
Der
Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal angestrebt. Danach wird der
beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung
hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die
Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach
§ 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird die Planung zur Teiländerung Nr. 35 des
Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung und der
Umweltbericht für 4 Wochen öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit
und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
1.
Anlass,
Ziel und Zweck der Planung
Bei der
in Aussicht genommenen Fläche handelt es sich um einen der wenigen noch in
Frage kommenden Bereiche, welcher in der ersten Stufe der
Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung (Gesamt UVP) „Flächenreserven in
Bestand und Freiraum“ von 1991 als Suchraum für potentielle Gewerbe- und
Industrieflächen aus Sicht der Umwelt ermittelt wurden. Auch nach dem Ergebnis
der standortbezogenen Untersuchung, die im Juni 1993 durch das Büro Froelich
& Sporbeck vorgelegt wurde, ist eine umweltverträgliche Entwicklung dieser
Fläche zu einem Gewerbegebiet bei Beachtung der Empfehlungen des Gutachters
möglich.
Städtebauliches
Ziel ist die Entwicklung einer größeren, zusammenhängenden Gewerbefläche in
verkehrsgünstiger Lage zur Bundesautobahn A 45 (Anschluss Hagen-Süd), die
Raum für die Neuansiedlung von zukunftsorientierten Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
und Betriebsverlagerungen schafft.
Für die
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen hat die Bezirksregierung
Arnsberg einen Bedarf von 108,6 ha an neuen Bauflächen anerkannt. Unter
Berücksichtigung der potentiell verfügbaren Flächenreserven im Bestand in Höhe
von 50,6 ha ergibt sich daraus ein Fehlbedarf an Gewerbeflächen von 58 ha.
Dieser Fehlbedarf wird auch von der aktuellen Studie „Wirtschaftsflächen
Ruhr 2009“ der wmr (Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH) bestätigt.
Darin heißt es bezogen auf die verfügbaren gewerblichen Bauflächen in Hagen:
“Für
eine Stadt von der Größe und der wirtschaftlichen Bedeutung wie Hagen ist das
in der Menge als auch in der Flächenqualität für die weitere Entwicklung zu
wenig. Die Planungen mit den Flächen Enersys, Mark E, Herbeck-West und der
Haßleyer Insel können dort Abhilfe schaffen, haben aber in Teilen
außerordentlichen Aufbereitungs- und Erschließungsbedarf, der ohne öffentliche
Unterstützung nicht zu bewältigen sein wird. Auch kleinteilige Gewerbeflächen
stehen in Hagen nicht zur Verfügung. Zudem sind dabei sowohl die Flächen mit Bestandsgebäuden
enthalten, als auch, wie im Nahmertal wenig marktgängige Flächen in abseitiger
Lage.“
Für die
Vermarktung steht zurzeit nur das Gewerbegebiet Herbeck zur Verfügung. Hier
bestehen jedoch Absichten des Landes eine JVA zu errichten, die die gesamte
Fläche in Anspruch nehmen würde. Parallel dazu laufen die Bemühungen zur
Reaktivierung der Brachflächen im Stadtgebiet, wie z.B. im Nahmertal und
entlang der B 7. Da aufgrund der kritischen Haushaltslage der Stadt Hagen
die erforderlichen Eigenmittel zur Teilnahme an entsprechenden Förderprogrammen
(wie z.B. Ziel-2-Programm/EFRE-Mittel) nicht bereitgestellt werden können bzw.
dürfen, ist unter Berücksichtigung des besonderen Aufbereitungsbedarfs dieser
Flächen eine zeitnahe Entwicklung nicht möglich, solange keine privaten
Investoren dafür gewonnen werden können.
2. Vorlauf
2.1. Einleitungsbeschluss
Der Rat
der Stadt Hagen hat am 24.02.1994 den Aufstellungsbeschluss für die o. g.
FNP-Teiländerung gefasst.
2.2. Bürgeranhörung
Die
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB fand für
diese Flächennutzungsplanteiländerung am 09.06.2009 statt.
2.3. Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3, Abs. 1 BauGB
fand in der Zeit vom 09.09.-09.10.2009 statt.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom
17.11.2009 sowie dem Protokoll der Bürgeranhörung vom 09.06.2009.
Bestandteile der
Vorlage
·
Begründung
zur FNP-Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – vom 17.11.2009
o
Teil A
– Begründung -
o
Teil B
– Umweltbericht -
·
Protokoll
über die Bürgeranhörung am 09.06.2009
·
Übersichtsplan
zum Geltungsbereich der FNP-Teiländerung
Anlagen zur Begründung
Diese Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und
können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS und als Original in der
jeweiligen Sitzung eingesehen werden.
Anlage 1
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag von weluga umweltplanung vom November
2009
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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267,5 kB
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2
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3,1 MB
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3
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3 MB
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4
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(wie Dokument)
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469,9 kB
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5
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1,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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311,5 kB
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01.12.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 35
– Haßleyer Insel – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie
die dazugehörige Begründung vom 10.11.2009 und den Umweltbericht nach § 3 (2)
BauGB in der zuletzt gültigen Fassung mit
folgender Änderung:
Aus dem
Areal der FNP-Teiländerung auszunehmen ist der Fichtenwald im südlichen
Abschnitt sowie der Fuß- und Radweg, der die Fläche quert einschließlich eines
drei Meter breiten Randstreifens an jeder Seite. Beides soll dauerhaft
gesichert und nicht im Zuge künftiger Planungen umgenutzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung
Nr. 35 – Haßleyer Insel – mit der Begründung und dem Umweltbericht
öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 10.11.2009 wird Bestandteil
des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird begrenzt durch
- die BAB A 45 im Westen
- die Haßleyer Straße im Norden und Osten und
- die Straße 'Zur Hünenpforte' im Süden.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für
das 2. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der
Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate
Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung
des FNP rechtswirksam.
09.12.2009 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat lehnt den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur
Teiländerung Nr. 35- Haßleyer Insel- zum FNP der Stadt Hagen ab und bittet die
Verwaltung, den jetzigen potentiellen Investor und die Politik dahin zu lenken,
auf den Standort zu verzichten und sie gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass im
Stadtgebiet Hagen genügend industrielle Flächen für die Zwecke des potentiellen
Investors zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hält der Landschaftsbeirat das
Gebiet wegen der noch nicht geklärten Entwässerung für nicht vernünftig
erschlossen und somit zu kostenintensiv.