Beschlussvorlage - 0638/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/68 - Verkehrsfläche der Emster Straße (K4409) - Teilabschnitt von der Karl-Ernst-Osthaus-Straße bis zur Cunostraße/"Bergruthe" Vereinfachte Änderung nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)hier:a) Änderung des Plangebietes b) Beschluss gemäß § 10 BauGB (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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25.08.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Das Plangebiet wird verkleinert, das Grundstück Emster Straße 91 wird aus dem Änderungsverfahren herausgenommen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/68 - Verkehrsfläche der Emster Straße (K4409) - Teilabschnitt von der Karl-Ernst-Osthaus-Straße bis zur Cunostraße/"Bergruthe" , Änderung nach § 13 BauGB und die Begründung vom 20.07.2009 gemäß § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 20.07.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes, ausgenommen das Grundstück
Emster Straße 91, sowie die Erweiterung im Nordwesten.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:
Rechtskraft mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zur Satzung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung
Zu
a)
Für
das Grundstück Emster Straße 91 liegt kein Bedarf einer Änderung des Planungsrechts
vor. Die Nutzung ist rechtlich abgesichert.
Zu
b)
Der Bebauungsplan Nr. 5/68 - Verkehrsfläche der Emster Straße (K4409) -
Teilabschnitt von der Karl-Ernst-Osthaus-Straße bis zur
Cunostraße/"Bergruthe" wurde am 25.01.1973 rechtskräftig. Ziel des
Bebauungsplanes war es, die vorhandene, eingleisige Straßenbahntrasse auf zwei
Gleisstrecken mit einem eigenen Bahnkörper auszubauen. Die Emster Straße sollte
auf eine Breite von 18.50 m ausgebaut werden.
Im Jahre 1976/1977 wurde der
Straßenbahnbetrieb in Hagen eingestellt.
Der im Bebauungsplan festgesetzte, geplante Umbau / Ausbau der Emster
Straße wurde nicht realisiert.
In
den Jahren 1996 – 2002 wurde die Emster Straße insgesamt (von der Eppenhauser
Straße bis zur Cunostraße) neu überplant und bezogen auf die heutigen Ansprüche
an eine Wohnsammelstraße mit Parkspuren und Radwegen ausgebaut.
Der
rechtskräftige Bebauungsplan soll dem tatsächlichen Ausbau angepasst werden.
Die Festsetzung "Straßenbahn" (Verkehrsmittel auf besonderem Bahnkörper)
ist funktionslos geworden. Im nördlichen Bereich des Straßenabschnittes ist die
Lage der Verkehrsfläche verändert, auch hier wird das Planungsrecht dem Ausbau
angepasst. Für die Flächen, die für den Straßenausbau nicht mehr benötigt
werden, wird dem Bestand entsprechend die Festsetzung allgemeines Wohngebiet
(WA) als nicht überbaubare Grundstücksfläche getroffen.
Das
Verfahren zur Einleitung der vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB und auch
die Durchführung der Offenlegung des
Bebauungsplanes Nr. 5/68 - Verkehrsfläche
der Emster Straße (K4409) - Teilabschnitt von der
Karl-Ernst-Osthaus-Straße bis zur Cunostraße/"Bergruthe" wurde am 11.10.2007 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen.
Die
öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 12.11.2007 bis 12.12.2007 statt.
Weder
von Bürgern noch von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden
Anregungen zur Planung vorgebracht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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915,4 kB
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