Beschlussvorlage - 0858/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Bundesregierung über den Städtetag auf, den Eingliederungstitel (SGB II) den steigenden Arbeitslosenzahlen anzupassen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Zahlen vom SGB II unterstützten Arbeitslosen und der Bedarfsgemeinschaften steigt nach Hochrechnungen der Bundesagentur ausgehend von den Werten im Juli 2009 bis Ende 2009 um über 20%. In 2010 werden nach den Hochrechungen der Bundesagentur diese Werte weiter ansteigen und wohl im Laufe des Jahrs 2010 auf hohem Niveau verharren. Allerdings passt der Bund den Eingliederungstitel der größeren Anzahl an Hilfesuchenden  nicht an. Gegen diese Entwicklung wurde im Sozialausschuss eine Resolution formuliert, über die der Rat hiermit entscheiden soll.

 

Begründung

 

 

Die Zahlen der Hilfeempfänger und Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II steigt nach Hochrechungen der Bundesagentur ausgehend von den Werten im Juli 2009 bis Ende 2009 um über 20%. In 2010 werden diese Werte voraussichtlich weiter ansteigen und wohl im Laufe des Jahres 2010  auf hohem Niveau verharren. Damit verbunden ist ein höherer Verwaltungsaufwand (Personal- uns Sachmittelaufwand) Notwendig ist ein höherer Eingliederungstitel, um die größere Anzahl an Hilfesuchenden sachgerecht unterstützen zu können.

 

Allerdings stellt der Bund den ARGEn nicht mehr Mittel für den Verwaltungstitel und den Eingliederungstitel zur Verfügung als 2009. Um den o. g. höheren Aufwand im Bereich der Personal und Sachmittelaufwändungen decken zu können, muss die ARGE Hagen über 2 Millionen Euro aus dem Eingliederungstitel  entnehmen und dem Verwaltungskostenbudget zuführen. Statt einen dringend erforderlichem „Mehr“ an Eingliederungsleistungen werden diese in 2010 demnach heruntergefahren.

 

Gegen diese Entwicklung wurde im Sozialausschuss die Beschlussempfehlung  zu der Resolution formuliert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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08.10.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Bundesregierung über den Städtetag auf, den Eingliederungstitel (SGB II) den steigenden Arbeitslosenzahlen anzupassen.

 

Ergänzung:

 

Der Rat der Stadt fordert die Bundesregierung auf, den Beschluss mit dem die Bundesbeteiligung an den kommunalen Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und ihre Familien 2010 auf 23,6 Prozent gesenkt werden soll, umgehend im Gesetzgebungsverfahren zu korrigieren.

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen