Beschlussvorlage - 0590/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, 141, 216 und 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in  GV NRW 2007 S. 327) die Widmung

 

der Finkenkampstraße mit anschließender Treppenanlage

(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 23 Flurstücke 71, 72 und 509).

Die Treppenanlage wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr.3 StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße, Fußgängerbereich) zugeordnet; sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot) markiert dargestellt, die Treppenanlage ist zusätzlich rot schraffiert..

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses

 

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung

Die betroffene Verkehrsfläche wurde von der Stadt hergestellt und steht dem allgemeinen Verkehr bereits zur Verfügung.  Sie soll nunmehr insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit gemäß § 6 Abs. StrWG NRW gewidmet werden.

Die Fläche befindet sich vollständig im Eigentum der Stadt Hagen, so dass die Voraussetzungen für die Widmung vorliegen.

 

Durch die Widmung nach § 6 StrWG NRW erhält die in Rede stehende Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne von § 2 StrWG NRW und es wird der Allgemeinheit als Folge der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

Mit der Widmung geht die Unterhaltung bzw. die Straßenbaulast gemäß § 9 StrWG NRW als öffentliche Aufgabe auf die Stadt Hagen über.

 

 

Anlage: Lageplan

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.08.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen