Beschlussvorlage - 0639/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt das Standortkonzept für den großflächigen Einzelhandel an nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend zur Kenntnis.

Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung potenzieller Standorte wird vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa. Schmitz in Westerbauer als neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch entsprechendes Planungsrecht zu sichern.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Auf Grundlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen ist es erforderlich, Aussagen zu den bestehenden und zukünftigen Sonderstandorten für großflächigen Einzelhandel zu treffen. Fachmarktstandorte, die sich außerhalb der gewachsenen Zentren befinden, nehmen im Rahmen der beschriebenen Zentrenhierarchie eine Ergänzungsfunktion zur Versorgung der Bevölkerung ein.

Die Schaffung und Stärkung integrierter Versorgungszentren muss weiterhin oberste Priorität besitzen. Eine Zielsetzung, die durch die aktuelle Rechtslage ebenfalls vorgegeben wird.

Die Vorlage beschreibt Perspektiven für den großflächigen Einzelhandel im Bestand und für mögliche Potenzialstandorte.

 

 

 

Begründung

 

 

1. Anlass

 

In der Sitzung des Rates vom 14. Mai 2009 wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen beschlossen. Mit der Analyse der städtebaulichen Situation sowie den konzeptionellen Bausteinen steht ein fundierter Orientierungsrahmen zur Abwägung künftiger Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung. Durch eine definierte Zentrenhierarchie und eine abgestimmte Zielsetzung wird dargestellt, an welchen Standorten in Zukunft vorzugsweise Einzelhandelsangebote vorhanden sein sollen. Dabei haben die Förderung funktionierender Haupt- und Nebenzentren und eine ausreichende Nahversorgung besondere Bedeutung.

Ebenso sind aber auch gewünschte Ergänzungen zum vorhandenen Versorgungsnetz zu berücksichtigen, wie sie entsprechende Fachmarktstandorte bieten.

Dabei ist eine aktive Zuweisungspolitik ebenso wichtig, wie eine restriktive Handhabung von Standorten, deren Auf- oder Ausbau im Widerspruch zu erklärten Zielen des Einzelhandelskonzeptes stehen.

 

Auf Grundlage der Erläuterungen des Einzelhandelskonzeptes werden im Folgenden die bestehenden und potenziellen Standorte für großflächigen Einzelhandel konkret beschrieben, bewertet und eine Empfehlung für die weitere Entwicklung formuliert.

Darüber hinaus sind Aussagen zu den zukünftigen Sonderstandorten für großflächigen Einzelhandel Bestandteil des neuen Flächennutzungsplanes.

 


 

2. Ausgangslage / Rahmenbedingungen

 

Städtebauliche Funktion

Fachmarktstandorte sollen eine Ergänzungsfunktion für die City, die Stadtteilzentren und die Nahversorgungszentren haben, sie aber nicht durch zu starke Kaufkraftbindung erheblich in ihren Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigen. Andererseits dienen sie der Ansiedlung großflächiger Anbieter mit Schwerpunkt auf nicht zentrenrelevanten Sortimenten, für die in den integrierten Lagen keine geeigneten Flächen zu betriebswirtschaftlich vertretbaren Rahmenbedingungen gefunden werden können.

 

Bei den genannten Fachmärkten handelt es sich regelmäßig  um folgende Anbieter:

 

·        Bau- und Gartenfachmärkte, incl. Spezialanbieter für Holz, Tapeten / Bodenbeläge, Fliesen, Sanitär

·        Möbel- und Einrichtungshäuser, incl. SB-Möbelmärkte und Spezialanbieter für Polstermöbel, Küchen, Büromöbel

·        Fachmärkte für KFZ-Teile, Matratzen, Zweiräder

 

 

Grundsätzlich gilt für Fachmarktstandorte im Hagener Stadtgebiet:

 

·        Sonderstandorte dienen als Ergänzungs- und Vorrangstandorte für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel

·        Konzentrationstendenzen zu zusammenhängenden Einzelhandelsstandorten sind nach Möglichkeit zu fördern, um die Standorte strukturell aufzuwerten und zu attraktivieren

·        Im Sinne der Verhinderung einer verschärften Wettbewerbssituation zu den zentralen Versorgungsbereichen sowie unter Berücksichtigung der landesplanerischen Regelungen des § 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) NRW ist ein weiterer Ausbau des zentralen Angebotes grundsätzlich restriktiv zu behandeln

·        Vorhandene Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment genießen Bestandsschutz, ebenso wie die planungsrechtlich genehmigten Verkaufsflächen
Weitere Ansiedlungen und Erweiterungen zentrenrelevanten Einzelhandels sind  jedoch zukünftig planungsrechtlich auszuschließen.

 

 

Entwicklungsperspektiven

Im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes wurden (unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung, Prognose der Verbrauchsausgaben und Trendfortschreibungen) Entwicklungsperspektiven für die unterschiedlichen Branchen ermittelt. Dabei wurden in einigen Branchen (z.B. Nahrungs- und Genussmittel oder Möbel) größere, in anderen Bereichen teilweise nur geringe absatzwirtschaftliche Spielräume festgestellt. Somit sind Erweiterungs- und Ansiedlungsmöglichkeiten von Einzelhandelsbetrieben Grenzen gesetzt, bzw. sollten diese unter klaren Ziel- und Rahmenbedingungen ermöglicht werden. (Prognose des Verkaufsflächenbedarfs, s.  Einzelhandels- und Zentrenkonzept S. 142 ff).

Aufgrund der insgesamt geringen Flächenpotenziale kommt somit dem richtigen Standort zukünftiger Fachmarktbetriebe eine besondere Bedeutung zu.

 

 

Problematik: Verknappung von Gewerbeflächen

Neue Ausweisungen von Sonderstandorten für Fachmärkte gehen regelmäßig zu Lasten einer gewerblichen Nutzung. Somit sind weitere Fachmarktstandorte in der Stadt  immer unter Berücksichtigung der dadurch verminderten Flächenpotenziale für Gewerbe zu diskutieren.

 

Bei der Neuausweisung von Standorten ist zu berücksichtigen, dass ein einmal für den Einzelhandel „geöffneter Standort“ nur schwer wieder einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Darüber hinaus werden die Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel oft nur unzureichend berücksichtigt. Dabei geht es nicht um  Konkurrenzschutz sondern um eine ausgewogene Beurteilung zukünftiger Planungen und deren Auswirkungen auf bestehende Strukturen.

 

Aufgrund der geänderten Rechtslage auf Landesebene wurde bei der Beurteilung der Flächenpotenziale die Einordnung der Standorte im Regionalplan (vgl. Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Bochum und Hagen, Stand 1999) berücksichtigt. Im Sinne des § 24 a Abs. 3 LEPro dürfen Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel (gem. § 11 Abs. 3 BauNVO) mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen nur dann ausgewiesen werden, wenn der Standort innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereiches liegt und der Umfang der zentrenrelevanten – und nahversorgungsrelevanten Randsortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche (nicht mehr als 2.500 m²) beträgt. Dies bedeutet, so lange keine eigene Festlegung im FNP und generelle Anpassung des Regionalplanes erfolgt ist, dass diese Standorte nur in einem zeitaufwendigen GEP-Änderungsverfahren mit der Bezirksregierung entwickelt werden können.

Vorhandene Standorte dürfen, unter Beschränkung auf den Bestand, als Sondergebiete ausgewiesen werden.

 


 

3. Bewertung bestehender Sonderstandorte

 

Dieser Standorttyp ist zumeist durch großflächige Betriebe mit überwiegend nicht zentrenrelevantem Einzelhandel geprägt. Sie befinden sich entweder in Einzellagen (z.B. Gartencenter Augsburg) oder Standortgemeinschaften (z.B. Bathey).

Die im Rahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes  relevanten Standorte werden im Folgenden dargestellt.

(Quelle der Abbildungen: Junker und Kruse, Einzelhandelskonzept 2009)

 

 

Stadtbezirk Mitte:

Altenhagen, Eckeseyer Straße                  (Bauhaus, Max Bahr)

Wehringhausen, Berliner Straße               (Podi Markenpolster)

 

 

Stadtbezirk Nord:

Vorhalle, Weststraße                                  (Toy’s, Poco)

Boele – Bathey, Dortmunder Straße         (real…)

Boele, Schwerter Straße                            (Hellweg Baumarkt)

Boele – Helfe, Feldmühlenstraße (Wohnwelt, Boss-Möbel)

Boele, Alexanderstraße                              (ehemals Walmart)

 

 

Stadtbezirk Haspe:

Haspe – Ost, Berliner Straße                     (B1-Discount Baumarkt)

Haspe – Ost, Kölner Straße                       (Maxi Polster)

Haspe – West, Enneper Straße                ( Möbel Boss, Babyartikel)

 

 

Stadtbezirk Hohenlimburg:

Hohenlimburg, Auf dem Lölfert                  (Kaufland, Aldi…)

Hohenlimburg - Lennetal                             (Gartencenter Augsburg)

Hohenlimburg - Lennetal , Elseyer Str.      (Berlet…)

 

 

Stadtbezirk Eilpe / Dahl

Keine Fachmarktstandorte außerhalb der Zentren


 

Stadtbezirk Mitte:              Eckesey-Süd , Eckeseyer Straße

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

2 Baumärkte, Teppichmarkt, Zoologischer Bedarf

VK

insg. ca. 36.000 m²

GEP

GIB 

FNP

Sonderbaufläche

 

Planung

 

GEP

Änderung in ASB langfristig erforderlich

FNP

Sonderbaufläche (Anpassung an Bestand)

Hinweis

Im Reg. Einzelhandelskonzept als regional

bedeutsamer Ergänzungsstandort ausgewiesen

 

Empfehlung

Sicherung als Sonderstandort mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche

 


 

Stadtbezirk Mitte:              Wehringhausen, Berliner Straße

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

Möbelfachmarkt (Podi Markenpolster)

VK

ca. 4.000 m²

GEP

GIB 

FNP

Gewerbliche Baufläche

 

Planung

 

GEP

Änderung in ASB langfristig erforderlich

FNP

Sonderbaufläche, Nutzung Möbel

 

 

Empfehlung

Überplanung durch Sondergebietsfest-setzung; Künftige Nutzung nur mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment; Berücksichtigung des Bestandsschutzes,

Überprüfung der Gewerbegebietsfestsetzung

im Umfeld / ggf. Überplanung

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche


 

Stadtbezirk Nord:             Vorhalle, Weststraße

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

Spielwaren (Toy’s)     Möbel (Poco)        Leerstand

VK

2.700 m²                     7.400 m²               2.700 m²

GEP

GIB

FNP

Gewerbliche Baufläche (nördl. Weststraße) Sonderbaufläche (südl. Weststraße)

 

Planung

 

GEP

Änderung in ASB aufgrund der vorhandenen gewerblichen Nutzungen eher unwahrscheinlich

FNP

Sonderbaufläche (Anpassung an Bestand und Arrondierung)

 

 

Empfehlung

Überplanung durch Sondergebietsfestsetzung;

Künftige Nutzung nur mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment; Berücksichtigung des Bestandsschutzes

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche


 

Stadtbezirk Nord:             Boele - Bathey, Dortmunder Straße

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

SB-Warenhaus (real); weitere Betriebe

VK

insg. ca. 12.700 m²

GEP

GIB

FNP

Sonderbaufläche (real); Gewerbliche Baufläche

 

Planung

 

GEP

Änderung in ASB aufgrund der vorhandenen gewerblichen Nutzungen eher unwahrscheinlich

FNP

Sonderbaufläche

 

Empfehlung

Sondergebietsfestsetzung ; Überplanung des Gewerbegebietes mit Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevantem Sortiment; Fremdkörperfestsetzung

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche


 

Stadtbezirk Nord:             Boele, Schwerter Straße

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

Bau- und Gartenmarkt (Hellweg)

VK

10.800 m²

GEP

ASB

FNP

Sonderbaufläche

 

Planung

 

GEP

ASB

FNP

Sonderbaufläche

 

Empfehlung

Berücksichtigung des Bestandsschutzes;

im Verlauf der Schwerter Straße keine weitere Verdichtung durch Einzelhandel, Überprüfung der Bebauungspläne

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche

 


 

Stadtbezirk Nord:             Boele – Helfe, Feldmühlenstraße

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

2 Möbelmärkte (Wohnwelt, Boss)

VK

ca. 4.500 m²

GEP

GIB

FNP

Gewerbliche Baufläche

 

Planung

 

GEP

GIB

FNP

Gewerbliche Baufläche

 

Empfehlung

Bestandssicherung als „Fremdkörper“ im Gewerbegebiet; bei rechtssicherer Aufgabe der Standorte ist eine Rückführung in gewerbliche Nutzung zu forcieren

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche

 

 


 

Stadtbezirk Nord:             Boele, Alexanderstraße

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

Leerstand (ehemals Walmart)

VK

6.800 m²

GEP

ASB

FNP

Sonderbaufläche

 

