Beschlussvorlage - 0639/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Perspektiven für den großflächigen Einzelhandel an nicht integrierten StandortenBestehende und zukünftige Fachmarktstandorte in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.09.2009
| |||
|
|
30.09.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.09.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.09.2009
| |||
|
|
01.12.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.09.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
01.10.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.10.2009
| |||
|
|
15.12.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.12.2009
|
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt das Standortkonzept für den großflächigen Einzelhandel an
nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend zur Kenntnis.
Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung potenzieller Standorte wird
vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa. Schmitz in Westerbauer als
neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch entsprechendes Planungsrecht zu
sichern.
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Grundlage des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen ist es erforderlich,
Aussagen zu den bestehenden und zukünftigen Sonderstandorten für großflächigen
Einzelhandel zu treffen. Fachmarktstandorte, die sich außerhalb der gewachsenen
Zentren befinden, nehmen im Rahmen der beschriebenen Zentrenhierarchie eine
Ergänzungsfunktion zur Versorgung der Bevölkerung ein.
Die Schaffung und Stärkung
integrierter Versorgungszentren muss weiterhin oberste Priorität besitzen. Eine
Zielsetzung, die durch die aktuelle Rechtslage ebenfalls vorgegeben wird.
Die Vorlage beschreibt
Perspektiven für den großflächigen Einzelhandel im Bestand und für mögliche
Potenzialstandorte.
Begründung
1. Anlass
In der Sitzung des Rates vom
14. Mai 2009 wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen
beschlossen. Mit der Analyse der städtebaulichen Situation sowie den
konzeptionellen Bausteinen steht ein fundierter Orientierungsrahmen zur
Abwägung künftiger Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung. Durch eine definierte
Zentrenhierarchie und eine abgestimmte Zielsetzung wird dargestellt, an welchen
Standorten in Zukunft vorzugsweise Einzelhandelsangebote vorhanden sein sollen.
Dabei haben die Förderung funktionierender Haupt- und Nebenzentren und eine
ausreichende Nahversorgung besondere Bedeutung.
Ebenso sind aber auch gewünschte
Ergänzungen zum vorhandenen Versorgungsnetz zu berücksichtigen, wie sie
entsprechende Fachmarktstandorte bieten.
Dabei ist eine aktive
Zuweisungspolitik ebenso wichtig, wie eine restriktive Handhabung von
Standorten, deren Auf- oder Ausbau im Widerspruch zu erklärten Zielen des
Einzelhandelskonzeptes stehen.
Auf Grundlage der
Erläuterungen des Einzelhandelskonzeptes werden im Folgenden die bestehenden
und potenziellen Standorte für großflächigen Einzelhandel konkret beschrieben,
bewertet und eine Empfehlung für die weitere Entwicklung formuliert.
Darüber hinaus sind Aussagen
zu den zukünftigen Sonderstandorten für großflächigen Einzelhandel Bestandteil
des neuen Flächennutzungsplanes.
2. Ausgangslage / Rahmenbedingungen
Städtebauliche Funktion
Fachmarktstandorte sollen
eine Ergänzungsfunktion für die City, die Stadtteilzentren und die
Nahversorgungszentren haben, sie aber nicht durch zu starke Kaufkraftbindung
erheblich in ihren Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigen. Andererseits
dienen sie der Ansiedlung großflächiger Anbieter mit Schwerpunkt auf nicht
zentrenrelevanten Sortimenten, für die in den integrierten Lagen keine
geeigneten Flächen zu betriebswirtschaftlich vertretbaren Rahmenbedingungen
gefunden werden können.
Bei den genannten
Fachmärkten handelt es sich regelmäßig
um folgende Anbieter:
·
Bau- und
Gartenfachmärkte, incl. Spezialanbieter für Holz, Tapeten / Bodenbeläge,
Fliesen, Sanitär
·
Möbel- und
Einrichtungshäuser, incl. SB-Möbelmärkte und Spezialanbieter für Polstermöbel,
Küchen, Büromöbel
·
Fachmärkte für
KFZ-Teile, Matratzen, Zweiräder
Grundsätzlich gilt für
Fachmarktstandorte im Hagener Stadtgebiet:
·
Sonderstandorte
dienen als Ergänzungs- und Vorrangstandorte für nicht zentrenrelevanten
Einzelhandel
·
Konzentrationstendenzen
zu zusammenhängenden Einzelhandelsstandorten sind nach Möglichkeit zu fördern,
um die Standorte strukturell aufzuwerten und zu attraktivieren
·
Im Sinne der
