08.09.2009 - 14 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Landschaftsbeirat, Bezirksvertretung Haspe sowie Umweltausschuss sind lt. Herrn Asbeck mit Mehrheit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)                  

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Bürgeranhörung,  Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b)                  

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung  Haus Harkorten  nebst der Begründung vom 03.06.2009 nach § 10 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die süd- und westliche Abgrenzung schließt die Harkortstraße ein bis zur südlichen Grenze des Flurstückes Nr. 25, Flur 6, Gemarkung Westerbauer, verläuft in Richtung Nordosten auf einer Länge von ca. 70 m.

Die Nordöstliche Begrenzung verläuft südlich des Nebengrabens des Bremker Baches bis zum Haus Harkortstraße 3b, schließt dieses aus, verläuft dann weiter in südlicher Richtung bis zum festgesetzten Parkplatz  (Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, "Haus Harkorten") verspringt, den Parkplatz einschließend, nach Osten und verläuft dann parallel zur Zufahrt des Ensembles Harkorten bis zur Harkortstraße.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Die Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage