Beschlussvorlage - 0350/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohn- und Pflegeberatung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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19.08.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Land, Pflegekassen und Kommune tragen bis 31. Mai 2009 jeweils ein Drittel der anfallenden Kosten für die Wohnberatung der Bürgerinnen und Bürger in NRW insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Ab 1. Juni 2009 zieht sich das Land aus der Förderung zurück. Der Zuschuss gem. § 45c Abs. 2 Satz 2 SGB XI aus Mitteln der Pflegekassen beträgt ab diesem Zeitpunkt 50 %. Der Kommune verbleibt ebenfalls ein Kostenanteil von 50 %. Beratungsgebühren können ab 1. Juni 2009 nicht mehr erhoben werden.
Die Wohnberatung soll erhalten bleiben, da sie präventiv arbeitet und kostensparend im Bereich von Heimvermeidung wirkt. Durch die organisatorische Zusammenlegung von Wohn- und Pflegeberatung sollen zusätzlich Synergieeffekte erzielt und Transferkosten im Bereich der vollstationären Pflege eingespart werden.
Auch seitens der Bezirksregierung gibt es Hinweise, dass aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Wohn- und Pflegeberatung diese Aufgabe trotz des ausfallenden Landeszuschusses unterstützt wird.
Begründung
1
Ausgangssituation
Ausgehend von der Beschlussfassung des „Wohnungsbauprogramms Hagen 2000“ sowie den Empfehlungen zum Altenplan besteht seit dem 18.1.1995 zunächst beim Amt für Wohnungswesen, seit Juni 1998 beim Fachbereich Jugend & Soziales die „Wohnberatung für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger und Menschen mit Behinderung“ (vgl. auch SOA VI/95 vom 5.12.95 bzw. IV/97 vom 23.9.97, Rat IX/97 vom 30.10.97 und RAT 500064/01 vom 25.10.2001). Im Masterplan Wohnen (Stand Dezember 2005) wird angesichts des prognostizierten steigenden Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung zu einer „Verstetigung der Wohnberatung“ auch bei „problematischer Haushaltslage“ geraten. Der Wohnungsmarktbericht 2008 geht aufgrund des demographischen Wandels von einer steigenden Nachfrage nach „angemessenen seniorengerechten und barrierefrei gestalteten Wohnformen, ggf. auch mit dem Aspekt des „Wohnens mit Versorgungssicherheit“ aus. Die GPA rät angesichts steigender Transferleistungen im vollstationären Bereich zu verstärkten Bemühungen der Wohnberatung und der Pflegeberatung.
1.1 Ziel und Aufgaben der Wohnberatung
Trägerunabhängige
Wohnberatung hat das Ziel,
möglichst dauerhaft das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit auch bei Pflege- und
Betreuungsbedürftigkeit und bei Behinderung zu sichern. Wohnberatung orientiert
sich damit an der Zielsetzung des SGB XII, Menschen möglichst bis zum
Lebensende ein selbstständiges und selbst-bestimmtes Leben zu erhalten.
Wohnberatung tut dies durch
- individuelle
Beratung zur Wohnraumanpassung durch Umbau, Ausstattungsver-
änderung, Umzug und zur Nutzung von
Hilfsmitteln
- Öffentlichkeitsarbeit
- Fach- und
Institutionsarbeit
- Kooperation und
Vernetzung
1.2 Finanzielle Förderung der Wohnberatung:
Die bisherige dreigeteilte Finanzierung der Wohnberatung durch Land, Pflegekassen und Kommune läuft am 31. Mai 2009 aus. Ab 1. Juni 2009 könnte die Wohnberatung als Wohnberatungsagentur nach § 45 c SGB XI in Verbindung mit § 6 Nr. 3 HBPfVO mit 50 % durch die Pflegekassen gefördert werden. Für die Kommune würde sich diese Veränderung wie folgt auswirken:
2008 € 2009 € 2010 €
Personalaufwendungen
151.131,57
151.131,57 151.131,57
Aufwendungen
Sach- und Dienstleistungen 8.680,35 8.680,35 8.680,35
Aufwendungen
für interne Leistungsbeziehungen (Overhead)
6.110,46 6.110,46 6.110,46
Aufwendungen
für dezentrale Sach-/Dienstleistungen 1.100,55 1.100,55 1.100,55
Summe
Aufwand 167.022,93
167.022,93 167.022,93
Privatrechtl.
Leistungsentgelte (Beratungsgebühren) 7.075,94 1.533,90 0,00
Zuschüsse
Dritter (Land, Pflegekasse) 101.731,00
Zuschüsse
Dritter (Land, Pflegekasse) 1.1.-31.5.09
42.092,00
Zuschüsse
Dritter (Pflegekasse) 44.729,25 76.298,25
Summe
Erträge 108.806,94
88.355,15 76.298,25
Eigenanteil/Zuschussbedarf
für die Stadt Hagen 58.215,99 78.667,78
90.724,68
Bei der fiktiven Berechnung für 2009 und 2010 sind eventuelle Steigerungen der Aufwendungen nicht berücksichtigt worden.
2 Kosten
sparende Effekte bei Fortbestehen der Wohnberatung
Angesichts steigender Transferleistungen im
vollstationären Bereich, wegbrechender finanzieller und personeller Ressourcen
birgt jede Maßnahme, die zum Erhalt der Selbstständigkeit in der Häuslichkeit
beiträgt, kostensparendes Potential für die Kommune. Wohnberatung erfüllt den
Wunsch der Hagener Bürgerinnen und Bürger, so lange wie möglich eigenständig zu
leben und trägt durch Einsparung von Transferkosten im Bereich der
vollstationären Pflege und Betreuung zur Haushaltskonsolidierung bei. Faktoren
wie
- ein Überangebot an Heimplätzen und
- ein Anstieg der Zahl der Hochbetagten
wirken sich kostensteigernd
aus, wenn nicht durch Information und Beratung zu Wohnraumanpassung und anderen
Hilfen im ambulanten Bereich teuere Heimaufnahmen vermieden werden. Die GPA hat
Einsparpotentiale bei verstärkter Realisierung des Grundsatzes „ambulant
vor stationär“ heraus gestellt.
2.1 Heimvermeidung trotz Überangebot von Heimplätzen
Die Anzahl der Heimplätze erhöht sich jährlich. Obwohl noch kein großer Leerstand in den vollstationären Einrichtungen zu verzeichnen ist, steuert die Stadt Hagen perspektivisch auf ein Überangebot von Pflegeplätzen zu, da weitere Einrichtungen geplant sind.
|
Jahr |
Heimplätze |
|
2007 |
1861 |
|
2008 |
1934 |
|
in den nächsten Jahren |
ca. 2300 (ca. 400 geplant) |
Tabelle 1
Neu errichtete Heime haben regelmäßig eine Sogwirkung und führen ohne Gegensteuerung der Kommune zu einer überproportionalen Erhöhung von Heimaufnahmen.
Nur eine breit gestreute Informations- und Beratungsarbeit kann diesem Überangebot an Heimplätzen entgegenwirken und den Wunsch der Ratsuchenden unterstützen, trotz Einschränkungen selbstständig zu wohnen.
Ratsuchende wenden sich oft erst an die Beratungsstelle, wenn der Eindruck entsteht, dass die ambulante Versorgung nicht mehr aufrecht erhalten werden kann und nur noch eine vollstationäre Versorgung möglich ist. Oft führt die Überforderung der Betroffenen und der Angehörigen zu dieser Einschätzung. Im Beratungsgespräch wird umfassend über vor Ort bestehende ambulante Versorgungsmöglichkeiten informiert und reale Ressourcen aufgedeckt.
Durch die enge Verzahnung mit der Leistungsabteilung können alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, kritische Phasen z.B. während der Rekonvaleszenz nach einem Krankenhausaufenthalt zu überbrücken und die Rückkehr nach Hause sicherzustellen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenhaussozialdiensten besteht die Voraussetzung, schnell und bedarfsgerecht zu reagieren.
Jede Heimvermeidung durch Wohnberatung hat im Einzelfall ein
Einsparpotential von durchschnittlich € 6.150/Jahr (Potenzial
Zuschussbedarf je Leistungsbezieher lt. Bericht GPA) zur Folge. Das zielgerichtete Case-Management der
Wohn- und der Pflegeberatung hat im letzten Jahr dazu beigetragen, dass sich
die Zahl der Neuaufnahmen um 33 gemindert hat, obwohl die Einwohnerzahl der ü.
80 J. und die Anzahl der Heimplätze gestiegen sind und damit alle Indizien für
eine Erhöhung der Neuzugänge zu Lasten des Sozialhilfeträgers in 2008 sprachen.
Damit sind in 2008 Transferleistungen in
Höhe von € 202.950 (33 x € 6.150) im Vergleich zu 2007 eingespart
worden.
|
Jahr |
Einwohner ü.80 J. |
Heimplätze |
Neuaufnahmen |
|
31.12.2007 |
10.577 |
1861 |
341 |
|
31.12.2008 |
10.989 (+ 4 %) |
1934 (+ 4 %) |
308 (- 10 %) |
Tabelle 2
2.2 Heimvermeidung trotz Anstieg der Zahl der
Hochbetagten
Die Anzahl der hoch betagten Menschen über 80 J. hat die prognostizierte Zahl für 2010 schon Ende 2008 überschritten (s. Tabelle 2). Ein weiterer Anstieg ist absehbar.
Trotz vielfältiger Bemühungen, die Gesundheit - so lange es geht - zu erhalten, ist mit steigendem Lebensalter von einem erhöhten Bedarf an Unterstützung und Hilfe - sowohl im ambulanten als auch im vollstationären Bereich - auszugehen. Umso wichtiger ist es, alle vorhandenen technischen Hilfen bekannt zu machen und deren Nutzung sicherzustellen. Werden Hilfsmittel im möglichen Umfang genutzt, werden Kosten im ambulanten Bereich eingespart. Wer erfahren hat, wie wertvoll eine der Behinderung angepasste Küchenausstattung ist, verzichtet gerne auf eine sonst notwendige kostenpflichtige Unterstützung bei der Essenszubereitung. Nach wie vor besteht in diesem Bereich ein großer Informationsbedarf. Das Gleiche gilt für Wohnraumanpassungsmaßnahmen durch Umbauten z.B. im Bad. Ältere Menschen, insbesondere wenn sie alleine leben, brauchen Rat und Begleitung, wenn ein Umbau der Wohnung erforderlich ist. Anders als junge Menschen trauen sie sich eine Veränderung und die damit verbundene Unruhe nicht mehr zu. Wohnberatung hat hier eine schützende und Mut machende Funktion immer mit dem Ziel, selbstständiges Leben trotz vorhandener Schwierigkeiten zu erhalten und Barrieren zu überwinden.
2.3 Vorgaben der GPA
Im Prüfbericht vom 1. September 2008 gibt die GPA Empfehlungen zur Einsparung von Transferleistungen.
Sie stellt dazu fest:
- Der Anteil der kostenintensiven stationären Hilfen ist in
Hagen stark ausgeprägt.
- Der Anteil von Pflegebedürftigen in Pflegestufe 0 und 1
bei den stationär versorgten
Menschen ist hoch.
- Der Schwerpunkt der Umsetzung von präventiven Maßnahmen
sollte daher in der
Verhinderung der Heimpflege und
Verlängerung des Verbleibs in der Häuslichkeit
liegen.
