Beschlussvorlage - 0601/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Fahrbahn und Straßenentwässerung in der Dickenbruchstraße von Kipper- bis Stolzestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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20.08.2009
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01.10.2009
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Beschlussvorschlag
Der Erneuerung der Fahrbahn und Straßenentwässerung wird zugestimmt. Der
Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung
ausgehängten Ausbaulageplan.
Die Realisierung kann erst nach Genehmigung der Dringlichkeitsliste für
investive Maßnahmen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach dem Ratsbeschluss vom
22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die eine
Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG
auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach
Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen
Bezirksvertretung beschließen zu lassen.
In der Dickenbruchstraße
zwischen Kipper- und Stolzestraße plant die SEH die Erneuerung des Schmutz- und
Regenwasserkanals und die SEWAG die Neuverlegung von Gas- und Wasserleitungen.
Dadurch bedingt muss die gesamte Fahrbahnbefestigung beseitigt werden. Die Fahrbahn ist auch erneuerungsbedürftig,
da in der Vergangenheit nur reine Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Die geplante Erneuerung der Fahrbahn und
Straßenentwässerung löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Anlieger
aus.
Begründung
Bei der Dickenbruchstraße
zwischen Kipper- und Stolzestraße handelt es sich um eine
Haupterschließungsstraße. Die Fahrbahn ist in den letzten Jahrzehnten nur durch
reine Unterhaltungsmaßmahnen verkehrssicher und funktionsfähig gehalten worden.
Die beidseitigen Gehwege wurden im Jahre 1990 grundlegend erneuert und damals
nach § 8 KAG abgerechnet. Im Zusammenhang mit der erforderlichen
Kanalerneuerung und -erweiterung sowie der SEWAG-Maßnahmen muss der gesamte Fahrbahnabschnitt einschl.
Straßenentwässerung erneuert werden. Die
Gehwege werden nur teilweise erneuert, sind aber nicht abrechnungsfähig.
Die Fahrbahn soll in den
bisherigen Ausmaßen auf einer Länge von ca. 230 m in einer durchschnittlichen Breite
von ca. 7 ,00 m wie folgt erneuert werden.
42 cm Frostschutzschicht
14 cm bituminöse
Tragschicht
4 cm Asphaltdecke.
Dieser Ausbau entspricht
den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine erhebliche
Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit bei der
Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine
Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt für die Anlieger auslöst. Die geschätzten Kosten der
Fahrbahnerneuerung belaufen sich auf ca. 290.000,00 €. Nach Abzug der
Anteile SEH und SEWAG von je 1/3 verbleiben ca. 96.700,00 €, die zu 40% =
38.680,00 € von den Anliegern
zu zahlen sind.
Der in diesem Abschnitt
vorhandene Schmutz- und Regenwasserkanal DN 300 wurde im Jahre 1957 gebaut und
weist erhebliche Mängel auf. Der geplante Regenwasserkanal DN 300/400 soll auf
einer Länge von ca. 230 m erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf
ca. 200.000,00 €, wovon 50% = 100.000,00 € als anteilige
Straßenentwässerungskosten beitragsfähig sind und zu 40% = 40.000,00 € auf die Anlieger entfallen.
Hinzu kommen Kosten für
Sinkkästen und Zuleitungen in Höhe von ca. 32.00,00 €, die ebenfalls zu
40% = 12.800,00 € von den
Anliegern zu erheben sind.
Somit sind insgesamt ca. 91.480,00 € auf die
Anliegergrundstücke zu verteilen, was zu einer Belastung von ca. 7,50 €/qm
führt.
Entsprechend dem
Ratsbeschluss vom 25.06.2006 wurde die Maßnahme den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in
einer Informationsveranstaltung am 25.06.2009 vorgestellt. Das Protokoll ist
als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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x |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
128.700,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
91.480,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
37.220,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
1.54.10 |
,
Teilfinanzstelle |
5000070 |
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Jahr |
lfd Jahr |
2010 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
128.700,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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128.700,00 |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
1.675,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
2.574,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
2.145,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung
SoPo) |
-1.524,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
4.870,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Die getätigten
Investitionen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten
auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. Dies führt in der Regel zu einer
Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlagen in der Anlagenbuchhaltung. Die
durch die Anlieger anteilig gezahlten Beiträge nach § 8 KAG sind entsprechend
als Sonderposten auf der Passivseite zu bilanzieren und parallel zur
Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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22,2 kB
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01.10.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe lehnt die
vorgestellte Planung ab.
Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die
Verwaltung eine neue Planung zu erarbeiten, bei der das bereits beschlossene
Grünkonzept mit einbezogen wird und die künftige Fahrbahndecke 5 m nicht
überschreitet. Entsprechende Verhandlungen mit der SEH sowie SEWAG sind zu
führen.
Die Bezirksvertretung Haspe erwartet in ihrer
Sitzung im Dezember 2009 hierzu eine Vorlage.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
Herr Dietrich hat an der Diskussion sowie Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
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Dafür: |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |