Beschlussvorlage - 0566/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Auf der Rolandshöh- Straßenausbau, 2. Lesung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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01.09.2004
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Sachverhalt
1.
Vorbemerkungen
Am 07.07.2004 wurde der Ausbau der Straßenbereiche “Pfälzer Straße” zwischen Sachsenstraße und Auf der Rolandshöh sowie die Straße “Auf der Rolandshöh” selbst als 1. Lesung in der Bezirksvertretung Haspe vorgestellt. Eine Zusammenfassung ist als Anlage beigefügt, da die 1. Lesung in mündlicher Form behandelt wurde.
Die
Bezirksvertretung Haspe beauftragte die Verwaltung, eine Bürgerinformation
durchzuführen, da der Straßenausbau eine Beitragspflicht für die Anlieger
auslöst. Diese Bürgerinformation fand am 15.07. 2004 statt.
Mit dieser
Vorlage werden in der 2. Lesung die Anregungen und Bedenken der Anlieger
vorgestellt und ausgewertet, so dass die Bezirksvertretung letztlich den
Baubeschluss fassen kann.
Der im
Sitzungsraum ausgehängte Plan gibt die ausgewertete Planung wieder und ist
damit Grundlage des Baubeschlusses.
2.
Ergebnisse der Anliegerinformation
Der Verlauf
und die wesentlichen Aussagen der o.g. Anliegerinformationsveranstaltung werden
im Protokoll der Veranstaltung, das als Anlage beigefügt ist, wiedergegeben.
Trotz der
relativ langen Veranstaltungsdauer von ca. 3 Stunden können die Hauptprobleme
der Anlieger auf zwei Kernpunkte reduziert werden, die hier noch einmal
verdeutlicht werden:
a.
Das Entstehen der grundsätzlichen Beitragspflicht:
Dieser Punkt
braucht an dieser Stelle nicht erläutert zu werden, da die Rechtslage eindeutig
ist.
Der erstmalige Ausbau einer Straße bzw. eines “eigenständigen Straßenabschnittes” löst die Anliegerbeitragspflicht nach Baugesetzbuch (90%) aus. Die Beitragspflicht entsteht, sobald alle Bestandteile der Straße hergestellt sind und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das kann auch über mehrere Jahre bzw. in mehreren Abschnitten erfolgen.
(Der
“Unmut” zur Beitragspflicht wird aber bei jeder Bürgerinformation
geäußert, kann inhaltlich aber nicht diskutiert werden.)
b.
Ausbaustandard:
Um den
Beitragsaufwand möglichst gering zu halten, forderten die Anlieger einen
“Minimalausbau” der Straße.
Es wurde
erläutert, dass die vorgestellte Planung nahezu die sparsamste Version
darstellt. Ein Verzicht auf öffentliche Parkplätze, wie angeregt, kommt aus
Sicht der Stadt Hagen nicht in Frage, da der Bedarf hier mit 9 geplanten
Plätzen angemessen berücksichtigt erscheint.
Die geplante
Beschilderung mit Zeichen 325 (“Verkehrsberuhigter Bereich”)
erweckte den Eindruck eines aufwendigen Ausbaus. Trotz längerer Diskussion mit
entsprechenden Erläuterungen zum Ausbaustandard konnte dieser Eindruck nicht
ausgeräumt werden. An dieser Stelle sei aber auch noch einmal erwähnt, dass die
vorgestellte Planung die Ausschilderung mit Zeichen 325 erlaubt und weiterhin
nach verwaltungsinterner Abstimmung mit den Fachämtern auch vorgesehen ist.
Der geplante
Ausbau in Pflasterbauweise wird im Vergleich zu einer Asphaltbauweise
kritisiert, da hierdurch erhöhte Kosten entstehen. Im Nachgang zur Veranstaltung
wurde ein aktueller Kostenvergleich zwischen Pflaster- und Asphaltbauweise
aufgestellt: Unter Berücksichtigung der gleichen Voraussetzungen (also auch die
Einrichtung in Asphaltbauweise einer Verkehrsmischfläche) kann eine Asphaltdeckschicht ca. 15% - 20%
günstiger hergestellt werden. Das entspricht einem Betrag von ca. 12.000,-
€ über die gesamte Fläche. Da jedoch nach dem Endausbau der Straße auch
später noch Bauvorhaben errichtet
werden, bietet eine Pflasterdecke hier erhebliche Vorteile, da der Belag beim
Anschluss der Ver- und Entsorgungsleitungen sehr gut angepasst werden kann,
während eine Asphaltdeckschicht sofort wieder einen Aufbruch in Form eines
“Flickens” erhält. Unter Berücksichtigung der relativ geringen
Summe für jeden Einzelanlieger soll daher, nicht zuletzt auch wegen des
ansprechenden Erscheinungsbildes, die Pflasterbauweise gewählt werden.
Die
Fußwegeverbindung zwischen “Auf der Rolandshöh” und
“Nöckel” wird (wegen der Grundstücksverhältnisse) in reduzierter
Form mit hergestellt. Die Kosten hierfür werden bei der
Erschließungsbeitragssumme nicht berücksichtigt.
Auswirkungen
Bei dem geplanten Straßenausbau handelt es sich, wie bereits erwähnt, um eine erstmalige Herstellung, so dass hierfür Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu fordern sind. Der beitragsfähige Aufwand beträgt nach der Kostenschätzung insgesamt 430.360,- €. Somit sind nach Abzug des 10%-igen städtischen Eigenanteils 387.324,- € von den Anliegern zu zahlen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme ist über einen Vertrag zur Ablösung der Erschließungsbeiträge, über den Verkaufserlös eines städtischen Grundstückes sowie durch die mit Beginn der Ausbaumaßnahme zu erhebenden Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag gesichert.
Die Vorausleistungen werden zunächst nur in Höhe von 50% fällig gestellt, da hiermit die Kosten für die Baustraße abzudecken sind. Die restlichen 50% werden bis zur Ausschreibung des endgültigen Ausbaus zinslos gestundet.
