Beschlussvorlage - 0597/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten hier:a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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20.08.2009
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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01.09.2009
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.09.2009
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2009
| |||
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
|
Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Bürgeranhörung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten nebst der Begründung vom 03.06.2009 nach § 10 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die süd- und westliche Abgrenzung schließt die Harkortstraße ein bis zur südlichen Grenze des Flurstückes Nr. 25, Flur 6, Gemarkung Westerbauer, verläuft in Richtung Nordosten auf einer Länge von ca. 70 m.
Die Nordöstliche Begrenzung verläuft südlich des Nebengrabens des Bremker Baches bis zum Haus Harkortstraße 3b, schließt dieses aus, verläuft dann weiter in südlicher Richtung bis zum festgesetzten Parkplatz (Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, "Haus Harkorten") verspringt, den Parkplatz einschließend, nach Osten und verläuft dann parallel zur Zufahrt des Ensembles Harkorten bis zur Harkortstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Die Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Anlass
dieses Bebauungsplanverfahrens ist, Planungsrecht für ein Alten- und Pflegeheim
mit 80 Plätzen, betreutes Wohnen mit ca. 45 – 50 Wohneinheiten (WE), und
ca. 60 Einfamilienhäuser zu schaffen.
Mit
dieser Vorlage soll der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Begründung
Vorgesehene Planung:
Es
ist geplant, auf den heute landwirtschaftlich genutzten Flächen, ein Alten- und
Pflegeheim mit 80 Plätzen und zwei mit einander verbundene Gebäude für betreutes
Wohnen mit ca. 45 - 50 WE zu errichten.
Darüber
hinaus sollen ca. 45 freistehende Ein- bis Zweifamilienhäuser und ca. 5
Mehrgenerationenhäuser entstehen. Im Süden des Plangebietes soll eine kleine
Siedlung mit Einzel- und Doppelhäusern errichtet werden. Die Geschossigkeit
wird dort auf zwei Vollgeschosse begrenzt.
Vorlauf:
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 28.06.2001 die Einleitung des Verfahrens Nr. 7/01
(534) Haus Harkorten beschlossen.
Am
11.03.2004 wurde vom Rat der Stadt Hagen die Teilung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes beschlossen.
Der
Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, Haus Harkorten, der sich konkret mit dem
unmittelbaren Umfeld des Haus Harkorten befasst, wurde am 22.06.2006 vom Rat
der Stadt Hagen als Satzung beschlossen. Rechtskraft erhielt dieser Plan mit
der öffentlichen Bekanntmachung am 08.07.2006.
Verfahrensablauf Teil II:
Eine
erste Bürgeranhörung für den ungeteilten Bebauungsplan hat am 17.12.2001
stattgefunden. Gezeigt wurden Entwürfe, die eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern
und eine Fläche für schulische Einrichtungen darstellten. Die Wohnbebauung
wurde von den anwesenden Bürgern positiv aufgenommen, der geplante Schulstandort
wurde eher kritisch gesehen.
Die
zweite Bürgeranhörung für den Teil II des Bebauungsplanes fand am 12.06.2008
statt. Es wurden Pläne mit den "neuen" Nutzungen, Alten- und
Pflegeheim, betreutem Wohnen, Einfamilienhaussiedlung gezeigt. Die Einfamilienhaussiedlung
wurde, wie schon in 2001, positiv aufgenommen. Das Alten- und Pflegeheim sowie
die Einrichtung für betreutes Wohnen wurden von der Bürgerschaft eher neutral
gesehen. Zu den südlich gelegenen Häusern wurde aus der Bürgerschaft gebeten,
die Geschossigkeit und die Dichte zu reduzieren. Diese Anregung wurde von der
Verwaltung aufgenommen. Es wurden der Verwaltung nach der Bürgeranhörung
Stellungnahmen zugesandt.
Zu
dem Protokoll und den schriftlich eingegangenen Anregungen wird im weiteren
Verlauf dieser Vorlage Stellung genommen.
Zur
Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projekts hat am 30.06.2008 ein
"Scopingtermin" mit den Fachämtern und Behörden stattgefunden. Die im
Ergebnis des Termins benannten erforderlichen Gutachten liegen vor.
Die vorgezogene Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 24.09.2008 bis
zum 24.10.2008 durchgeführt.
Folgende
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben sich zur Planung
geäußert:
·
Wingas GmbH
& C
·
Landesbetrieb
Wald und Holz NRW mit Schreiben vom 20.10.2008
·
Hagener
Straßenbahn AG mit Schreiben vom 21.10.2008
·
SEWAG mit
Schreiben vom 23.10.2008
·
Untere
Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 11.11.2008
·
Die
öffentliche Auslegung und nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 01.12.2008 bis 07.01.2008
durchgeführt.
Aus
der Bürgerschaft wurden keine Anregungen vorgebracht.
Folgende
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben sich zur Planung
geäußert:
·
Landesbetrieb
Wald und Holz mit Schreiben vom 04.03.2009
·
SEH mit
Schreiben vom 25.03.2009
·
NABU
Stadtverband Hagen e.V. mit Schreiben vom
19.10.2008 und 26.03.2009
·
SEWAG mit
Schreiben vom 27.03.2009
·
Landesbetrieb
Straßenbau NRW mit Schreiben vom 15.10.2008 und 31.03.2009
·
Untere
Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 02.04.2009
·
Untere
Bodenschutzbehörde mit Schreiben vom 02.04.2009
Aufgrund
der eingegangenen Stellungnahmen wurden der Bebauungsplan und die Begründung
geändert. Eine erneute Offenlegung nach § 4 Abs. 3, bzw. eine Beteiligung nach
§ 13 BauGB des Planes ist nicht erforderlich, da die Grundzüge der Planung
nicht berührt wurden und die von den Änderungen Betroffenen zugestimmt haben.
Bestandteile der
Vorlage
Begründung einschließlich
des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten
Landschaftspflegerischer
Begleitplan
Protokoll der
Bürgeranhörung
Stellungnahmen der Bürger
Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (vorgezogene Beteiligung)
Stellungnahmen im Rahmen
der Offenlage
Folgende
Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung zum Bebauungsplan ausgewertet
und können im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.
- Artenschutzrechtliche
Fachbeitrag
- Schalltechnische
Untersuchung
Änderungen im
Verfahren
Um
das
städtebauliche Ziel, ein locker bebautes Einfamilienhausgebiet zu realisieren, werden die Festsetzungen im Bebauungsplan
modifiziert.
In
den Bebauungsplan wird eine zusätzliche Festsetzung aufgenommen:
"Die
höchst zulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden wird auf maximal 2 begrenzt
(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)."
Da
im südlichen Planbereich die Bebauung zurückgenommen wurde und dort nun Einzel-
und Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise entstehen sollen, wird die
Begründung zum Bebauungsplan angepasst.
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen die in der Bürgeranhörung am 12.06.2008 zum
Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Über
die bereits in der Bürgeranhörung erläuterten und protokollierten Anregungen
hinaus wird wie folgt zu den nachfolgenden Themen Stellung genommen.
Thema:
Einbeziehung des Flurstückes 25, nördlich angrenzend an die geplante
Wohnbebauung
Aufgrund
des vorhandenen Waldbestandes muss für eine Neubebauung ein Abstand von 20 m
zum Wald eingehalten werden. Das hat zur Folge, dass auf dem Grundstück kein
Baufeld festgesetzt werden kann und eine Überplanung durch einen Bebauungsplan
keine Auswirkungen hätte.
Sollte
sich die Situation in diesem Bereich einmal ändern, ist es möglich eine Bebauung
nach § 34 BauGB zu genehmigen.
Der
Anregung wurde nicht gefolgt.
Thema:
Überschuss an Wohnraum aufgrund der demographischen Entwicklung
Trotz allgemein sinkender Einwohnerzahlen ergibt
sich aufgrund der demographischen ablesbaren Veränderungen der
Haushaltsstrukturen, weg vom Familienverbund im Mehrgenerationenhaushalt über
den Wunsch nach Wohneigentum bis hin zur Selbstständigkeit in Single-Haushalten,
ein ständig wachsender bedarf an wohnformgerechten Bauflächen. Dieser Bedarf
lässt sich trotz aller Bemühungen nicht allein mit der wünschenswerten
Revitalisierung des wachsenden Leerstandes in teilweise überalterter
Bausubstanz decken. Hier muss mit langfristig angelegten Programmen die
Qualität der vorhandenen Quartiere verbessert werden. Diese betrifft sowohl des
städtebauliche und soziale Umfeld als auch die bedarfsgerechte Ausstattung des
Wohnraums selbst. Um aber dem aktuellen Bedarf gerecht zu werden und damit
einer weiteren Abwanderung der Bevölkerung ins Umland entgegenzuwirken, müssen
kurz- und mittelfristig neue nachfragegerechte Bauflächen zur Verfügung gestellt
werden.
Der
Anregung wurde nicht gefolgt.
Thema:
Frischluftschneise
Da
im Süden des Plangebietes leichte Überschreitungen, von der in der Umweltverträglichkeitsstudie
empfohlenen freizuhaltenden Fläche, vorliegen, wird die geplante Bebauung
deutlich zurückgenommen. Es ist nun vorgesehen, dass dort Einzel- und
Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise entstehen. Zusätzlich wird
festgesetzt, dass pro Wohngebäude nur zwei Wohnungen entstehen dürfen.
Die
Anregung wurde berücksichtigt.
Die
Überschreitung im Norden des Plangebietes von einer Bautiefe von zwei Wohngebäuden
wird als eine geringe Beeinträchtigung der Frischluftzufuhr gesehen, da im
Norden des Plangebietes keine weitere Bebauung vorhanden ist.
Der
Anregung wurde nicht gefolgt.
Thema:
Verschiebung der Geschossbauten in den Norden des Plangebietes
In
den zentralen Geschossbauten sollen das Pflegeheim und das betreute Wohnen
eingerichtet werden. Der Betreiber dieser Einrichtungen möchte einen nahen
Bezug zum Ensemble Harkorten herstellen. Das Herrenhaus soll für die
Öffentlichkeit geöffnet werden. Im Geburtshaus soll die Küche für die
Pflegeeinrichtungen und auch eine Gastronomie entstehen. Die inneren
Wegeverbindungen führen zum Ensemble Harkorten hin. Es wird sehr viel Wert auf
diese Verbindung gelegt.
Durch
eine Verschiebung der Gebäude nach Norden würde dieses Konzept verhindert
werden.
Der
Anregung wurde nicht gefolgt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen die
aus der Bürgerschaft mit Schreiben vom 25.06.2008 zum Bebauungsplan Nr. 7/01
(534) Teil II, Wohnbebauung Haus
Harkorten vorgebracht wurden.
Zu
a)
Da
im Süden des Plangebietes leichte Überschreitungen, von der in der Umweltverträglichkeitsstudie
empfohlenen freizuhaltenden Fläche, vorliegen, wird die geplante Bebauung
deutlich zurückgenommen. Es ist nun vorgesehen, dass dort Einzel- und
Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise entstehen. Zusätzlich wird
festgesetzt, dass pro Wohngebäude nur zwei Wohnungen entstehen dürfen.
Diese
geringe Dichte verringert nicht die Frischluftzufuhr.
Die
Anregung wurde berücksichtigt.
Die
Entscheidung in diesem Bereich eine Alten- und Pflegeeinrichtung mit zwei
bis vier Vollgeschossen festzusetzen,
wird durch die innere Organisation solcher Nutzungen notwendig. Eine
Beschränkung auf lediglich zwei Vollgeschosse würde die Wirtschaftlichkeit
dieser Einrichtung in Frage stellen.
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen die
der Anwohnerinteressengemeinschaft mit Schreiben vom 23.06.2008 zum
Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Zu 1)
Der solitäre Charakter des
städtebaulichen Ensembles Harkorten bleibt erhalten, die verkehrliche Erschließung
erfolgt weiterhin nur über die Allee. Lediglich fußläufig wird das Ensembles
Harkorten in Zukunft aus allen Himmelsrichtungen kommend, erreichbar sein.
Dieses ist städtebaulich äußerst erwünscht, weil geplant ist, dass das Haus
Harkorten für die Bürgerschaft geöffnet werden soll, vorgesehen sind dort kulturelle
Veranstaltungen.
Die nächstliegende Bebauung ist in
einer Entfernung von ca. 60 m zum Ensemble
geplant. Eine direkte
Sichtbeziehung wird durch den vorhandenen Gehölzbestand verhindert. Die
zwischen dem Ensembles Harkorten und der Neubebauung verbleibenden Flächen des
Landschaftsschutzgebietes werden durch neu anzupflanzende Gehölzgruppen
gestärkt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Zu 2)
Die reine Fahrbahn der
Harkortstraße wird von 10 m auf 13 m
verbreitert. Zusätzlich werden an der nordöstlichen Straßenseite ca. 35
öffentliche Längsparkplätze eingerichtet. Der Bedarf an öffentlichen
Parkplätzen für das Neubaugebiet wird mit 10 – 15 Parkplätzen gedeckt.
Bei der Ermittlung des
Verkehrsaufkommens wird bei der Einfamilienhaussiedlung angenommen, dass sowohl
die Personenzahl je Wohneinheit (WE) als auch der Besetzungsgrad bei
PKW-Fahrten über dem Durchschnitt liegen. Während bei den Apartmenthäusern für
betreutes Wohnen aufgrund der Altersstruktur diese Kenngrößen unter den
Durchschnitt liegen. Zusätzlich wird auch hier auch eine geringere Mobilität
angenommen.
Das ermittelte zusätzliche
Verkehrsaufkommen liegt bei ca. 510 Fz/24h. Dies entspricht einer
Verkehrszunahme von ca. 9% für diesen Verkehrsbezirk.
Die aus der Berechnung resultierende
Verkehrsbelastung weist für die Harkortstraße zwischen Ährenstraße und
Jungfernbruch eine Belastungserhöhung von ca. 50 bis 400 Fz/24h auf. Für die
entsprechenden Teilstrecken ist das eine Zunahme von 5% - 15%.
Die Belastung der Harkortstraße
zwischen Jungfernbruch und Grundschötteler Straße steigt um ca. 320 Fz/24h. Der
lichtsignalgesteuerte Knotenpunkt Grundschötteler Str. / Harkortstr. hat auch
noch mit dieser Belastung ausreichende Leistungsreserven.
Unterstellt man einen
Spitzenstundenwert von 8%, so liegt die maximale stündliche Belastung der
Harkortstr. bei ca. 550 Fz/h im Bereich der Grundschötteler Straße. Laut
Richtlinien für die Anlage von Erschließungsstraßen (RAS-E) ist für eine
anbaufähige Sammelstraße eine maximale Verkehrsbelastung von 600 Fz/h vertretbar.
Der Anregung wird zurückgewiesen.
Zu 3)
Da
im Süden des Plangebietes leichte Überschreitungen, von der in der Umweltverträglichkeitsstudie
empfohlenen freizuhaltenden Fläche, vorliegen, wird die geplante Bebauung
deutlich zurückgenommen. Es ist nun vorgesehen, dass dort Einzel- und
Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise entstehen. Zusätzlich wird
festgesetzt, dass pro Wohngebäude nur zwei Wohnungen entstehen dürfen.
Diese
geringe Dichte verringert nicht die Frischluftzufuhr.
Die
Anregung wurde berücksichtigt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen aus
der Bürgerschaft die mit Schreiben vom 04.07.2008 zum Bebauungsplan Nr. 7/01
(534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Thema: Übergeordnete Planung
Die geplante Wohnbebauung
an der Harkortstraße geht über die Grenzen des im Regionalplan dargestellten
Allgemeinen Siedlungsbereiches hinaus. Die Bezirksplanungsbehörde hat daher die
landesplanerische Anpassungserklärung zur Übereinstimmung der Bauleitplanung
mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bislang nicht erteilt. Diese
Anpassungserklärung wird jedoch erteilt werden, sobald das parallel betriebene
FNP-Änderungsverfahren zur Rücknahme der Wohnbaufläche Westerbauer-Nachtigall
aus dem FNP (zukünftig Fläche für die Landwirtschaft) zur Genehmigung bei der
Bezirksregierung eingereicht wird. Eine Änderung des Regionalplanes ist nicht
erforderlich.
Die Anregung wird
zurückgewiesen.
Thema: Standort
Pflegeeinrichtungen
Die Pflegeeinrichtungen liegen
hauptsächlich gegenüber der vorhandenen dreigeschossigen Bebauung und
dominieren, durch die Bebauung in die Tiefe des Baugrundstückes, nicht den
Straßenraum. Lediglich gegenüber des Wohnhauses Kornstraße 2 ist ein
dreigeschossiger Baukörper vorgesehen, der nicht in seiner gesamten Länge
parallel zur Harkortstraße angeordnet ist, sondern mit seiner Stirnseite. Das
Gebäude wird mit Gehölzpflanzungen umsäumt und ist so als wenig störend
anzusehen.
Der Anregung wird nicht entsprochen.
Thema: Südliche Bebauung
Da
im Süden des Plangebietes leichte Überschreitungen, von der in der Umweltverträglichkeitsstudie
empfohlenen freizuhaltenden Fläche, vorliegen, wird die geplante Bebauung
deutlich zurückgenommen. Es ist nun vorgesehen, dass dort Einzel- und Doppelhäuser
in zweigeschossiger Bauweise entstehen. Zusätzlich wird festgesetzt, dass pro
Wohngebäude nur zwei Wohnungen entstehen dürfen.
Diese
geringe Dichte verringert nicht die Frischluftzufuhr.
Die Anregung wurde aufgenommen.
Thema: Erschließung
Die reine Fahrbahn der
Harkortstraße wird von 10 m auf 13 m
verbreitert. Zusätzlich werden an der nordöstlichen Straßenseite ca. 35
öffentliche Längsparkplätze eingerichtet. Der Bedarf an öffentlichen
Parkplätzen für das Neubaugebiet wird mit 10 – 15 Parkplätzen gedeckt.
Bei der Ermittlung des
Verkehrsaufkommens wird bei der Einfamilienhaussiedlung angenommen, dass sowohl
die Personenzahl je Wohneinheit (WE) als auch der Besetzungsgrad bei
PKW-Fahrten über dem Durchschnitt liegen. Während bei den Apartmenthäusern für
betreutes Wohnen aufgrund der Altersstruktur diese Kenngrößen unter den
Durchschnitt liegen. Zusätzlich wird auch hier auch eine geringere Mobilität
angenommen.
Das ermittelte zusätzliche
Verkehrsaufkommen liegt bei ca. 510 Fz/24h. Dies entspricht einer
Verkehrszunahme von ca. 9% für diesen Verkehrsbezirk.
Die aus der Berechnung resultierende
Verkehrsbelastung weist für die Harkortstraße zwischen Ährenstraße und
Jungfernbruch eine Belastungserhöhung von ca. 50 bis 400 Fz/24h auf. Für die
entsprechenden Teilstrecken ist das eine Zunahme von 5% - 15%.
Die Belastung der Harkortstraße
zwischen Jungfernbruch und Grundschötteler Straße steigt um ca. 320 Fz/24h. Der
lichtsignalgesteuerte Knotenpunkt Grundschötteler Str. / Harkortstr. hat auch
noch mit dieser Belastung ausreichende Leistungsreserven.
Unterstellt man einen
Spitzenstundenwert von 8%, so liegt die maximale stündliche Belastung der
Harkortstr. bei ca. 550 Fz/h im Bereich der Grundschötteler Straße. Laut
Richtlinien für die Anlage von Erschließungsstraßen (RAS-E) ist für eine
anbaufähige Sammelstraße eine maximale Verkehrsbelastung von 600 Fz/h vertretbar.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
Wingas GmbH & C
Mit
Schreiben vom 01.10.2008 teilt die WINGAS GmbH & CO KG der Verwaltung mit,
das vorgesehen sei, Erdgashochdruckleitungen entlang der Harkortstraße zu verlegen.
Da
sich die Planung bei der WINGAS GmbH & CO KG bezüglich der Erdgashochdruckleitung
noch hinziehen wird, aber die Planung des Vorhabens voranschreitet, wurde der
Verwaltung nun mitgeteilt, dass nun keine Leitungen betroffen sind.
Wenn
dann neue Erdgashochdruckleitungen verlegt werden sollen, geschieht das in der
Verkehrsfläche.
Die
Anregung ist somit Gegenstandslos.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des
Landesbetriebes Wald und Holz NRW vom 20.10.2008 die zum Bebauungsplan Nr. 7/01
(534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Mit
dem Beschluss zur Offenlegung des Planes wurde das Plangebiet verkleinert. Die
Flurstücke 25 und 27, Flur 6, Gemarkung Westerbauer werden, neben anderen Flächen,
nicht mehr zum Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens gehören.
Die
Anregung ist damit Gegenstandslos.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
Hagener Straßenbahn AG vom 21.10.2008 die zum Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil
II, Wohnbebauung Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Es
wurden zwischenzeitlich mit der Hagener Straßenbahn Gespräche geführt.
Als Ergebnis ist aufzuführen, dass die reine
Fahrbahn der Harkortstraße von 10 m auf 13 m verbreitert wird. Zusätzlich
werden an der nordöstlichen Straßenseite ca. 35 öffentliche Längsparkplätze
eingerichtet.
Es befinden sich zwei Haltestellen, gegenüberliegend
den Häusern Nr. 31 und Nr. 55 in einem Abstand von ca. 220 m, in der
Harkortstraße. Diese Haltestellen sollen zu einer Haltestelle zusammengefasst
werden. Die neue Haltestelle soll gegenüber den Häusern Nr. 47 + 49 als Bus-Kap
mit höhengleichen Einstiegsmöglichkeiten eingerichtet werden. Die Vorteile
sind, dass der Bus eine bessere Anfahrmöglichkeit an den Fahrbahnrand hat, mehr
Wartefläche für die Fahrgäste und auch genügend Platz für ein Wartehaus
entstehen. Durch den geringen Flächenverbrauch eines Bus- Kaps, ca. 20 m, im Gegensatz zu einer Busbucht, ca. 50
– 60 m, können in der Harkortstraße mehr öffentliche Parkplätze
eingerichtet werden.
Diese Maßnahmen führen zu einer Verbesserung der
Verkehrproblematik.
Die Anregung wurde aufgenommen.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der SEWAG Netze GmbH vom
23.10.2008 die zum Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus
Harkorten vorgebracht wurden.
Die
Stellungnahme wurde an den Investor weitergeleitet, mit der Bitte um Beachtung.
Die
Anregung wurde berücksichtigt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
Unteren Landschaftsbehörde vom 11.11.2008 die zum Bebauungsplan Nr. 7/01 (534)
Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Zu
1)
Da
im Süden des Plangebietes leichte Überschreitungen, von der in der Umweltverträglichkeitsstudie
empfohlenen freizuhaltenden Fläche, vorliegen, wird die geplante Bebauung
deutlich zurückgenommen. Es ist nun vorgesehen, dass dort Einzel- und Doppelhäuser in zweigeschossiger Bauweise
entstehen. Zusätzlich wird festgesetzt, dass pro Wohngebäude nur zwei Wohnungen
entstehen dürfen.
Die
im Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, Haus Harkorten festgesetzte Hecke wird
mit der Gesamtmaßnahme kompensiert.
Zu
2)
Es
ist richtig, dass im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, Haus
Harkorten das Landschaftsschutzgebiet als "Nachrichtlich übernommene
Festsetzung" eingetragen ist. Der gesamte Bereich um des Haus Harkorten
ist ein Landschaftsschutzgebiet. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes
wird dieser Teilbereich des Landschaftsschutzgebietes mit einer Wohnbaufläche
überplant.
Zu
3)
Der
Entwurf wurde überplant, der Gehölzbestand wird nun nur in einem sehr geringen
Maße beeinträchtigt.
Zu
4)
Im
Süden des Plangebietes ist ein Regenrückhaltebecken vorgesehen.
Zu
5)
Mit
dem Beschluss zur Offenlegung des Planes wird das Plangebiet verkleinert. Die
Flurstücke 25 und 27, Flur 6, Gemarkung Westerbauer werden, neben anderen Flächen, nicht mehr zum
Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens gehören.
Die Anregungen wurden berücksichtigt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des Landesbetriebes Wald und
Holz NRW vom 04.03.2009 die zum Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung
Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Die
Baugrenze wird zurückgenommen.
Die
Anregung wird berücksichtigt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
SEH vom 25.03.2009 die zum Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung
Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Der
Bebauungsplan wird geändert.
Die
Anregungen werden berücksichtigt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des
NABU mit Schreiben vom 19.10.2008 und 26.03.2009 die zum Bebauungsplan Nr. 7/01
(534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Bei
dem geplanten Bauwerk handelt es sich zwar um ein Erdbauwerk, aber eindeutig
mit technischer Zweckbestimmung. In einem RRB soll das Niederschlagswasser gepuffert
und gedrosselt der Vorflut zugeführt werden. Bei Wassertiefen unter 1,50 m im
Dauerstau sind verstärkte Eutrophierung (Überdüngung) und Verschlammung,
insbesondere bei dem hier vorgeschlagenen Wasserstand, zu befürchten. Bei stärkeren
Niederschlägen kann es dann vor allem bei einem so kleinen Becken zum Austrag
von Schlamm kommen, was auf jeden Fall zu vermeiden ist.
Die
Anlagen der Stadtentwässerung müssen regelmäßig gewartet werde, Der Zeitpunkt
ergibt sich immer aus einem bestimmten Turnus und der Notwendigkeit im
Einzelfall. Sollte das RRB als Laichgewässer dienen, ist mit Restriktionen bei
der Unterhaltung zu rechnen, die nicht hingenommen werden.
Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
SEWAG Netze GmbH mit Schreiben vom 27.03.2009 die zum Bebauungsplan Nr. 7/01
(534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Die
Stellungnahme wurde an den Investor weitergeleitet, mit der Bitte um Beachtung.
Die
Anregung wurde berücksichtigt.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
Straßen NRW mit Schreiben vom 15.10.2008 und 31.03.2009 die zum Bebauungsplan
Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Die
Erschließung des Baugebietes soll in Höhe des Hauses Harkortstraße 15 über den
lichtsignalgeregelten Anschluss der Harkortstraße an die Grundschötteler Straße
erfolgen.
Es
sind keine Maßnahmen an der nördlichen Verbindung der Harkortstraße zur
Grundschötteler Straße vorgesehen.
Ein
Beschluss über die Stellungnahme ist nicht erforderlich.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
Unteren Landschaftsbehörde mit Schreiben vom 02.04.2009 die zum Bebauungsplan
Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Die
Anregungen werden in den Bebauungsplan, der Begründung zum Bebauungsplan und in
den Landschaftspflegerischen Begleitplan eingearbeitet.
Die
Anregungen werden übernommen.
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der
Unteren Bodenschutzbehörde mit Schreiben vom 02.04.2009 die zum Bebauungsplan
Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten vorgebracht wurden.
Die
textlichen Hinweise werden ergänzt.
Die
Anregung wird berücksichtigt.
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