Beschlussvorlage - 0566/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.    Die Bezirksvertretung Haspe beschließt den Ausbau der Straße “Auf der Rolandshöh” einschl. des Teilstückes der Pfälzer Straße zwischen Auf der Rolandshöh und Sachsenstraße, wie im Sitzungsplan dargestellt.

 

 

2.    Insbesondere wird der Straßenausbau in Pflasterbauweise beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

1.   Vorbemerkungen

 

 

Am 07.07.2004 wurde der Ausbau der Straßenbereiche “Pfälzer Straße” zwischen Sachsenstraße und Auf der Rolandshöh sowie die Straße “Auf der Rolandshöh” selbst als 1. Lesung in der Bezirksvertretung Haspe vorgestellt. Eine Zusammenfassung ist als Anlage beigefügt, da die 1. Lesung in mündlicher Form behandelt wurde.

 

Die Bezirksvertretung Haspe beauftragte die Verwaltung, eine Bürgerinformation durchzuführen, da der Straßenausbau eine Beitragspflicht für die Anlieger auslöst. Diese Bürgerinformation fand am 15.07. 2004 statt.

 

Mit dieser Vorlage werden in der 2. Lesung die Anregungen und Bedenken der Anlieger vorgestellt und ausgewertet, so dass die Bezirksvertretung letztlich den Baubeschluss fassen kann.

 

Der im Sitzungsraum ausgehängte Plan gibt die ausgewertete Planung wieder und ist damit Grundlage des Baubeschlusses.

 

 

 

2.   Ergebnisse der Anliegerinformation

 

 

Der Verlauf und die wesentlichen Aussagen der o.g. Anliegerinformationsveranstaltung werden im Protokoll der Veranstaltung, das als Anlage beigefügt ist, wiedergegeben.

Trotz der relativ langen Veranstaltungsdauer von ca. 3 Stunden können die Hauptprobleme der Anlieger auf zwei Kernpunkte reduziert werden, die hier noch einmal verdeutlicht werden:

 

 

a.      Das Entstehen der grundsätzlichen Beitragspflicht:

 

Dieser Punkt braucht an dieser Stelle nicht erläutert zu werden, da die Rechtslage eindeutig ist.

Der erstmalige Ausbau einer Straße bzw. eines “eigenständigen Straßenabschnittes” löst die Anliegerbeitragspflicht nach Baugesetzbuch (90%) aus. Die Beitragspflicht entsteht, sobald alle Bestandteile der Straße hergestellt sind und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das kann auch über mehrere Jahre bzw. in mehreren Abschnitten erfolgen.

(Der “Unmut” zur Beitragspflicht wird aber bei jeder Bürgerinformation geäußert, kann inhaltlich aber nicht diskutiert werden.)

 

 

 

 

 

 

 

b.      Ausbaustandard:

 

Um den Beitragsaufwand möglichst gering zu halten, forderten die Anlieger einen “Minimalausbau” der Straße.

Es wurde erläutert, dass die vorgestellte Planung nahezu die sparsamste Version darstellt. Ein Verzicht auf öffentliche Parkplätze, wie angeregt, kommt aus Sicht der Stadt Hagen nicht in Frage, da der Bedarf hier mit 9 geplanten Plätzen angemessen berücksichtigt erscheint.

Die geplante Beschilderung mit Zeichen 325 (“Verkehrsberuhigter Bereich”) erweckte den Eindruck eines aufwendigen Ausbaus. Trotz längerer Diskussion mit entsprechenden Erläuterungen zum Ausbaustandard konnte dieser Eindruck nicht ausgeräumt werden. An dieser Stelle sei aber auch noch einmal erwähnt, dass die vorgestellte Planung die Ausschilderung mit Zeichen 325 erlaubt und weiterhin nach verwaltungsinterner Abstimmung mit den Fachämtern auch vorgesehen ist.

Der geplante Ausbau in Pflasterbauweise wird im Vergleich zu einer Asphaltbauweise kritisiert, da hierdurch erhöhte Kosten entstehen. Im Nachgang zur Veranstaltung wurde ein aktueller Kostenvergleich zwischen Pflaster- und Asphaltbauweise aufgestellt: Unter Berücksichtigung der gleichen Voraussetzungen (also auch die Einrichtung in Asphaltbauweise einer Verkehrsmischfläche) kann  eine Asphaltdeckschicht ca. 15% - 20% günstiger hergestellt werden. Das entspricht einem Betrag von ca. 12.000,- € über die gesamte Fläche. Da jedoch nach dem Endausbau der Straße auch später noch  Bauvorhaben errichtet werden, bietet eine Pflasterdecke hier erhebliche Vorteile, da der Belag beim Anschluss der Ver- und Entsorgungsleitungen sehr gut angepasst werden kann, während eine Asphaltdeckschicht sofort wieder einen Aufbruch in Form eines “Flickens” erhält. Unter Berücksichtigung der relativ geringen Summe für jeden Einzelanlieger soll daher, nicht zuletzt auch wegen des ansprechenden Erscheinungsbildes, die Pflasterbauweise gewählt werden.

 

Die Fußwegeverbindung zwischen “Auf der Rolandshöh” und “Nöckel” wird (wegen der Grundstücksverhältnisse) in reduzierter Form mit hergestellt. Die Kosten hierfür werden bei der Erschließungsbeitragssumme nicht berücksichtigt.

 

 

 

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Auswirkungen

 

Bei dem geplanten Straßenausbau handelt es sich, wie bereits erwähnt, um eine erstmalige Herstellung, so dass hierfür Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu fordern sind. Der beitragsfähige Aufwand beträgt nach der Kostenschätzung insgesamt 430.360,- €. Somit sind nach Abzug des 10%-igen städtischen Eigenanteils 387.324,- € von den Anliegern zu zahlen.

 

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme ist über einen Vertrag zur Ablösung der Erschließungsbeiträge, über den Verkaufserlös eines städtischen Grundstückes sowie durch die mit Beginn der Ausbaumaßnahme zu erhebenden Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag gesichert.

 

Die Vorausleistungen werden zunächst nur in Höhe von 50% fällig gestellt, da hiermit die Kosten für die Baustraße abzudecken sind. Die restlichen 50% werden bis zur Ausschreibung des endgültigen Ausbaus zinslos gestundet.

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Beschlüsse

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01.09.2004 - Bezirksvertretung Haspe