Verhinderung einer verschärften Wettbewerbssituation zu den zentralen
Versorgungsbereichen sowie unter Berücksichtigung der landesplanerischen
Regelungen des § 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) NRW ist ein weiterer
Ausbau des zentralen Angebotes grundsätzlich restriktiv zu behandeln
·
Vorhandene
Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment genießen Bestandsschutz, ebenso
wie die planungsrechtlich genehmigten Verkaufsflächen
Weitere Ansiedlungen und Erweiterungen zentrenrelevanten Einzelhandels
sind jedoch zukünftig planungsrechtlich
auszuschließen.
Entwicklungsperspektiven
Im Rahmen des
Einzelhandelskonzeptes wurden (unter Berücksichtigung der
Bevölkerungsentwicklung, Prognose der Verbrauchsausgaben und
Trendfortschreibungen) Entwicklungsperspektiven für die unterschiedlichen
Branchen ermittelt. Dabei wurden in einigen Branchen (z.B. Nahrungs- und
Genussmittel oder Möbel) größere, in anderen Bereichen teilweise nur geringe
absatzwirtschaftliche Spielräume festgestellt. Somit sind Erweiterungs- und
Ansiedlungsmöglichkeiten von Einzelhandelsbetrieben Grenzen gesetzt, bzw.
sollten diese unter klaren Ziel- und Rahmenbedingungen ermöglicht werden.
(Prognose des Verkaufsflächenbedarfs, s.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept S. 142 ff).
Aufgrund der insgesamt
geringen Flächenpotenziale kommt somit dem richtigen Standort zukünftiger
Fachmarktbetriebe eine besondere Bedeutung zu.
Problematik: Verknappung von Gewerbeflächen
Neue Ausweisungen von
Sonderstandorten für Fachmärkte gehen regelmäßig zu Lasten einer gewerblichen
Nutzung. Somit sind weitere Fachmarktstandorte in der Stadt immer unter Berücksichtigung der dadurch
verminderten Flächenpotenziale für Gewerbe zu diskutieren.
Bei der Neuausweisung von
Standorten ist zu berücksichtigen, dass ein einmal für den Einzelhandel
„geöffneter Standort“ nur schwer wieder einer anderen Nutzung
zugeführt werden kann. Darüber hinaus werden die Auswirkungen auf den
bestehenden Einzelhandel oft nur unzureichend berücksichtigt. Dabei geht es
nicht um Konkurrenzschutz sondern um
eine ausgewogene Beurteilung zukünftiger Planungen und deren Auswirkungen auf
bestehende Strukturen.
Aufgrund der geänderten Rechtslage
auf Landesebene wurde bei der Beurteilung der Flächenpotenziale die Einordnung
der Standorte im Regionalplan (vgl. Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk
Arnsberg, Teilabschnitt Bochum und Hagen, Stand 1999) berücksichtigt. Im Sinne des
§ 24 a Abs. 3 LEPro dürfen Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel (gem. §
11 Abs. 3 BauNVO) mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb von
zentralen Versorgungsbereichen nur dann ausgewiesen werden, wenn der Standort
innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereiches
liegt und der Umfang der zentrenrelevanten – und nahversorgungsrelevanten
Randsortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche (nicht mehr als 2.500 m²)
beträgt. Dies bedeutet, so lange keine eigene Festlegung im FNP und generelle
Anpassung des Regionalplanes erfolgt ist, dass diese Standorte nur in einem
zeitaufwendigen GEP-Änderungsverfahren mit der Bezirksregierung entwickelt
werden können.
Vorhandene Standorte dürfen,
unter Beschränkung auf den Bestand, als Sondergebiete ausgewiesen werden.
3. Bewertung bestehender Sonderstandorte
Dieser Standorttyp ist
zumeist durch großflächige Betriebe mit überwiegend nicht zentrenrelevantem
Einzelhandel geprägt. Sie befinden sich entweder in Einzellagen (z.B.
Gartencenter Augsburg) oder Standortgemeinschaften (z.B. Bathey).
Die im Rahmen des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
relevanten Standorte werden im Folgenden dargestellt.
(Quelle der
Abbildungen:
Stadtbezirk Mitte:
Altenhagen, Eckeseyer Straße
(Bauhaus, Max Bahr)
Wehringhausen, Berliner
Straße (Podi Markenpolster)
Stadtbezirk Nord:
Vorhalle, Weststraße (Toy’s, Poco)
Boele – Bathey,
Dortmunder Straße (real…)
Boele, Schwerter Straße (Hellweg Baumarkt)
Boele – Helfe,
Feldmühlenstraße (Wohnwelt, Boss-Möbel)
Boele, Alexanderstraße (ehemals Walmart)
Stadtbezirk Haspe:
Haspe – Ost, Berliner
Straße (B1-Discount
Baumarkt)
Haspe – Ost, Kölner
Straße (Maxi
Polster)
Haspe – West, Enneper
Straße ( Möbel Boss,
Babyartikel)
Stadtbezirk Hohenlimburg:
Hohenlimburg, Auf dem
Lölfert (Kaufland,
Aldi…)
Hohenlimburg - Lennetal (Gartencenter
Augsburg)
Hohenlimburg - Lennetal ,
Elseyer Str. (Berlet…)
Stadtbezirk Eilpe / Dahl
Keine Fachmarktstandorte
außerhalb der Zentren
Stadtbezirk Mitte: Eckesey-Süd , Eckeseyer Straße

