Beschlussvorlage - 0638/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

Das Plangebiet wird verkleinert, das Grundstück Emster Straße 91 wird aus dem Änderungsverfahren herausgenommen.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/68  - Verkehrsfläche der Emster Straße  (K4409) -  Teilabschnitt von der Karl-Ernst-Osthaus-Straße bis zur Cunostraße/"Bergruthe" , Änderung nach § 13 BauGB und die Begründung vom 20.07.2009 gemäß § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung  vom 20.07.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes, ausgenommen das Grundstück Emster Straße 91, sowie die Erweiterung im Nordwesten.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Rechtskraft mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zur Satzung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

 

 

Begründung

 

Zu a)

Für das Grundstück Emster Straße 91 liegt kein Bedarf einer Änderung des Planungsrechts vor. Die Nutzung ist rechtlich abgesichert.

 

Zu b)

Der Bebauungsplan Nr. 5/68  - Verkehrsfläche der Emster Straße  (K4409) -  Teilabschnitt von der Karl-Ernst-Osthaus-Straße bis zur Cunostraße/"Bergruthe" wurde am 25.01.1973 rechtskräftig. Ziel des Bebauungsplanes war es, die vorhandene, eingleisige Straßenbahntrasse auf zwei Gleisstrecken mit einem eigenen Bahnkörper auszubauen. Die Emster Straße sollte auf eine Breite von 18.50 m ausgebaut werden.

 

Im Jahre 1976/1977 wurde der Straßenbahnbetrieb in Hagen eingestellt.  Der im Bebauungsplan festgesetzte, geplante Umbau / Ausbau der Emster Straße wurde nicht realisiert.

 

In den Jahren 1996 – 2002 wurde die Emster Straße insgesamt (von der Eppenhauser Straße bis zur Cunostraße) neu überplant und bezogen auf die heutigen Ansprüche an eine Wohnsammelstraße mit Parkspuren und Radwegen ausgebaut.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan soll dem tatsächlichen Ausbau angepasst werden. Die Festsetzung "Straßenbahn" (Verkehrsmittel auf besonderem Bahnkörper) ist funktionslos geworden. Im nördlichen Bereich des Straßenabschnittes ist die Lage der Verkehrsfläche verändert, auch hier wird das Planungsrecht dem Ausbau angepasst. Für die Flächen, die für den Straßenausbau nicht mehr benötigt werden, wird dem Bestand entsprechend die Festsetzung allgemeines Wohngebiet (WA) als nicht überbaubare Grundstücksfläche getroffen.

 

Das Verfahren zur Einleitung der vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB und auch die Durchführung der Offenlegung  des Bebauungsplanes Nr. 5/68  - Verkehrsfläche der Emster Straße  (K4409) -  Teilabschnitt von der Karl-Ernst-Osthaus-Straße bis zur Cunostraße/"Bergruthe"  wurde am 11.10.2007 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 12.11.2007 bis 12.12.2007 statt.

 

Weder von Bürgern noch von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.08.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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08.09.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen