01.09.2004 - 8.4 Auf der Rolandshöh- Straßenausbau, 2. Lesung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 01.09.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Winkler erläutert die Maßnahme anhand des aufgehängten Planes. Er weist seitens der Verwaltung nochmals darauf hin, dass im Hinblick auf die Gesamtkosten die Schwarzdecke nur geringfügig günstiger sei als eine Pflasterung. Um jedoch insbesondere in Zukunft Schwachstellen zu vermeiden und Flickarbeiten zu verhindern, sollte seiner Meinung nach gepflastert werden. Hinsichtlich des geplanten Fußweges weist er darauf hin, dass diese Kosten nicht in den Erschließungsbeitrag einfließen können.
Unter Hinweis
auf seine letzte Bürgersprechstunde fragt Herr Weber, ob bei der Verwaltung jetzt eine andere
Rechtsauffassung vorliege, denn vor ca. 1 Jahr sollten die Hinterlieger wohl
nicht zu den Kosten herangezogen werden.
Außerdem
fordert er eine andere Regelung bei der Finanzierung der Straße und denkt dabei
über eine andere Abschnittsbildung nach.
Herr Kirchhoff
antwortet hierauf, dass die Frage der Erhebung bei den Hinterliegern stark
diskutiert worden ist und durchaus problematisch sei. Seinerzeit sei er davon
ausgegangen, dass die Hinterlieger nicht am Hauptzug sind und deshalb eigentlich
nicht herangezogen werden sollten. Man könne das aber durchaus strittig sehen,
seinerseits versuche er alles, um die Rechtmäßigkeit sicher zu stellen. Weiter erklärt Herr Kirchhoff, dass die
Gemeinde in Anbetracht der Haushaltssituation kein Ermessen zur Erhebung von
Vorausleistungen habe. Individuelle Regelungen über Stundung oder Ratenzahlung
seien möglich. Herr Kirchhoff weist darauf hin, dass die gesamte Maßnahme nach
seiner Auffassung nur dann finanzierbar und realisierbar ist, wenn auch das Geld
des Investors entsprechend fließt.
Nachdem Herr
Weber in einem Punkt 3 des Beschlussvorschlages eine prozentuale Erhebung der
Anliegerbeiträge vorschlägt, wird noch kurz zwischen Herrn Kirchhoff, Herrn
Romberg und Herrn Weber diskutiert. Danach formuliert Herr Kirchhoff unter 3.
und 4. Beschlussvorschläge, wie sie
nachstehend auch als Beschluss übernommen werden.
Beschluss:
1.
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt den Ausbau der
Straße “Auf der Rolandshöh” einschließlich des Teilstückes der
Pfälzer Straße zwischen Auf der Rolandshöh und Sachsenstraße, wie im
Sitzungsplan dargestellt.
2.
Insbesondere wird der Straßenausbau in Pflasterbauweise
beschlossen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorausleistung nur
in Höhe des ungedeckten Anteils der Kosten der Baustraße zu erheben. Der
Restbetrag wird fällig gestellt rechtzeitig vor Ausschreibung des endgültigen
Straßenausbaus.
4.
Weiter wird die Bezirksvertretung Haspe regelmäßig in
öffentlicher Sitzung informiert.