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
2 Baumärkte, Teppichmarkt,
Zoologischer Bedarf |
|
VK |
insg. ca. 36.000 m² |
|
GEP |
GIB |
|
FNP |
Sonderbaufläche |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
Änderung in ASB
langfristig erforderlich |
|
FNP |
Sonderbaufläche (Anpassung
an Bestand) |
|
Hinweis |
Im Reg.
Einzelhandelskonzept als regional bedeutsamer
Ergänzungsstandort ausgewiesen |
|
|
|
|
Empfehlung |
Sicherung als Sonderstandort mit nicht
zentrenrelevantem Kernsortiment |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Mitte: Wehringhausen, Berliner Straße

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
Möbelfachmarkt (Podi
Markenpolster) |
|
VK |
ca. 4.000 m² |
|
GEP |
GIB |
|
FNP |
Gewerbliche Baufläche |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
Änderung in ASB
langfristig erforderlich |
|
FNP |
Sonderbaufläche, Nutzung
Möbel |
|
|
|
|
Empfehlung |
Überplanung durch Sondergebietsfest-setzung; Künftige
Nutzung nur mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment; Berücksichtigung des
Bestandsschutzes, Überprüfung der Gewerbegebietsfestsetzung im Umfeld / ggf. Überplanung |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Nord: Vorhalle, Weststraße

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
Spielwaren
(Toy’s) Möbel (Poco) Leerstand |
|
VK |
2.700 m² 7.400 m² 2.700 m² |
|
GEP |
GIB |
|
FNP |
Gewerbliche Baufläche
(nördl. Weststraße) Sonderbaufläche (südl. Weststraße) |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
Änderung in ASB aufgrund
der vorhandenen gewerblichen Nutzungen eher unwahrscheinlich |
|
FNP |
Sonderbaufläche (Anpassung
an Bestand und Arrondierung) |
|
|
|
|
Empfehlung |
Überplanung durch Sondergebietsfestsetzung; Künftige Nutzung nur mit nicht zentrenrelevantem
Kernsortiment; Berücksichtigung des Bestandsschutzes |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Nord: Boele - Bathey, Dortmunder Straße

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
SB-Warenhaus (real);
weitere Betriebe |
|
VK |
insg. ca. 12.700 m² |
|
GEP |
GIB |
|
FNP |
Sonderbaufläche (real);
Gewerbliche Baufläche |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
Änderung in ASB aufgrund
der vorhandenen gewerblichen Nutzungen eher unwahrscheinlich |
|
FNP |
Sonderbaufläche |
|
|
|
|
Empfehlung |
Sondergebietsfestsetzung ; Überplanung des
Gewerbegebietes mit Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevantem
Sortiment; Fremdkörperfestsetzung |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Nord: Boele, Schwerter Straße

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
Bau- und Gartenmarkt
(Hellweg) |
|
VK |
10.800 m² |
|
GEP |
ASB |
|
FNP |
Sonderbaufläche |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
ASB |
|
FNP |
Sonderbaufläche |
|
|
|
|
Empfehlung |
Berücksichtigung des Bestandsschutzes; im Verlauf der Schwerter Straße keine weitere
Verdichtung durch Einzelhandel, Überprüfung der Bebauungspläne |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Nord: Boele – Helfe,
Feldmühlenstraße

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
2 Möbelmärkte (Wohnwelt,
Boss) |
|
VK |
ca. 4.500 m² |
|
GEP |
GIB |
|
FNP |
Gewerbliche Baufläche |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
GIB |
|
FNP |
Gewerbliche Baufläche |
|
|
|
|
Empfehlung |
Bestandssicherung als „Fremdkörper“ im
Gewerbegebiet; bei rechtssicherer Aufgabe der Standorte ist eine Rückführung
in gewerbliche Nutzung zu forcieren |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Nord: Boele, Alexanderstraße

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
Leerstand (ehemals
Walmart) |
|
VK |
6.800 m² |
|
GEP |
ASB |
|
FNP |
Sonderbaufläche |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
ASB |
|
FNP |
Sonderbaufläche |
|
|
|
|
Empfehlung |
Standort ist als solitärer Einzelstandort
einzustufen; Überplanung des Bereiches und vor allem des Umfeldes im Sinne
des Einzelhandelskonzeptes, kein Ausbau mit weiteren nahversorgungs- und
zentrenrelevanten Sortimenten |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Haspe: Haspe - Ost, Berliner Straße

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
Baumarkt (B1
Discount) Polsterfachmarkt |
|
VK |
7.000 m² ca. 1.500 m² |
|
GEP |
GIB |
|
FNP |
Gewerbliche Baufläche |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
GIB |
|
FNP |
Sonderbaufläche |
|
|
|
|
Empfehlung |
Berücksichtigung des Bestandsschutzes; Überprüfung,
bzw. Überplanung der Bebau-ungspläne entlang der Berliner Straße, ggf.
Ausschluss von Einzelhandel zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche in
Wehring-hausen und Haspe prüfen |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Haspe: Haspe - Ost, Kölner Straße

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
Möbelmarkt (Maxi Polster) |
|
VK |
ca. 5.000 m² |
|
GEP |
ASB |
|
FNP |
Gemischte Baufläche |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
ASB |
|
FNP |
Sonderbaufläche |
|
|
|
|
Empfehlung |
Berücksichtigung des Bestandsschutzes; Überprüfung, bzw. Überplanung der Bebau-ungspläne
entlang der Berliner Straße, ggf. Ausschluss von Einzelhandel zum Schutz der
zentralen Versorgungsbereiche in Westerbauer und Haspe prüfen |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Haspe: Haspe - West, Enneper
Straße

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
Möbelmarkt (Boss),
Babyartikel |
|
VK |
insg. ca. 8.000 m² |
|
GEP |
ASB |
|
FNP |
Gemischte Baufläche |
|
Hinweis |
schwierige
Erschließungssituation |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
ASB |
|
FNP |
Sonderbaufläche |
|
|
|
|
Empfehlung |
Berücksichtigung des Bestandsschutzes; Überplanung des Bereiches und vor allem des
Umfeldes im Sinne des Einzelhandelskon-zeptes, kein Ausbau mit weiteren
nahversor-gungs - und zentrenrelevanten Sortimenten |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Hohenlimburg: Elsey, Auf dem Lölfert

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
Einkaufszentrum
(Kaufland…) |
|
VK |
ca. 10.450 m² |
|
GEP |
ASB |
|
FNP |
Sonderbaufläche und
Gewerbliche Baufläche |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
ASB |
|
FNP |
Sonderbaufläche (Anpassung an den Bestand) |
|
|
|
|
Empfehlung |
Berücksichtigung des Bestandsschutzes; Überplanung des Bereiches prüfen, kein weiterer
Ausbau mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Hohenlimburg. Lennetal

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
Gartencenter (Augsburg) |
|
VK |
ca. 12.000 m² |
|
GEP |
Freiraum - und
Agrarbereich |
|
FNP |
Sonderbaufläche |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
Freiraum - und
Agrarbereich |
|
FNP |
Sonderbaufläche |
|
|
|
|
Empfehlung |
Berücksichtigung des Bestandsschutzes; kein weiterer Ausbau mit nahversorgungs- und
zentrenrelevanten Sortimenten; Steuerung über Sondergebiet Einzelhandel prüfen |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Stadtbezirk Hohenlimburg –
Lennetal, Elseyer Straße

|
Aktuelle Situation |
|
|
|
|
|
Bestand |
Elektronikfachmarkt
(Berlet), Möbelfachmarkt, diverse Betriebe mit zentren- und nicht
zentrenrelevantem Sortiment |
|
VK |
insg. ca. 14.000 m² |
|
GEP |
ASB und GIB |
|
FNP |
Gemischte Baufläche |
|
|
|
|
Planung |
|
|
|
|
|
GEP |
Teilw. Änderung in ASB
langfristig erforderlich |
|
FNP |
Sonderbaufläche (für Fachmärkte) |
|
|
|
|
Empfehlung |
Berücksichtigung des Bestandsschutzes; keine weitere Verdichtung der
Einzelhandels-nutzungen; Überprüfung der B-Pläne im gesamten Bereich im Sinne
des Einzelhandels-konzeptes, ggf. Ausschluss von Einzelhandel zum Schutz der
zentralen Versorgungsbereiche |
Abkürzungen:
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP = Flächennutzungsplan
GEP = Gebietsentwicklungsplan
GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
VK = Verkaufsfläche
Fazit
Aufgrund des
Bevölkerungsrückgangs und geringer werdender Kaufkraft sind die
absatzwirtschaftlichen Spielräume eher gering. Vorrangiges Ziel ist somit
weniger die weitere Expansion, sondern eher eine räumlich strukturelle
Verbesserung sowie eine Sortimentsergänzung in bislang unterdurchschnittlich
vertretenen Branchen (z.B. Möbel).
Die Umsetzung des
Einzelhandelskonzeptes kann durch eventuelle Rücknahme von Planungsrechten
– eigentumsrechtliche Belange bzw. Entschädigungsansprüche berühren. Zur
Vermeidung dieser potenziellen Konfliktsituation sind die rechtlichen
Grundlagen zum Bestandsschutz zu berücksichtigen.
Bestehende
Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment (z.B. Bau- und
Möbelmärkte) außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche können, unter
bestimmten Bedingungen, ihre Verkaufsfläche erweitern, wenn dies der
langfristigen Sicherung ihres Standortes dient und sich die Erweiterung nicht
negativ auf die zentralen Versorgungsbereiche auswirkt (s. Grundsätze der
Entwicklung des Einzelhandels, Kap. 9.8, Einzelhandelskonzept, Stadt Hagen
2009.)
Im Rahmen der Zielsetzung
des Einzelhandelskonzeptes und hierbei vorrangig dem Schutz der zentralen
Versorgungsbereiche, beziehen sich die dargestellten Sondergebietsausweisungen
auf den Bestandsschutz. Innerhalb der festgelegten, bzw. im neuen FNP
festzulegenden Sonderstandorte (s. Übersicht) sollten die zentrenrelevanten
Sortimente nicht erweitert werden.
Um dennoch eine
einzelhandelsstrukturelle Veränderung innerhalb dieser Gebietstypen zu
ermöglichen, besteht die Möglichkeit eines umsatzbezogenen Äquivalenzmodells.
Dieses bietet Anreize zur Umstellung auf nicht zentrenrelevante Sortimente und
stellt ein zusätzliches Angebot für die o. g. Sonderstandorte dar, ergänzend zu
den grundsätzlichen Empfehlungen. Das Modell ermöglicht gewisse
Flächenerweiterungen und somit Entwicklungsspielräume der Betreiber, unter
Rücknahme des Anteils an zentrenrelevanten Sortimenten.
4. Bewertung potenzieller Fachmarktstandorte
Im Hinblick auf die relativ
geringen Verkaufsflächenpotenziale auf der einen Seite und die
unterschiedlichen, z. T. recht großen Potenzialflächen ist festzuhalten, dass
künftig nicht alle Flächen für die Neuansiedlung von Einzelhandel genutzt
werden können. Darüber hinaus ist bei den meisten Flächen die
Grundvoraussetzung - die Lage in einem Allgemeinen Siedlungsbereich
(Regionalplan) nicht gegeben. Im Sinne des § 24 a LEPro ist dann kein
großflächiger Einzelhandel zulässig – eine Änderung des Regionalplanes
wäre erforderlich. Eine detaillierte Untersuchung, unter Berücksichtigung der
gesamtstädtischen stadtentwicklungspolitischen Ziele, unter anderem auch zur
zukünftigen Nutzung von Gewerbeflächen, ist dafür notwendig.
Im Folgenden werden die
potenziellen Flächen dargestellt:
Stadtbezirk Mitte:
Wehringhausen, SEWAG
Wehringhausen, Varta /
Hawker
Stadtbezirk Haspe:
Westerbauer, Enneper Straße
(ehem. Brandt)
Westerbauer, Enneper Straße
(ehem. Schmitz)
Stadtbezirk Mitte: Wehringhausen, SEWAG

|
Aktuelle Situation |
|
|
Lage |
Wehringhausen, südl. der
B7, Bereich Schlachthof und Rehstraße; |
|
Größe |
ca. 44.600 m² |
|
Erschließung |
über die B7 und Rehstraße
möglich |
|
Planungsrecht |
|
|
GEP* FNP |
GIB Gewerbliche Baufläche |
|
Einzelhandelsspezifische Eignung |
|
|
Ziele des Konzeptes |
Einzelhandel mit
nahversorgungs- und zentren-relevantem Sortiment ausgeschlossen; unmittelbare Nähe zum
Stadtteilzentrum |
|
Planerfordernis |
|
|
GEP |
Änderung des
Regionalplanes erforderlich |
|
Empfehlung |
keine Ausweisung als Fachmarktstandort |
*GEP = Gebietsentwicklungsplan
Begründung:
Eine Ausweisung als
Fachmarktstandort ist nicht anzuraten. Im Sinne des Einzelhandelskonzeptes ist
Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche ausgeschlossen. Die Ansiedlung von Einzelhandel
mit nicht zentrenrelevantem Sortiment wäre grundsätzlich möglich. Allerdings
ist dafür eine Änderung des Regionalplanes erforderlich, was vor dem
Hintergrund der weiteren Reduzierung von Gewerbeflächen nur schwer vertretbar
ist. Unter Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungsziele für die
Gesamtstadt sollte dieser Standort nicht als Potenzialfläche für Einzelhandel
vorgesehen werden.
Stadtbezirk Mitte: Wehringhausen, Varta / Hawker

|
Aktuelle Situation |
|
|
Lage |
Wehringhausen, zwischen
Ennepe und Bahnlinie in Verlängerung der Dieckstraße |
|
Größe |
ca. 23.000 m² |
|
Erschließung |
zukünftig über die neue
Bahnhofshinterfahrung |
|
Planungsrecht |
|
|
GEP* FNP |
GIB Gewerbliche Baufläche |
|
Einzelhandelsspezifische Eignung |
|
|
Ziele des Konzeptes |
Einzelhandel mit
nahversorgungs- und zentren-relevantem Sortiment ausgeschlossen; unmittelbare Nähe zum
Stadtteilzentrum |
|
Planerfordernis |
|
|
GEP |
Änderung des
Regionalplanes erforderlich |
|
Empfehlung |
keine Ausweisung als Fachmarktstandort |
*GEP = Gebietsentwicklungsplan
Begründung:
Eine Ausweisung als
Fachmarktstandort ist nicht anzuraten. Im Sinne des Einzelhandelskonzeptes ist
Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche ausgeschlossen. Die Ansiedlung von
Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Sortiment wäre grundsätzlich möglich.
Voraussetzung ist allerdings eine Änderung des Regionalplanes, was vor dem
Hintergrund der weiteren Reduzierung von Gewerbeflächen nur schwer vertretbar
ist. Unter Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungsziele für die
Gesamtstadt sollte dieser Standort nicht als Potenzialfläche für Einzelhandel
vorgesehen werden.
Stadtbezirk Haspe: Westerbauer, Brandt-Gelände

|
Aktuelle Situation |
|
|
Lage |
Westerbauer, Enneper
Straße, ehem. Fa. Brandt |
|
Größe |
ca. 47.000 m² |
|
Erschließung |
über Enneper- und
Nordstraße |
|
Planungsrecht |
|
|
GEP* FNP |
GIB Gewerbliche Baufläche |
|
Einzelhandelsspezifische Eignung |
|
|
Ziele des Konzeptes |
Einzelhandel mit
nahversorgungs- und zentren-relevantem Sortiment ausgeschlossen; unmittelbare Nähe zum
Stadtteilzentrum |
|
Planerfordernis |
|
|
GEP |
Änderung des
Regionalplanes bereits beantragt |
|
Empfehlung |
Ausweisung als Fachmarktstandort |
*GEP = Gebietsentwicklungsplan
Begründung:
In unmittelbarer Nähe
befindet sich das Stadtteilzentrum von Westerbauer, das erst kürzlich eine
adäquate Aufwertung durch die Ansiedlung mit nahversorgungs- und
zentrenrelevantem Sortiment erfahren hat. Eine Entwicklung, die im Sinne der
Ziele zur Zentrenstärkung positiv zu bewerten ist. Somit ist auch am Standort
des Brandt-Geländes, welches nicht mehr zum zentralen Versorgungsbereich
gehört, nur die Ansiedlung von Fachmärkten mit nicht zentrenrelevantem Sortiment
zulässig.
Unter Berücksichtigung der
gesamtstädtischen Entwicklungsziele, insbesondere in Bezug auf Erhalt und Lage
der gewerblichen Bauflächen in Hagen scheint an diesem Standort die Nachnutzung
durch Einzelhandel vertretbar. Eine
aktive Angebotsplanung in diesem Bereich ist zu empfehlen. Aufgrund der
geplanten Ansiedlung eines Gartencenters auf dem gegenüberliegenden Gelände der
Fa. Schmitz wurde der erforderliche Antrag auf Änderung des Regionalplanes
bereits gestellt. Dieser Änderungsantrag bezieht die Fläche der ehemaligen Fa.
Brandt mit ein.
Stadtbezirk Haspe: Westerbauer, Gelände Fa.
Schmitz

|
Aktuelle Situation |
|
|
Lage |
Westerbauer, Enneper
Straße, ehem. Fa. Schmitz |
|
Größe |
ca. 15.000 m² |
|
Erschließung |
über Enneper Straße |
|
Planungsrecht |
|
|
GEP* FNP |
GIB Gewerbliche Baufläche |
|
Einzelhandelsspezifische Eignung |
|
|
Ziele des Konzeptes |
Einzelhandel mit
nahversorgungs- und zentren-relevantem Sortiment ausgeschlossen; unmittelbare Nähe zum
Stadtteilzentrum |
|
Planerfordernis |
|
|
GEP |
Änderung des
Regionalplanes bereits beantragt |
|
Empfehlung |
Ausweisung als Fachmarktstandort |
*GEP = Gebietsentwicklungsplan
Begründung:
In unmittelbarer Nähe
befindet sich das Stadtteilzentrum von Westerbauer, das erst kürzlich eine
adäquate Aufwertung durch die Ansiedlung mit nahversorgungs- und
zentrenrelevantem Sortiment erfahren hat. Eine Entwicklung, die im Sinne der
Ziele zur Zentrenstärkung positiv zu bewerten ist. Somit ist auch am Standort
des Geländes der Fa. Schmitz, welches nicht mehr zum zentralen
Versorgungsbereich gehört, nur die Ansieldung von Fachmärkten mit nicht
zentrenrelevantem Sortiment zulässig. Unter Berücksichtigung der
gesamtstädtischen Entwicklungsziele, insbesondere in Bezug auf Erhalt und Lage
der gewerblichen Bauflächen in Hagen scheint an diesem Standort die Nachnutzung
durch Einzelhandel vertretbar.
Eine gute Erreichbarkeit für überregionale Kunden ist
aufgrund des Anschlusses Volmarstein zur A1 gewährleistet. Aufgrund der
geplanten Ansiedlung eines Gartencenters wurde der erforderliche Antrag auf
Änderung des Regionalplanes bereits gestellt, der Regionale Konsens liegt
ebenfalls vor. Der Änderungsantrag bezieht auch die Fläche der ehem. Fa. Brandt
mit ein.
Fazit
Auf Grundlage des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden Ziele und Maßnahmen formuliert, die
eine positive, zukunftsorientierte Stadtentwicklung gewährleisten sollen. Dabei
geht es nicht darum, den Wettbewerb zu verhindern, sondern die möglichen
Entwicklungen auf bestimmte Standorte zu lenken, so dass neue als auch
bestehende Betriebe – unter Berücksichtigung einer geordneten
Stadtentwicklung – davon profitieren.
Großflächige
Einzelhandelsstandorte, außerhalb der gewachsenen Zentren, haben im gesamten
Versorgungsnetz ausschließlich Ergänzungsfunktion. Dies hat zur Folge, dass bei
Neuansiedlungen die Verträglichkeit geprüft werden muss. Dabei ist insbesondere
zu berücksichtigen, dass ein Standort, der einmal für Einzelhandel
„freigegeben“ wurde, anschließend nur schwer einer anderen Nutzung
zugeführt werden kann. Somit kann es sinnvoll sein, Ansiedlungswünsche –
soweit planungsrechtlich möglich – abzuwehren, wenn ersichtlich ist, dass
dadurch die Position traditioneller Einzelhandelslagen, insbesondere im
Hauptgeschäftszentrum oder den Stadtteil- und Nahversorgungszentren, aber auch
in den bestehenden und für nicht zentrenrelevantes Sortiment vorgesehenen
Gewebegebieten, wie den Sonderstandorten, geschwächt wird. Dies ist allerdings
vom Konkurrenzschutz zu unterscheiden.
Bei der Genehmigung von
neuen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben sollte beachtet werden,
dass hier nur eine bestimmte Tragfähigkeit gegeben ist. Auf die geringen
Entwicklungspotenziale in Hagen wurde bereits hingewiesen. Ein reiner
Verdrängungswettbewerb führt zu vermehrten Leerständen in den Gewebegebieten,
was wiederum regelmäßig einen Umnutzungsdruck in höherwertige Nutzungen, d.h.
fast immer zentrenrelevanten Einzelhandel, verursacht. Die Entwicklung und Verortung
der Discounter zeigt dies deutlich.
Hagen verfügt über eine
angemessene Anzahl von Sonderstandorten.
Demzufolge sollte mit der
Neuausweisung von potenziellen Fachmarktstandorten behutsam umgegangen werde.
Besondere Relevanz erhält dieser Grundsatz für bestehende Gewerbegebiete (ohne
Einzelhandelsvorprägung), weil damit möglicherweise die Standortqualität
bezogen auf andere gewerbliche Nutzungen sinkt, bzw. die Bodenpreise für andere
Nutzungen stark erhöht werden. Dies widerspricht der Zielsetzung.
Angebote zentrenrelevanter
Sortimente sollten demnach generell nicht in Gewerbegebieten zugelassen werden.
5. Abschließende Beurteilung
Eine nachhaltige
Stadtentwicklung kann nur durch klare räumlich-funktionale Zuordnungen vor dem
Hintergrund der zu erwartenden Entwicklungsperspektiven erfolgen. Dafür ist
eine verbesserte Funktionsteilung der Einzelhandelsbereiche notwendig, die
keine direkte Konkurrenz, sondern eine Ergänzung der Angebote anstrebt.
Entsprechend den Zielen und
Grundsätzen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für eine geordnete
Einzelhandelsentwicklung in Hagen erfolgte die Bewertung der bestehenden Sonderstandorte.
·
Berücksichtigung
des Bestandsschutzes (gegebenenfalls Anwendung eines Äquivalenzmodells)
·
Planungsrechtliche
Absicherungen durch Sondergebietsfestsetzungen
·
Überplanung
„ansiedlungsgefährdeter“ Umgebungsbereiche von Sonderstandorten
·
Konsequenter
Ausschluss von zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der gewachsenen Zentren
(Ausnahmen zur flächendeckenden Nahversorgung sind im Konzept definiert –
Einzelfallprüfung)
·
Berücksichtigung
der Gewerbeflächenbilanz bei Planungen zur Neuansiedlung großflächiger
Einzelhandelsbetriebe
·
Konsequente
Anwendung der planungsrechtlichen Instrumente zur Sicherung einer geordneten
Einzelhandelsentwicklung
Mit Hinweis auf die
Begründungen im Rahmen der Auflistung potenzieller
Standorte in Kapitel 4 wird vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und
Fa. Schmitz in Westerbauer als neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch
entsprechendes Planungsrecht zu sichern. Durch eine aktive Zuweisungspolitik
können diese Flächen dann angeboten werden. Somit wird Investitionssicherheit für
neue und bestehende Anbieter geschaffen. Der erforderliche Antrag zur Änderung
des Regionalplanes wurde bereits gestellt; das Offenlegungsverfahren läuft
derzeit.

23.09.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie
folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt das Standortkonzept für den großflächigen Einzelhandel an
nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend zur Kenntnis.
Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung potenzieller Standorte wird
vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa. Schmitz in Westerbauer als
neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch entsprechendes Planungsrecht zu
sichern.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
beauftragt die Verwaltung aufgrund des Zusatzbeschlusses der Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl vom 23.04.2008 zur Vorlage 0122/2008 „Einzelhandelskonzept der
Stadt Hagen – Zwischenbericht“ für den Fall, dass der Flächenwert
des Betriebes Holz Kemper in der Hauptwarengruppe Bau- und Gartensortimente
immer noch den Lagerraum als Verkaufsfläche beinhaltet, diesen heraus zu
rechnen und in den bestehenden Dokumentationen berichtigt darzustellen.
Der neuen Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl ist in der ersten Arbeitssitzung nach der konstituierenden Sitzung
aufzuzeigen, dass dieser Beschluss umgesetzt wurde.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
11 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
0 |
30.09.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat nimmt das Standortkonzept für den großflächigen Einzelhandel an
nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend zur Kenntnis.
Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung potenzieller Standorte wird
vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa. Schmitz in Westerbauer als
neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch entsprechendes Planungsrecht zu
sichern.
Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Ostfeld-Sportplatz als
Standortausweisung
für einen Baumarkt zu überprüfen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
01.12.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt das Standortkonzept für den großflächigen Einzelhandel an
nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend zur Kenntnis.
Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung potenzieller Standorte wird
vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa. Schmitz in Westerbauer sowie die Flächen Schlachthof/ SEWAG/
Rehstraße als neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch entsprechendes
Planungsrecht zu sichern.
15.12.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt das Standortkonzept für den
großflächigen Einzelhandel an nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend
zur Kenntnis.
Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung
potenzieller Standorte wird vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa.
Schmitz in Westerbauer als neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch
entsprechendes Planungsrecht zu sichern.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Ostfeldsportplatz als Standortausweisung für einen Baumarkt zu sichern.
Der Rat der Stadt behält sich vor, nach
Realisierung des möglichen Fachmarktstandortes Westerbauer den Bereich
Rehstraße in zweiter Priorität nach Änderung des Regionalplanes zu entwickeln.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat nimmt das Standortkonzept für den
großflächigen Einzelhandel an nicht integrierten Standorten in Hagen zustimmend
zur Kenntnis.
Gemäß der Begründung im Rahmen der Auflistung
potenzieller Standorte wird vorgeschlagen, die Flächen der Fa. Brandt und Fa.
Schmitz in Westerbauer als neue Fachmarktstandorte auszuweisen und durch
entsprechendes Planungsrecht zu sichern.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Ostfeldsportplatz als Standortausweisung für
einen Baumarkt zu sichern.
Der Rat
der Stadt behält sich vor, nach Realisierung des möglichen Fachmarktstandortes
Westerbauer den Bereich Rehstraße in zweiter Priorität nach Änderung des
Regionalplanes zu entwickeln.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
X |
Einstimmig beschlossen |