Sie geht davon aus, dass die demographische Entwicklung „zu einer Verdoppelung
der Anzahl der Leistungsbezieher führen kann“. Lt. GPA-Bericht aus 2008 werden durchschnittlich
6.150 €/Jahr pro Leistungsbezieher eingespart, wenn die stationäre
Versorgung zugunsten
der ambulanten Versorgung vermieden oder zumindest auf-
geschoben wird. Bei Erreichung des Benchmarks „ambulant vor stationär“ von 43%
(2006 = 23,87 % Anteil Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt) geht die GPA von einem Potential von € 513.000 bis 2015 aus. Die GPA rät, die Anstrengungen der Pflege- und Wohnberatung nötigenfalls mit Einstellung einer zusätzlichen Pflegefachkraft zu unterstützen, um das Einsparpotenzial zu erreichen.
2.4 Junktim: Pflegestützpunkt nur bei Erhalt
der Wohnberatung
Mit dem Aufbau von Pflegestützpunkten(PSP) gemäß § 92c SGB XI will der Gesetzgeber auf die Herausforderungen der Zukunft aufgrund des demographischen Wandels reagieren. Nach ersten informellen Gesprächen beabsichtigen die Pflegekasse der AOK und die Kommune PSP in Hagen zu errichten. Voraussetzung für die Anerkennung und finanzielle Förderung der PSP ist, dass Pflegekasse und Kommune in beiden PSP eine personelle Besetzung an drei Tagen/Woche jeweils drei Stunden sicherstellen.
Um einerseits vorhandene Beratungsstrukturen zu nutzen, andererseits auch die Präsenz der Beratung in unterschiedlichen Stadtteilen zu realisieren, ist zusätzlich zu einem innerstädtischen PSP ein mobiler PSP sinnvoll. Als Positivbeispiel ist Wuppertal zu nennen. Die Kommune beteiligt sich dort an zwei Pflegestützpunkten der Kassen mit jeweils neun Stunden (an drei Tagen je drei Stunden) und bietet darüber hinaus in dezentralen Beratungsstellen der Stadt Beratungsleistungen an.
In Hagen sind PSP nur bei Erhalt der Wohnberatung einschließlich des vorhandenen Personals möglich. Die Präsenz in zwei PSP ist allein mit dem Personal der Pflegeberatung nicht sicherzustellen, da die Mitarbeiterinnen der Pflegeberatung zu 80 % gesetzliche Aufgaben erfüllen, die unabhängig von einem PSP zu erledigen sind.
3 Zusätzliche Synergien durch
organisatorische Zusammenlegung der
Wohnberatung
mit der Pflegeberatung
Wohnberatung und Pflegeberatung sind z. Zt. räumlich, aber nicht arbeitsor-ganisatorisch
verbunden. Dadurch sind häufig Hausbesuche durch beide Bera-tungsstellen und
das Führen zweier Aktenvorgänge notwendig. Aufgrund der
Doppelung der Außentermine und der doppelten Aktenführung wird unnötig viel
Zeit gebunden. Seit zwei Jahren wird mit der Pflege- und Wohnberatung für Menschen mit Demenz ein ganzheitlicherer Ansatz verfolgt, der die Themen Wohnen und Pflege bzw. Betreuung verbindet. Die Praxis hat gezeigt, dass Synergieeffekte durch diese Art der Herangehensweise zu erzielen sind, ohne dass die Qualität der Beratung darunter leidet.
3.1 Derzeitige Situation
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie die Arbeit der Pflege- und Wohnberatung derzeit gestaltet ist. Überschneidungen in der Arbeitsweise werden deutlich.
|
|
Wohnberatung |
Pflegeberatung |
Pflege- und Wohnbe-ratung für Menschen mit Demenz |
|
Ziel |
Selbstständiges Wohnen im Alter und bei Behinderung |
„ambulant vor stationär“ |
dto. |
|
Zielgruppen |
Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung, SeniorInnen |
Pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit Bedrohte u. deren Angehörige |
Menschen mit Demenz und deren Angehörige |
|
Arbeitsinhalte |
Wohnraumanpassung |
hauswirtsch., komplementäre und pflegerische Hilfen |
dto. |
|
Arbeitsweise |
Information und Beratung (telefonisch, schriftl., persönl.) Öffentlichkeitsarbeit Vernetzung und Kooperation |
dto. dto. dto. dto. |
dto. dto. dto. dto. |
|
Stellenanteil |
2 |
2 |
1 |
3.2 Konsolidierungsbeispiel: Pflege- und
Wohnberatung für Menschen mit
Demenz „aus einer Hand“
Unstrittig ist, dass der Beratungserfolg wesentlich von einer umfassenden Beratung und einer daraufhin folgenden Begleitung während des Krankheitsverlaufes abhängt. Im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen hat die Pflege- und Wohnberatung für Menschen mit Demenz durch Aufzeichnung realer Fallbeispiele eine Einsparung bei den Transferkosten in Höhe von € 125.000 nachgewiesen. Dieses positive Ergebnis ist nicht zuletzt auch auf die Konzentrierung der Aufgaben „in einer Hand“ zurückzuführen.
Bedarfsgerecht geht die Beraterin zeitnah und passgenau auf die unterschiedlichen Sachthemen ein. Die flexible Herangehensweise, die die Themen Wohnraumanpassung und Betreuung bzw. Pflege je nach Erfordernis berücksichtigt, schafft eine umfassende Kenntnis der Situation. Unterschiedliche Hilfen werden aufeinander abgestimmt. Der Hilfesuchende hat nur noch mit einer Person zu tun. Informationsaustausch geschieht direkt und muss nicht mit einer Zeitverzögerung an weitere Berater transportiert werden.
4 Fazit
Um den gesetzlichen Auftrag „ambulant vor stationär“ erfolgreich umsetzen zu können, bedarf es einer ineinander greifenden Beratung der zumeist alten und pflegebedürftigen Menschen. Das bedeutet, dass sowohl die Versorgung mit angemessenem Wohnraum (barrierefrei bzw. barrierearm) als auch die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung des betroffenen Menschen gewährleistet sein muss. Bereits heute kann die Beratung der Betroffenen, insbesondere der Menschen mit Demenz und deren Angehörige, nicht mehr in ausreichendem Maße sichergestellt werden. Um auf den demographischen Wandel und damit einhergehende Hilfebedarfe reagieren zu können, bedarf es verstärkter Bemühungen. Wohnberatung ist dabei ein zwingender Eckpfeiler. Durch die Zusammenlegung von Pflege- und Wohnberatung werden zusätzlich Synergieeffekte frei, die für ein stärkeres Case-Management genutzt werden. Gerade hier liegt die Chance, den betroffenen Menschen eine angemessene ambulante Versorgung zu ermöglichen, die gleichzeitig zu einer Einsparung der Kosten im stationären Bereich führt. Wie die GPA prognostiziert, ist mittelfristig von einer Verdopplung der Hilfeempfänger auszugehen.
Selbst bei vorsichtiger Schätzung von 20 Heimvermeidungen pro Jahr erzielt die Wohnberatung Kosteneinsparungen von € 123.000 jährlich (Potenzial Zuschuss-
bedarf je Leistungsbezieher = € 6.150 lt. Bericht GPA). Das bedeutet, dass damit
nicht nur der Eigenanteil der Stadt für die Wohnberatung in Höhe von € 78.667,78 (2009) bzw. € 90.724,68 (2010) gegen gerechnet werden könnte, sondern dass darüber hinaus gehende Kosteneinsparungen erzielt würden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
167.000 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
88.000 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
79.000 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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|
3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
3111 |
Aufwandsart |
|
Produkt: |
1.31.11.02 |
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|
4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Wohnberatung wird über den 1. Juni hinaus mit veränderter
Finanzierung und mit der in der Vorlage beschriebenen Organisationsform
fortgeführt und eine Vernetzung bzw.
Kooperation mit den freien Trägern wird angeregt.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Einstimmig beschlossen |