Planung

 

GEP

ASB

FNP

Sonderbaufläche

 

Empfehlung

Standort ist als solitärer Einzelstandort einzustufen; Überplanung des Bereiches und vor allem des Umfeldes im Sinne des Einzelhandelskonzeptes, kein Ausbau mit weiteren nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche

 


 

Stadtbezirk Haspe:           Haspe - Ost, Berliner Straße

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

Baumarkt (B1 Discount)   Polsterfachmarkt

VK

7.000 m²                           ca. 1.500 m²

GEP

GIB

FNP

Gewerbliche Baufläche

 

Planung

 

GEP

GIB

FNP

Sonderbaufläche

 

Empfehlung

Berücksichtigung des Bestandsschutzes; Überprüfung, bzw. Überplanung der Bebau-ungspläne entlang der Berliner Straße, ggf. Ausschluss von Einzelhandel zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche in Wehring-hausen und Haspe prüfen

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche


 

Stadtbezirk Haspe:                      Haspe - Ost, Kölner Straße

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

Möbelmarkt (Maxi Polster)

VK

ca. 5.000 m²

GEP

ASB

FNP

Gemischte Baufläche

 

Planung

 

GEP

ASB

FNP

Sonderbaufläche

 

 

Empfehlung

Berücksichtigung des Bestandsschutzes;

Überprüfung, bzw. Überplanung der Bebau-ungspläne entlang der Berliner Straße, ggf. Ausschluss von Einzelhandel zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche in Westerbauer und Haspe prüfen

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche

 


 

Stadtbezirk Haspe:                      Haspe - West, Enneper Straße

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

Möbelmarkt (Boss), Babyartikel

VK

insg. ca. 8.000 m²

GEP

ASB

FNP

Gemischte Baufläche

Hinweis

schwierige Erschließungssituation

 

Planung

 

GEP

ASB

FNP

Sonderbaufläche

 

 

Empfehlung

Berücksichtigung des Bestandsschutzes;

Überplanung des Bereiches und vor allem des Umfeldes im Sinne des Einzelhandelskon-zeptes, kein Ausbau mit weiteren nahversor-gungs - und zentrenrelevanten Sortimenten

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche

 


 

Stadtbezirk Hohenlimburg:                   Elsey, Auf dem Lölfert

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

Einkaufszentrum (Kaufland…)

VK

ca. 10.450 m²

GEP

ASB

FNP

Sonderbaufläche und Gewerbliche Baufläche

 

Planung

 

GEP

ASB

FNP

Sonderbaufläche (Anpassung an den Bestand)

 

 

Empfehlung

Berücksichtigung des Bestandsschutzes;

Überplanung des Bereiches prüfen, kein weiterer Ausbau mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche

 


 

Stadtbezirk Hohenlimburg.                    Lennetal

 

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

Gartencenter (Augsburg)

VK

ca. 12.000 m²

GEP

Freiraum - und Agrarbereich

FNP

Sonderbaufläche

 

Planung

 

GEP

Freiraum - und Agrarbereich

FNP

Sonderbaufläche

 

 

Empfehlung

Berücksichtigung des Bestandsschutzes;

kein weiterer Ausbau mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten;

Steuerung über Sondergebiet Einzelhandel prüfen

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche

 


 

Stadtbezirk Hohenlimburg – Lennetal, Elseyer Straße

 

 

 

Aktuelle Situation

 

Bestand

Elektronikfachmarkt (Berlet), Möbelfachmarkt, diverse Betriebe mit zentren- und nicht zentrenrelevantem Sortiment

VK

insg. ca. 14.000 m²

GEP

ASB und GIB

FNP

Gemischte Baufläche

 

Planung

 

GEP

Teilw. Änderung in ASB langfristig erforderlich

FNP

Sonderbaufläche (für Fachmärkte)

 

 

Empfehlung

Berücksichtigung des Bestandsschutzes;

keine weitere Verdichtung der Einzelhandels-nutzungen; Überprüfung der B-Pläne im gesamten Bereich im Sinne des Einzelhandels-konzeptes, ggf. Ausschluss von Einzelhandel zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche

 

Abkürzungen:

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP = Flächennutzungsplan

GEP = Gebietsentwicklungsplan

GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen

VK = Verkaufsfläche

 

 

 

 

 

 

Fazit

Aufgrund des Bevölkerungsrückgangs und geringer werdender Kaufkraft sind die absatzwirtschaftlichen Spielräume eher gering. Vorrangiges Ziel ist somit weniger die weitere Expansion, sondern eher eine räumlich strukturelle Verbesserung sowie eine Sortimentsergänzung in bislang unterdurchschnittlich vertretenen  Branchen (z.B. Möbel).

 

Die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes kann durch eventuelle Rücknahme von Planungsrechten – eigentumsrechtliche Belange bzw. Entschädigungsansprüche berühren. Zur Vermeidung dieser potenziellen Konfliktsituation sind die rechtlichen Grundlagen zum Bestandsschutz zu berücksichtigen.

 

Bestehende Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment (z.B. Bau- und Möbelmärkte) außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche können, unter bestimmten Bedingungen, ihre Verkaufsfläche erweitern, wenn dies der langfristigen Sicherung ihres Standortes dient und sich die Erweiterung nicht negativ auf die zentralen Versorgungsbereiche auswirkt (s. Grundsätze der Entwicklung des Einzelhandels, Kap. 9.8, Einzelhandelskonzept, Stadt Hagen 2009.)

 

Im Rahmen der Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes und hierbei vorrangig dem Schutz der zentralen Versorgungsbereiche, beziehen sich die dargestellten Sondergebietsausweisungen auf den Bestandsschutz. Innerhalb der festgelegten, bzw. im neuen FNP festzulegenden Sonderstandorte (s. Übersicht) sollten die zentrenrelevanten Sortimente nicht erweitert werden.

Um dennoch eine einzelhandelsstrukturelle Veränderung innerhalb dieser Gebietstypen zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit eines umsatzbezogenen Äquivalenzmodells. Dieses bietet Anreize zur Umstellung auf nicht zentrenrelevante Sortimente und stellt ein zusätzliches Angebot für die o. g. Sonderstandorte dar, ergänzend zu den grundsätzlichen Empfehlungen. Das Modell ermöglicht gewisse Flächenerweiterungen und somit Entwicklungsspielräume der Betreiber, unter Rücknahme des Anteils an zentrenrelevanten Sortimenten.

 


 

4. Bewertung potenzieller Fachmarktstandorte

 

Im Hinblick auf die relativ geringen Verkaufsflächenpotenziale auf der einen Seite und die unterschiedlichen, z. T. recht großen Potenzialflächen ist festzuhalten, dass künftig nicht alle Flächen für die Neuansiedlung von Einzelhandel genutzt werden können. Darüber hinaus ist bei den meisten Flächen die Grundvoraussetzung - die Lage in einem Allgemeinen Siedlungsbereich (Regionalplan) nicht gegeben. Im Sinne des § 24 a LEPro ist dann kein großflächiger Einzelhandel zulässig – eine Änderung des Regionalplanes wäre erforderlich. Eine detaillierte Untersuchung, unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen stadtentwicklungspolitischen Ziele, unter anderem auch zur zukünftigen Nutzung von Gewerbeflächen, ist dafür notwendig.

 

 

Im Folgenden werden die potenziellen Flächen dargestellt:

 

 

Stadtbezirk Mitte:

Wehringhausen, SEWAG

Wehringhausen, Varta / Hawker

 

 

Stadtbezirk Haspe:

Westerbauer, Enneper Straße (ehem. Brandt)

Westerbauer, Enneper Straße (ehem. Schmitz)

 


 

Stadtbezirk Mitte:              Wehringhausen, SEWAG

 

 

 

Aktuelle Situation

Lage

Wehringhausen, südl. der B7, Bereich Schlachthof und Rehstraße;

Größe

ca. 44.600 m²

Erschließung

über die B7 und Rehstraße möglich

Planungsrecht

GEP*

FNP

GIB

Gewerbliche Baufläche

Einzelhandelsspezifische Eignung

Ziele des Konzeptes

Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentren-relevantem Sortiment ausgeschlossen;

unmittelbare Nähe zum Stadtteilzentrum

Planerfordernis

GEP

Änderung des Regionalplanes erforderlich

Empfehlung

keine Ausweisung als Fachmarktstandort

*GEP = Gebietsentwicklungsplan

 

Begründung:

Eine Ausweisung als Fachmarktstandort ist nicht anzuraten. Im Sinne des Einzelhandelskonzeptes ist Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche ausgeschlossen. Die Ansiedlung von Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Sortiment wäre grundsätzlich möglich. Allerdings ist dafür eine Änderung des Regionalplanes erforderlich, was vor dem Hintergrund der weiteren Reduzierung von Gewerbeflächen nur schwer vertretbar ist. Unter Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungsziele für die Gesamtstadt sollte dieser Standort nicht als Potenzialfläche für Einzelhandel vorgesehen werden.

 

Stadtbezirk Mitte:              Wehringhausen, Varta / Hawker

 

 

 

Aktuelle Situation

Lage

Wehringhausen, zwischen Ennepe und Bahnlinie in Verlängerung der Dieckstraße

Größe

ca. 23.000 m²

Erschließung

zukünftig über die neue Bahnhofshinterfahrung

Planungsrecht

GEP*

FNP

GIB

Gewerbliche Baufläche

Einzelhandelsspezifische Eignung

Ziele des Konzeptes

Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentren-relevantem Sortiment ausgeschlossen;

unmittelbare Nähe zum Stadtteilzentrum

Planerfordernis

GEP

Änderung des Regionalplanes erforderlich

Empfehlung

keine Ausweisung als Fachmarktstandort

*GEP = Gebietsentwicklungsplan

 

Begründung:

Eine Ausweisung als Fachmarktstandort ist nicht anzuraten. Im Sinne des Einzelhandelskonzeptes ist Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche ausgeschlossen. Die Ansiedlung von Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Sortiment wäre grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist allerdings eine Änderung des Regionalplanes, was vor dem Hintergrund der weiteren Reduzierung von Gewerbeflächen nur schwer vertretbar ist. Unter Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungsziele für die Gesamtstadt sollte dieser Standort nicht als Potenzialfläche für Einzelhandel vorgesehen werden.


 

Stadtbezirk Haspe:           Westerbauer, Brandt-Gelände

 

 

Aktuelle Situation

Lage

Westerbauer, Enneper Straße, ehem. Fa. Brandt

Größe

ca. 47.000 m²

Erschließung

über Enneper- und Nordstraße

Planungsrecht

GEP*

FNP

GIB

Gewerbliche Baufläche

Einzelhandelsspezifische Eignung

Ziele des Konzeptes

Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentren-relevantem Sortiment ausgeschlossen;

unmittelbare Nähe zum Stadtteilzentrum

Planerfordernis

GEP

Änderung des Regionalplanes bereits beantragt

Empfehlung

Ausweisung als Fachmarktstandort

*GEP = Gebietsentwicklungsplan

 

Begründung:

In unmittelbarer Nähe befindet sich das Stadtteilzentrum von Westerbauer, das erst kürzlich eine adäquate Aufwertung durch die Ansiedlung mit nahversorgungs- und zentrenrelevantem Sortiment erfahren hat. Eine Entwicklung, die im Sinne der Ziele zur Zentrenstärkung positiv zu bewerten ist. Somit ist auch am Standort des Brandt-Geländes, welches nicht mehr zum zentralen Versorgungsbereich gehört, nur die Ansiedlung von Fachmärkten mit nicht zentrenrelevantem Sortiment zulässig.

Unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Entwicklungsziele, insbesondere in Bezug auf Erhalt und Lage der gewerblichen Bauflächen in Hagen scheint an diesem Standort die Nachnutzung durch Einzelhandel vertretbar.  Eine aktive Angebotsplanung in diesem Bereich ist zu empfehlen. Aufgrund der geplanten Ansiedlung eines Gartencenters auf dem gegenüberliegenden Gelände der Fa. Schmitz wurde der erforderliche Antrag auf Änderung des Regionalplanes bereits gestellt. Dieser Änderungsantrag bezieht die Fläche der ehemaligen Fa. Brandt mit ein.


 

Stadtbezirk Haspe:                      Westerbauer, Gelände Fa. Schmitz

 

 

Aktuelle Situation

Lage

Westerbauer, Enneper Straße, ehem. Fa. Schmitz

Größe

ca. 15.000 m²

Erschließung

über Enneper Straße

Planungsrecht

GEP*

FNP

GIB

Gewerbliche Baufläche

Einzelhandelsspezifische Eignung

Ziele des Konzeptes

Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentren-relevantem Sortiment ausgeschlossen;

unmittelbare Nähe zum Stadtteilzentrum

Planerfordernis

GEP

Änderung des Regionalplanes bereits beantragt

Empfehlung

Ausweisung als Fachmarktstandort

*GEP = Gebietsentwicklungsplan

 

Begründung:

In unmittelbarer Nähe befindet sich das Stadtteilzentrum von Westerbauer, das erst kürzlich eine adäquate Aufwertung durch die Ansiedlung mit nahversorgungs- und zentrenrelevantem Sortiment erfahren hat. Eine Entwicklung, die im Sinne der Ziele zur Zentrenstärkung positiv zu bewerten ist. Somit ist auch am Standort des Geländes der Fa. Schmitz, welches nicht mehr zum zentralen Versorgungsbereich gehört, nur die Ansieldung von Fachmärkten mit nicht zentrenrelevantem Sortiment zulässig. Unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Entwicklungsziele, insbesondere in Bezug auf Erhalt und Lage der gewerblichen Bauflächen in Hagen scheint an diesem Standort die Nachnutzung durch Einzelhandel vertretbar.

Eine gute  Erreichbarkeit für überregionale Kunden ist aufgrund des Anschlusses Volmarstein zur A1 gewährleistet. Aufgrund der geplanten Ansiedlung eines Gartencenters wurde der erforderliche Antrag auf Änderung des Regionalplanes bereits gestellt, der Regionale Konsens liegt ebenfalls vor. Der Änderungsantrag bezieht auch die Fläche der ehem. Fa. Brandt mit ein.

 

 

Fazit

Auf Grundlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden Ziele und Maßnahmen formuliert, die eine positive, zukunftsorientierte Stadtentwicklung gewährleisten sollen. Dabei geht es nicht darum, den Wettbewerb zu verhindern, sondern die möglichen Entwicklungen auf bestimmte Standorte zu lenken, so dass neue als auch bestehende Betriebe – unter Berücksichtigung einer geordneten Stadtentwicklung – davon profitieren.

Großflächige Einzelhandelsstandorte, außerhalb der gewachsenen Zentren, haben im gesamten Versorgungsnetz ausschließlich Ergänzungsfunktion. Dies hat zur Folge, dass bei Neuansiedlungen die Verträglichkeit geprüft werden muss. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass ein Standort, der einmal für Einzelhandel „freigegeben“ wurde, anschließend nur schwer einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Somit kann es sinnvoll sein, Ansiedlungswünsche – soweit planungsrechtlich möglich – abzuwehren, wenn ersichtlich ist, dass dadurch die Position traditioneller Einzelhandelslagen, insbesondere im Hauptgeschäftszentrum oder den Stadtteil- und Nahversorgungszentren, aber auch in den bestehenden und für nicht zentrenrelevantes Sortiment vorgesehenen Gewebegebieten, wie den Sonderstandorten, geschwächt wird. Dies ist allerdings vom Konkurrenzschutz zu unterscheiden.

 

Bei der Genehmigung von neuen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben sollte beachtet werden, dass hier nur eine bestimmte Tragfähigkeit gegeben ist. Auf die geringen Entwicklungspotenziale in Hagen wurde bereits hingewiesen. Ein reiner Verdrängungswettbewerb führt zu vermehrten Leerständen in den Gewebegebieten, was wiederum regelmäßig einen Umnutzungsdruck in höherwertige Nutzungen, d.h. fast immer zentrenrelevanten Einzelhandel, verursacht. Die Entwicklung und Verortung der Discounter zeigt dies deutlich.

 

Hagen verfügt über eine angemessene Anzahl von Sonderstandorten.

Demzufolge sollte mit der Neuausweisung von potenziellen Fachmarktstandorten behutsam umgegangen werde. Besondere Relevanz erhält dieser Grundsatz für bestehende Gewerbegebiete (ohne Einzelhandelsvorprägung), weil damit möglicherweise die Standortqualität bezogen auf andere gewerbliche Nutzungen sinkt, bzw. die Bodenpreise für andere Nutzungen stark erhöht werden. Dies widerspricht der Zielsetzung.

Angebote zentrenrelevanter Sortimente sollten demnach generell nicht in Gewerbegebieten zugelassen werden.

 


 

5. Abschließende Beurteilung

 

Eine nachhaltige Stadtentwicklung kann nur durch klare räumlich-funktionale Zuordnungen vor dem Hintergrund der zu erwartenden Entwicklungsperspektiven erfolgen. Dafür ist eine verbesserte Funktionsteilung der Einzelhandelsbereiche notwendig, die keine direkte Konkurrenz, sondern eine Ergänzung der Angebote anstrebt.

 

Entsprechend den Zielen und Grundsätzen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für eine geordnete Einzelhandelsentwicklung in Hagen erfolgte die Bewertung der bestehenden Sonderstandorte.

 

·        Berücksichtigung des Bestandsschutzes (gegebenenfalls Anwendung eines Äquivalenzmodells)

·        Planungsrechtliche Absicherungen durch Sondergebietsfestsetzungen

·        Überplanung „ansiedlungsgefährdeter“ Umgebungsbereiche von Sonderstandorten

·        Konsequenter Ausschluss von zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der gewachsenen Zentren (Ausnahmen zur flächendeckenden Nahversorgung sind im Konzept definiert – Einzelfallprüfung)

·        Berücksichtigung der Gewerbeflächenbilanz bei Planungen zur Neuansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe

·        Konsequente Anwendung der planungsrechtlichen Instrumente zur Sicherung einer geordneten Einzelhandelsentwicklung

 

 

 

Mit Hinweis auf die Begründungen im Rahmen der Auflistung potenzieller Standorte in Kapitel 4 wird vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa. Schmitz in Westerbauer als neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch entsprechendes Planungsrecht zu sichern. Durch eine aktive Zuweisungspolitik können diese Flächen dann angeboten werden. Somit wird Investitionssicherheit für neue und bestehende Anbieter geschaffen. Der erforderliche Antrag zur Änderung des Regionalplanes wurde bereits gestellt; das Offenlegungsverfahren läuft derzeit.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

Reduzieren

23.09.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt das Standortkonzept für den großflächigen Einzelhandel an nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend zur Kenntnis.

Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung potenzieller Standorte wird vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa. Schmitz in Westerbauer als neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch entsprechendes Planungsrecht zu sichern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Zusatzbeschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beauftragt die Verwaltung aufgrund des Zusatzbeschlusses der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl vom 23.04.2008 zur Vorlage 0122/2008 „Einzelhandelskonzept der Stadt Hagen – Zwischenbericht“ für den Fall, dass der Flächenwert des Betriebes Holz Kemper in der Hauptwarengruppe Bau- und Gartensortimente immer noch den Lagerraum als Verkaufsfläche beinhaltet, diesen heraus zu rechnen und in den bestehenden Dokumentationen berichtigt darzustellen.

 

Der neuen Bezirksvertretung Eilpe/Dahl ist in der ersten Arbeitssitzung nach der konstituierenden Sitzung aufzuzeigen, dass dieser Beschluss umgesetzt wurde.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Erweitern

29.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

Erweitern

30.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Reduzieren

30.09.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat nimmt das Standortkonzept für den großflächigen Einzelhandel an nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend zur Kenntnis.

Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung potenzieller Standorte wird vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa. Schmitz in Westerbauer als neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch entsprechendes Planungsrecht zu sichern.

 

Ergänzung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ostfeld-Sportplatz als Standortausweisung

für einen Baumarkt zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Erweitern

01.10.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.10.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

Reduzieren

01.12.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat nimmt das Standortkonzept für den großflächigen Einzelhandel an nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend zur Kenntnis.

Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung potenzieller Standorte wird vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa. Schmitz in Westerbauer sowie die Flächen Schlachthof/ SEWAG/ Rehstraße als neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch entsprechendes Planungsrecht zu sichern.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

15.12.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das Standortkonzept für den großflächigen Einzelhandel an nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend zur Kenntnis.

Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung potenzieller Standorte wird vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa. Schmitz in Westerbauer als neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch entsprechendes Planungsrecht zu sichern.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ostfeldsportplatz als Standortausweisung für einen Baumarkt zu sichern.

 

Der Rat der Stadt behält sich vor, nach Realisierung des möglichen Fachmarktstandortes Westerbauer den Bereich Rehstraße in zweiter Priorität nach Änderung des Regionalplanes zu entwickeln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat nimmt das Standortkonzept für den großflächigen Einzelhandel an nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend zur Kenntnis.

Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung potenzieller Standorte wird vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa. Schmitz in Westerbauer als neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch entsprechendes Planungsrecht zu sichern.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ostfeldsportplatz als Standortausweisung für einen Baumarkt zu sichern.

 

Der Rat der Stadt behält sich vor, nach Realisierung des möglichen Fachmarktstandortes Westerbauer den Bereich Rehstraße in zweiter Priorität nach Änderung des Regionalplanes zu entwickeln.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen