18.11.2009 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 18.11.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thurau informiert, dass die erforderliche Zustimmung des Zentralausschusses HABIT, in Vorbereitung
auf die Beschlussfassung durch den
Betriebsausschuss und den Rat der Stadt Hagen, einvernehmlich am 17.11.2009 erteilt
wurde. Weiter fasst Herr Thurau einige Eckdaten der Vorlage zusammen.
Für das Wirtschaftsjahr 2008 wurde ein Bilanzgewinn von 2,3 Mio €
festgestellt. Dieser Gewinn begründet sich durch die aufgelöste Rücklage NKF in
Höhe von 1,45 Mio € und dem eigentlichen Jahresüberschuss in Höhe von
844.000 €, welcher entsprechend dem vorliegenden Beschlussvorschlag zwischen
der Rücklage „Standortwechsel HABIT“ und zum Rückfluss an die Verwaltung aufgeteilt
wird.
Herr Kroniger präsentiert detailliert den
Bericht zum Jahresabschluss. Der Folienvortrag ist der Niederschrift beigefügt.
Abschließend weist Herr Kroniger auf die neue, gesetzliche Vorgabe hin,
dass der Jahresabschluss ab 2009 bereits zum 31.03. des Folgejahres vorzulegen
ist.
Herr Böhm stellt mit dem vorliegenden Jahresabschluss die Transparenz in der
Arbeit des HABIT fest. Weiter bittet Herr Böhm, die Finanzströme
zwischen HABIT und Verwaltung tiefer gehend zu verdeutlichen.
Herr Thurau weist in diesem Zusammenhang auf den nächsten TOP hin.
Herr Grzeschista bittet hinsichtlich der im Jahresabschluss
dargestellten Steuerzahlung das ggf. bestehende
Risiko einer zukünftigen Umsatzsteuerpflicht, auch in Anbetracht der derzeitigen
Diskussionen auf Bundesebene, zu erläutern.
Herr Kroniger führt aus, dass die getätigten Steuerzahlungen in 2008 aufgrund ihrer
Größenordnung unbedeutend sind und derzeit nicht absehbar ist, dass HABIT zukünftig
einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen wird.
Herr Thurau ergänzt, dass eine Umsatzsteuerpflicht bei der Abgabe von Dienstleistungen
an Privatunternehmen erfolgen würde. Dies ist jedoch bedingt durch den Betriebszweck
im Regelfall nicht gegeben.
Herr Dr. Bleicher weist auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag
hin, mit der zukünftig Eigenbetriebe als Ent- und Versorger mit einer
Umsatzsteuerpflicht belegt werden sollen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand
sind EDV-Betriebe nicht betroffen. Bei einem Eintritt der Umsatzsteuerpflicht
für HABIT wird der Betriebsausschuss frühzeitig informiert.
Bei der
Beschlussfassung wurde die Entlastung des Betriebsausschusses HABIT gemäß § 4
Buchst. C) der Eigenbetriebsverordnung NW
durch den Vorsitzenden Michael Grzeschista ausgeklammert, da die
Erteilung der Entlastung ausschließlich dem Rat der Stadt Hagen obliegt.
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
·
Der Jahresabschluss 2008 wird vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im
Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss bzw.
den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
·
Gewinnabführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.840.437,03 €
-
Auf die
Gewinnabführung hat die Stadt Hagen bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von
100.778 € erhalten (HAKO-Maßnahme „Veräußerung Rathaus21“)
-
Von dem
verbleibenden Betrag werden 1.450.000 € mit den Forderungen des HABIT aus
der Erstattung der Vorfinanzierung für das SAP-Projekt verrechnet
-
Der
Restbetrag in Höhe von 289.659,03 € wird an die Stadt Hagen ausgezahlt
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage
„Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 500.000 €.
Nur
für die Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen:
Dem
Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung
NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form.
Dies wird im Januar 2010 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss
umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
