Beschlussvorlage - 0633/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen vom 9. März 1998 in der Fassung des I. Nachtrages vom 16. Februar 1999 wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 23.7.2009(Drucksachennummer 0633/2009) ist.

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Mit dem am 20. Juli 2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Anpassung  des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) ist u.a. der die Teilung von Grundstücken betreffende § 19 Baugesetzbuch - BauGB - neu gefasst worden. Durch diese Neufassung ist die in der Satzung über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen vom 9. März 1998 in der Fassung des I. Nachtrages vom 16. Februar 1999 geregelte Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen ersatzlos entfallen.

 

Seit dem 20. Juli 2004 gilt die gesetzliche Regelung, wonach durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans keine Verhältnisse entstehen dürfen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen (§ 19 Abs. 2 BauGB).

 

Da mit dem Inkrafttreten der vg. gesetzlichen Regelung die Satzung über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen vom 9. März 1998 in der Fassung des I. Nachtrages vom 16. Februar 1999 zwar inhaltlich gegenstandslos geworden, diese aber nicht automatisch außer Kraft getreten ist und eine Satzung grundsätzlich nur durch Satzung rechtswirksam aufgehoben werden kann, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit geboten, die hier in Rede stehende Satzung rückwirkend zum 20. Juli 2004 ersatzlos aufzuheben.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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08.09.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen