Beschlussvorlage - 0601/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Fahrbahn und Straßenentwässerung wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbaulageplan.

Die Realisierung kann erst nach Genehmigung der Dringlichkeitsliste für investive Maßnahmen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8  KAG auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschließen zu lassen.

In der Dickenbruchstraße zwischen Kipper- und Stolzestraße plant die SEH die Erneuerung des Schmutz- und Regenwasserkanals und die SEWAG die Neuverlegung von Gas- und Wasserleitungen. Dadurch bedingt muss die gesamte Fahrbahnbefestigung beseitigt werden.  Die Fahrbahn ist auch erneuerungsbedürftig, da in der Vergangenheit nur reine Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden.  Die geplante Erneuerung der Fahrbahn und Straßenentwässerung löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Anlieger aus.

 

Begründung

 

Bei der Dickenbruchstraße zwischen Kipper- und Stolzestraße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße. Die Fahrbahn ist in den letzten Jahrzehnten nur durch reine Unterhaltungsmaßmahnen verkehrssicher und funktionsfähig gehalten worden. Die beidseitigen Gehwege wurden im Jahre 1990 grundlegend erneuert und damals nach § 8 KAG abgerechnet. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Kanalerneuerung und -erweiterung sowie der SEWAG-Maßnahmen muss  der gesamte Fahrbahnabschnitt einschl. Straßenentwässerung erneuert werden.  Die Gehwege werden nur teilweise erneuert, sind aber nicht abrechnungsfähig.

Die Fahrbahn soll in den bisherigen Ausmaßen auf einer Länge von ca. 230 m in einer durchschnittlichen Breite von ca. 7 ,00 m wie folgt erneuert werden.

 

42 cm Frostschutzschicht

14 cm bituminöse Tragschicht

4 cm Asphaltdecke.

 

Dieser Ausbau entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit bei der Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst. Die geschätzten Kosten der Fahrbahnerneuerung belaufen sich auf ca. 290.000,00 €. Nach Abzug der Anteile SEH und SEWAG von je 1/3 verbleiben ca. 96.700,00 €, die zu 40% = 38.680,00 € von den Anliegern zu zahlen sind.

 

Der in diesem Abschnitt vorhandene Schmutz- und Regenwasserkanal DN 300 wurde im Jahre 1957 gebaut und weist erhebliche Mängel auf. Der geplante Regenwasserkanal DN 300/400 soll auf einer Länge von ca. 230 m erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 200.000,00 €, wovon 50% = 100.000,00 € als anteilige Straßenentwässerungskosten beitragsfähig sind und zu 40% = 40.000,00 € auf die Anlieger entfallen.

Hinzu kommen Kosten für Sinkkästen und Zuleitungen in Höhe von ca. 32.00,00 €, die ebenfalls zu 40% = 12.800,00 € von den Anliegern zu erheben sind.

 

Somit sind insgesamt ca. 91.480,00 € auf die Anliegergrundstücke zu verteilen, was zu einer Belastung von ca. 7,50 €/qm führt.

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 25.06.2006 wurde die Maßnahme den  Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 25.06.2009 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

128.700,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

91.480,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

37.220,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

1.54.10

, Teilfinanzstelle

5000070

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

2010

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

128.700,00 €

0,00 €

0,00 €

 

128.700,00

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

1.675,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

2.574,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.145,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

-1.524,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

4.870,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die getätigten Investitionen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. Dies führt in der Regel zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlagen in der Anlagenbuchhaltung. Die durch die Anlieger anteilig gezahlten Beiträge nach § 8 KAG sind entsprechend als Sonderposten auf der Passivseite zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.08.2009 - Bezirksvertretung Haspe - vertagt

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01.10.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe lehnt die vorgestellte Planung ab.

 

Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die Verwaltung eine neue Planung zu erarbeiten, bei der das bereits beschlossene Grünkonzept mit einbezogen wird und die künftige Fahrbahndecke 5 m nicht überschreitet. Entsprechende Verhandlungen mit der SEH sowie SEWAG sind zu führen.

 

Die Bezirksvertretung Haspe erwartet in ihrer Sitzung im Dezember 2009 hierzu eine Vorlage.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Herr Dietrich hat an der Diskussion sowie Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0