Beschlussvorlage - 0658/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanu-Slalom-Strecke in Hagen-Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Ursula Schneider
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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20.08.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.08.2009
| |||
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●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.08.2009
| |||
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●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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10.09.2009
|
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die vorgestellte Planung schnellstmöglich umzusetzen. Die
Investitionsgrenze wird bei 1.200.000 Euro festgesetzt.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die formalen Förderanträge bei Bund und Land zu stellen.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, das Planfeststellungsverfahren bei der BR-Arnsberg zu
eröffnen.
- Aus der
Sportpauschale werden maximal 192.000 Euro zur Finanzierung
bereitgestellt.
Sachverhalt
1 Geplantes Vorhaben
Die Stadt Hagen und der Kanu Club Hohenlimburg e.V.
beabsichtigen die Kanustrecke in Hohenlimburg für sportliche Zwecke zu verbessern. Mit der
Modernisierung soll eine Spitzenstellung des Kanu-Slalom in
Nordrhein-Westfalen erreicht werden. Aber auch das Angebot für den Breiten- und
Schulsport sowie das Freizeitangebot müssen verbessert werden.
Es ist dazu vorgesehen die nutzbare
Wasserspiegeldifferenz um 0,8 m zu vergrößern und mit variablen Hindernissen
für den Kanusport interessante Verhältnisse zu schaffen. Die Betriebswassermenge
bleibt dabei unverändert. Die vorhandene Fischdurchgängigkeit soll erhalten
bleiben.
1.1
Ausbaumaßnahmen der Kanustrecke im Einzelnen:
- Erhöhung des Stauziels um 0,5 m auf 115,50 mNN
durch Umbau der vorhandenen Wehre, die Öffnungssicherheit bleibt erhalten.
- Anpassung der Sohlgradiente und der
Fließquerschnitte auf ca. 280 m Länge ab Wehranlage mit:
- Erhöhung
der Sohle um maximal 0,7 m, Vergrößerung des Sohlgefälles,
-
Vergleichmäßigung durch Verfüllung von Kolken,
- Entfernung der
Insel unterhalb der Brücke der B7,
- Reduzierung des
Fließquerschnitts auf eine Sohlbreite von 4 bis 5 m
- Einbau von
Trägerplatten aus Beton für variable, künstliche Hindernisse im Abstand von 15
bis 20 m
- Erhöhung des Trenndammes zwischen Kanustrecke und
Lenne ausgehend vom Wehr auf ca. 100 m
um maximal 0,7 m,
- Erhöhung des linken Ufers ausgehend vom Wehrbereich
auf einer Länge von ca. 130 m um maximal 0,7 m,
- Einbau einer Flutlichtlichtanlage für die gesamte
Kanustrecke,
- Reduzierung des Rückstauspiegels in der Lenne um
ca. 0,3 m durch teilweise Entfernung der Anlandung am Gleitufer ca. 150 m
unterhalb des Endes der Kanustrecke mit entsprechender Sohlvertiefung der Lenne
im Abschnitt Ende Kanustrecke bis Anlandung.
2 Maßnahmen zur Minderung nachteiliger
Auswirkungen auf die Fischdurchgängigkeit
-
Aufrechterhaltung der
Fischdurchgängigkeit durch Verlängerung der Fischaufstiege in Richtung
Oberwasser,
-
Befestigung der Sohle
der Kanustrecke mit angepasster Setzpacklage (Pflasterung) mit offenen Fugen,
-
Schaffung von Ruhezonen
für Fische in Ufernähe durch hydraulische Trennung mit Leitdämmen,
-
Schaffung von
Fischunterständen
3 Umweltprüfung
3.1
Untersuchungsraum
Das Untersuchungs- und Plangebiet ist bekannt.
3.2
Bewertung der Umweltauswirkungen
Die
unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens sind im Vergleich zum
Bestand auf die allgemeinen Schutzgüter zu bewerten;
Die nachfolgende Aufstellung enthält bereits zu
bewertende Aspekte zu einzelnen Schutzgütern. Sie ist aber nicht als abschließend
anzusehen:
|
Schutzgut |
Mögliche Beeinträchtigungen |
|
Mensch |
XXX |
|
Tiere |
die Ökologische
Durchgängigkeit für die Aquafauna wird durch Erhöhung des Stauziels und durch
größere Fließgeschwindigkeiten in der Kanustrecke beeinflusst durch Veränderung
der Geschiebeanlandung in der Lenne und durch Vertiefung verändert sich auch
der damit verbundene Lebensraum durch Flutlicht Störung des Tag-Nacht Wechsels |
|
Pflanzen |
durch Staunässe bzw. sinkenden Wasserstand |
|
Boden |
XXX |
|
Wasser |
des Hochwasserabfluss, der Grundwasserverhältnisse |
|
Luft, Klima,
Landschaft |
XXX |
|
Kulturgüter und
sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen |
der
Hochwassersicherheit durch Einbauten im Hochwasserbett, durch Veränderungen
des Grundwasserspiegels, Auswirkung auf Gründungen, durch
Vergrößerung des Rückstaus im Oberwasser, Beeinträchtigung von Wasserrechten durch Rückstau in die Kanalisation |
Die vorstehende Zusammenstellung beinhaltet einzelne
Aspekte zu den Schutzgütern. Sie sind gegebenenfalls noch zu vervollständigen.
Über einzelne Bewertungen ist zu ermitteln ob und in welchem Umfang mit dem
Vorhaben bezüglich der Schutzgüter Umweltrelevanzen verbunden sind. Aufgrund
der Ergebnisse sind im Einzelfall weitere Maßnahmen zur Vermeidung und
Verminderung von Beeinträchtigungen vorzusehen Die Ergebnisse sind
allgemeinverständlich zusammenzufassen.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls bildet die
Grundlage für die Festlegung des erforderlichen wasserrechtlichen
Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben.
4. Für das Planfeststellungsverfahren
ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
5. Kosten
Nach einer gründlichen
Kostenschätzung ist mit Kosten von ca. 1.200.000 Euro zu rechnen.
Kostenschätzung
Optimierung KSS Lenne/Hohenlimburg
Menge Einheit EP/€ Gesamt/€
Phase 1 Leistungsverbesserung KSS über rund 400 m
|
Gerinneprofilierung,
Ausbau |
2.600,00 |
m2 |
70,00 |
182.000,00 |
|
Bewegliche
Hindernisse, Grundplatten |
20,00 |
St |
12.000,00 |
240.000,00 |
|
Dammbefestigung |
1.500,00 |
m2 |
50,00 |
75.000,00 |
|
Erhöhung der
Wehranlage |
1,00 |
St |
150.000,00 |
150.000,00 |
|
Anpassung von 2
Fischaufstiegen |
1,00 |
St |
80.000,00 |
80.000,00 |
|
Holzbrücke, 2
Einstiegsstege |
1,00 |
St |
20.000,00 |
20.000,00 |
|
|
Baunebenkosten 10 % |
747.000,00 74.700,00 |
||
|
Gutachten
zur Machbarkeit Umweltgutachten |
|
+ 19% |
|
821.700,00 50.000,00 50.000,00 921.700,00
175.123,00 |
|
|
|
+ Planungskosten |
1.096.823,00 96.934,96 |
|
|
|
|
Gesamt: |
|
1.193.757,96 |
|
|
|
Rund: |
|
1.200.000,00 |
6. Finanzierung
Bund und Land haben
bereits schriftlich die Bereitschaft erklärt eine Förderung von jeweils 40 %
für diese Maßnahme bis zu einer Investitionsgrenze von 1.200.000 Euro zu
gewähren.
Damit verbleibt ein städt.
Eigenanteil von 240.000 Euro.
Nach ersten Gesprächen mit
dem Kanu-Club Hohenlimburg ist dieser bereit, 20 % des städt. Eigenanteils =
48.000 Euro aufzubringen.
Die restliche Finanzierung
von 192.000 Euro soll aus der Sportpauschale sichergestellt werden.
Zusätzlicher
Unterhaltungsaufwand ergibt sich nicht. Die Unterhaltungskosten für die Anlage
bleiben wie bisher bei 15.000,-- Euro pro Jahr.
Zu den Betriebskosten
einer evtl. zu installierenden Flutlichtanlage können noch keine Angaben
gemacht werden.
Der Bau und Umfang der
Anlage sind vom Planfeststellungsverfahren abhängig.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
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|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
1.200.000 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
1.008.000 € |
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|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
192.000 € |
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|
2) Investive Maßnahmen |
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|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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|
Veranschlagung im investiven Teil des |
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|
Teilfinanzplans |
4240 |
,
Teilfinanzstelle |
|
|
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|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
50.000,-- € |
1.150.000,--€ |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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|
3) Konsumtive Maßnahmen |
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|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
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|
4) Folgekosten |
|
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|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
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|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
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|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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|
Zwischensumme |
0,00€ |
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|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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|
Die
Erweiterung der Kanu-Slalom-Strecke führt zu einer wesentlichen Verbesserung
dieser. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten führen somit zu einer
Aktivierung. Die gewährten Zuwendungen seitens des Bundes und des Landes
sowie des Kanu-Clubs Hohenlimburg werden als Sonderposten passiviert. Auch
die Finanzierung aus der Schulpauschale führt zu einer Passivierung als
Sonderposten. |
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