25.08.2009 - 6.5 Widmung der Finkenkampstraße mit anschließender...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, 141, 216 und 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in  GV NRW 2007 S. 327) die Widmung

 

der Finkenkampstraße mit anschließender Treppenanlage

(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 23 Flurstücke 71, 72 und 509).

Die Treppenanlage wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr.3 StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße, Fußgängerbereich) zugeordnet; sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot) markiert dargestellt, die Treppenanlage ist zusätzlich rot schraffiert..

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage