Beschlussvorlage - 0658/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellte Planung schnellstmöglich umzusetzen. Die Investitionsgrenze wird bei 1.200.000 Euro festgesetzt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die formalen Förderanträge bei Bund und Land zu stellen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planfeststellungsverfahren bei der BR-Arnsberg zu eröffnen.

 

  1. Aus der Sportpauschale werden maximal 192.000 Euro zur Finanzierung bereitgestellt.

 

 

 

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Sachverhalt

1  Geplantes Vorhaben

Die Stadt Hagen und der Kanu Club Hohenlimburg e.V. beabsichtigen die Kanustrecke in Hohenlimburg für  sportliche Zwecke zu verbessern. Mit der Modernisierung soll eine Spitzenstellung des Ka­nu-Slalom in Nordrhein-Westfalen erreicht werden. Aber auch das Angebot für den Breiten- und Schulsport sowie das Freizeitangebot müssen verbessert werden.

Es ist dazu vorgesehen die nutzbare Wasserspiegeldifferenz um 0,8 m zu vergrößern und mit variablen Hindernissen für den Kanusport interessante Verhältnisse zu schaffen. Die Betriebswassermenge bleibt dabei unverändert. Die vorhandene Fischdurchgängigkeit soll erhalten bleiben.

 

 

1.1     Ausbaumaßnahmen der Kanustrecke im Einzelnen:

- Erhöhung des Stauziels um 0,5 m auf 115,50 mNN durch Umbau der vorhandenen Wehre, die Öffnungssicherheit bleibt erhalten.

- Anpassung der Sohlgradiente und der Fließquerschnitte auf ca. 280 m Länge ab Wehranlage mit:

- Erhöhung der Sohle um maximal 0,7 m, Vergrößerung des Sohlgefälles,

- Vergleichmäßigung durch Verfüllung von Kolken,

- Entfernung der Insel unterhalb der Brücke der B7,

- Reduzierung des Fließquerschnitts auf eine Sohlbreite von 4 bis 5 m

- Einbau von Trägerplatten aus Beton für variable, künstliche Hindernisse im Abstand von 15 bis 20 m  

 - Erhöhung des Trenndammes zwischen Kanustrecke und Lenne ausgehend vom  Wehr auf ca. 100 m um maximal 0,7 m,

- Erhöhung des linken Ufers ausgehend vom Wehrbereich auf einer Länge von ca. 130 m um maximal 0,7 m,

- Einbau einer Flutlichtlichtanlage für die gesamte Kanustrecke,

- Reduzierung des Rückstauspiegels in der Lenne um ca. 0,3 m durch teilweise Ent­fernung der Anlandung am Gleitufer ca. 150 m unterhalb des Endes der Kanustrecke mit entsprechender Sohlvertiefung der Lenne im Abschnitt Ende Kanustrecke bis Anlandung.

 

           2 Maßnahmen zur Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die           Fischdurchgängigkeit

-          Aufrechterhaltung der Fischdurchgängigkeit durch Verlängerung der Fischaufstiege in Richtung Oberwasser,

-          Befestigung der Sohle der Kanustrecke mit angepasster Setzpacklage (Pflasterung) mit offenen Fugen,

-          Schaffung von Ruhezonen für Fische in Ufernähe durch hydraulische Trennung mit Leitdämmen,

-          Schaffung von Fischunterständen

 

 

3            Umweltprüfung

 

3.1           Untersuchungsraum

Das Untersuchungs- und Plangebiet ist bekannt.

 

 

3.2     Bewertung der Umweltauswirkungen

         Die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens sind im Vergleich zum Bestand auf die allgemeinen Schutzgüter zu bewerten;

 

 

Die nachfolgende Aufstellung enthält bereits zu bewertende Aspekte zu einzelnen Schutzgü­tern. Sie ist aber nicht als abschließend anzusehen:

 

Schutzgut

Mögliche Beeinträchtigungen

Mensch

XXX

Tiere

die Ökologische Durchgängigkeit für die Aquafauna wird durch Erhöhung des Stauziels und durch größere Fließgeschwindigkeiten in der Kanustrecke beeinflusst

durch Veränderung der Geschiebeanlandung in der Lenne und durch Vertiefung verändert sich auch der damit verbundene Le­bensraum

durch Flutlicht Störung des Tag-Nacht Wechsels

Pflanzen

durch Staunässe bzw. sinkenden Wasserstand

Boden

XXX

Wasser

des Hochwasserabfluss, der Grundwasserverhältnisse

Luft, Klima, Landschaft

XXX

Kulturgüter und sonstige Sach­güter sowie Wechselwirkun­gen

der Hochwassersicherheit durch Einbauten im Hochwasserbett, durch Veränderungen des Grundwasserspiegels, Auswirkung auf Gründungen,

durch Vergrößerung des Rückstaus im Oberwasser, Beeinträchti­gung von Wasserrechten

durch Rückstau in die Kanalisation

 

Die vorstehende Zusammenstellung beinhaltet einzelne Aspekte zu den Schutzgütern. Sie sind gegebenenfalls noch zu vervollständigen. Über einzelne Bewertungen ist zu ermitteln ob und in welchem Umfang mit dem Vorhaben bezüglich der Schutzgüter Umweltrelevanzen verbunden sind. Aufgrund der Ergebnisse sind im Einzelfall weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen vorzusehen Die Ergebnisse sind allgemeinverständlich zusammenzufassen.

 

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls bildet die Grundlage für die Festlegung des erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben.

 

 

4. Für das Planfeststellungsverfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.

 

 

5. Kosten

 

Nach einer gründlichen Kostenschätzung ist mit Kosten von ca. 1.200.000 Euro zu rechnen.

Kostenschätzung Optimierung KSS Lenne/Hohenlimburg

                                                              Menge       Einheit          EP/€         Gesamt/€

Phase 1 Leistungsverbesserung KSS über rund 400 m

 

Gerinneprofilierung, Ausbau

2.600,00

m2

  70,00

182.000,00

Bewegliche Hindernisse, Grundplatten

20,00

St

  12.000,00

240.000,00

Dammbefestigung

1.500,00

m2

  50,00

75.000,00

Erhöhung der Wehranlage

1,00

St

150.000,00

150.000,00

Anpassung von 2 Fischaufstiegen

1,00

St

  80.000,00

80.000,00

Holzbrücke, 2 Einstiegsstege

1,00

St

  20.000,00

20.000,00

 

 

Baunebenkosten 10 %

747.000,00 74.700,00

 

Gutachten zur Machbarkeit Umweltgutachten

 

 

 

 

 

+ 19%

 

821.700,00 50.000,00 50.000,00

921.700,00 175.123,00

 

 

 

+ Planungskosten

1.096.823,00 96.934,96

 

 

Gesamt:

 

1.193.757,96

 

 

Rund:

 

1.200.000,00

 

 

 

 

6. Finanzierung

 

Bund und Land haben bereits schriftlich die Bereitschaft erklärt eine Förderung von jeweils 40 % für diese Maßnahme bis zu einer Investitionsgrenze von 1.200.000 Euro zu gewähren.

 

Damit verbleibt ein städt. Eigenanteil von 240.000 Euro.

 

Nach ersten Gesprächen mit dem Kanu-Club Hohenlimburg ist dieser bereit, 20 % des städt. Eigenanteils = 48.000 Euro aufzubringen.

 

Die restliche Finanzierung von 192.000 Euro soll aus der Sportpauschale sichergestellt werden.

 

Zusätzlicher Unterhaltungsaufwand ergibt sich nicht. Die Unterhaltungskosten für die Anlage bleiben wie bisher bei 15.000,-- Euro pro Jahr.

Zu den Betriebskosten einer evtl. zu installierenden Flutlichtanlage können noch keine Angaben gemacht werden.

Der Bau und Umfang der Anlage sind vom Planfeststellungsverfahren abhängig.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

1.200.000 €

a)  Zuschüsse Dritter

1.008.000 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

192.000 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

4240

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

50.000,-- €

1.150.000,--€

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die Erweiterung der Kanu-Slalom-Strecke führt zu einer wesentlichen Verbesserung dieser. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten führen somit zu einer Aktivierung. Die gewährten Zuwendungen seitens des Bundes und des Landes sowie des Kanu-Clubs Hohenlimburg werden als Sonderposten passiviert. Auch die Finanzierung aus der Schulpauschale führt zu einer Passivierung als Sonderposten.

 

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Beschlüsse

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20.08.2009 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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26.08.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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27.08.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen