Beschlussvorlage - 0872/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

·        Der Jahresabschluss 2008 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss bzw. den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

 

·        Gewinnabführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.840.437,03 €

-   Auf die Gewinnabführung hat die Stadt Hagen bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von 100.778 € erhalten (HAKO-Maßnahme „Veräußerung Rathaus21“)

-   Von dem verbleibenden Betrag werden 1.450.000 € mit den Forderungen des HABIT aus der Erstattung der Vorfinanzierung für das SAP-Projekt verrechnet

-   Der Restbetrag in Höhe von 289.659,03 € wird an die Stadt Hagen ausgezahlt

·        Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 500.000 €.

 

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird im Januar 2010 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

·        Gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der HABIT verpflichtet für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen.

·        Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

·        Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne wurde hierzu zwischen der Stadt Hagen - HABIT und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Breidenbach, Dr. Güldenagel und Partner KG ein Prüfvertrag geschlossen.

·        Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

·        Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 08.10.2009 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

·        Im Rahmen der Prüfung wurde ein Jahresgewinn von 844.929,25 Euro ermittelt. Der Bilanzgewinn, der in 2008 mit der Auflösung der NKF-Rücklage zusammenhängt, beträgt 2.340.437,03 Euro.

·        Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

·        Nach § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes. Außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.

·        Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2008 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen.

·        Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:

-  Jahresüberschuss                                                                                   844.929,25 €

-  Gewinnvortrag aus Vorjahren                                                                  45.507,78 €

-  Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage NKF                     1.450.000,--  

Bilanzgewinn insgesamt                                                                        2.340.437,03 €

Die Betriebsleitung schlägt vor, der Empfehlung des Verwaltungsvorstandes zu folgen und den Jahresüberschuss bzw. den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

 

·        Gewinnabführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.840.437,03 €

-   Auf die Gewinnabführung hat die Stadt Hagen bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von 100.778 € erhalten (HAKO-Maßnahme „Veräußerung Rathaus21“)

-   Von dem verbleibenden Betrag werden 1.450.000 € mit den Forderungen des HABIT aus der Erstattung der Vorfinanzierung für das SAP-Projekt verrechnet

-   Der Restbetrag in Höhe von 289.659,03 € wird an die Stadt Hagen ausgezahlt

·        Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 500.000 €.

 

 

Begründung

 

 
Der HABIT ist gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen. Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung). Hierzu wurde zwischen der Stadt Hagen - HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Breidenbach, Dr. Güldenagel und Partner KG, mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne gemäß Verfügung vom 10.11.2008 ein Prüfvertrag geschlossen.

Die Prüfung des HABIT erfolgte im Wesentlichen (mit Unterbrechungen) im August und September 2009 gemäß § 106 GO NRW und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 9.3.1981 i.d.F.d Änd-VO vom 28.8.1989 (SGVNW 641). Zudem waren durch die Prüfer die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 HGrG zu beachten.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt zu folgendem Prüfungsergebnis und erteilt folgenden Bestätigungsvermerk:

 

Wir haben den Jahrsabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie – Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr – für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den maßgeblichen landesrechtlichen Regelungen liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 106 GO NW und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger  Buchführung  und durch den  Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den maßgeblichen landesrechtlichen Regelungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung dar.

 

 

Ausführungen zu den Prüfungen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2008 des "HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie - Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr -" entnommen werden, der als Anlage zur Vorlage beigefügt wird.

 

Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

Nach Maßgabe des § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes, außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:

-  Jahresüberschuss                                                                                   844.929,25 €

-  Gewinnvortrag aus Vorjahren                                                                  45.507,78 €

-  Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage NKF                     1.450.000,--  

Bilanzgewinn insgesamt                                                                        2.340.437,03 €

 

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2008 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen. Die Betriebsleitung schlägt außerdem vor, der Empfehlung des Verwaltungsvorstandes zu folgen und den Jahresüberschuss bzw. den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

 

·        Gewinnabführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.840.437,03 €

-   Auf die Gewinnabführung hat die Stadt Hagen bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von 100.778 € erhalten (HAKO-Maßnahme „Veräußerung Rathaus21“)

-   Von dem verbleibenden Betrag werden 1.450.000 € mit den Forderungen des HABIT aus der Erstattung der Vorfinanzierung für das SAP-Projekt verrechnet

-   Der Restbetrag in Höhe von 289.659,03 € wird an die Stadt Hagen ausgezahlt

·        Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 500.000 €.

Reduzieren

Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Jahresüberschuss bzw. der Bilanzgewinn soll wie folgt verwendet:

 

·    Gewinnabführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.840.437,03 €

-   Auf die Gewinnabführung hat die Stadt Hagen bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von 100.778 € erhalten (HAKO-Maßnahme „Veräußerung Rathaus21“)

-   Von dem verbleibenden Betrag werden 1.450.000 € mit den Forderungen des HABIT aus der Erstattung der Vorfinanzierung für das SAP-Projekt verrechnet

-   Der Restbetrag in Höhe von 289.659,03 € wird an die Stadt Hagen ausgezahlt

·    Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 500.000 €.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

18.11.2009 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung

Erweitern

17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen