Beschlussvorlage - 0633/2009
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Genehmigungspflicht von
Grundstücksteilungen vom 9. März 1998 in der Fassung des I. Nachtrages vom 16.
Februar 1999 wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der
Verwaltungsvorlage vom 23.7.2009(Drucksachennummer 0633/2009) ist.
Sachverhalt
Begründung:
Mit dem am 20. Juli 2004 in Kraft
getretenen Gesetz zur Anpassung des
Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau)
vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) ist u.a. der die Teilung von Grundstücken
betreffende § 19 Baugesetzbuch - BauGB - neu gefasst worden. Durch diese
Neufassung ist die in der Satzung über die Genehmigungspflicht von
Grundstücksteilungen vom 9. März 1998 in der Fassung des I. Nachtrages vom 16.
Februar 1999 geregelte Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen ersatzlos
entfallen.
Seit dem 20. Juli 2004 gilt die
gesetzliche Regelung, wonach durch die Teilung eines Grundstücks im
Geltungsbereich eines Bebauungsplans keine Verhältnisse entstehen dürfen, die
den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen (§ 19 Abs. 2 BauGB).
Da mit dem Inkrafttreten der vg.
gesetzlichen Regelung die Satzung über die Genehmigungspflicht von
Grundstücksteilungen vom 9. März 1998 in der Fassung des I. Nachtrages vom 16.
Februar 1999 zwar inhaltlich gegenstandslos geworden, diese aber nicht
automatisch außer Kraft getreten ist und eine Satzung grundsätzlich nur durch
Satzung rechtswirksam aufgehoben werden kann, ist es aus Gründen der
Rechtssicherheit und -klarheit geboten, die hier in Rede stehende Satzung
rückwirkend zum 20. Juli 2004 ersatzlos aufzuheben.
