Beschlussvorlage - 0456/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Ergänzungen in Begründung und Umweltbe­richt zum Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren Nr. 90, 1.Teilbereich - Verbands­straße - und beauftragt die Verwaltung den Entwurf mit der geänderten Begründung vom 26.05.2009 für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Nicht erforderlich

 

 

Begründung

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat bei der Prüfung der eingereichten Unterlagen zur FNP-Teiländerung Nr. 90, Teilbereich 1 Verbandsstraße festgestellt bzw. bemängelt, das die umweltbe­zogenen Belange gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB nicht ausreichend dargestellt worden sind. In der Veröffentlichung zur öffentlichen Auslegung im Dezember 2008 wurde auf diese umweltbezogenen Inhalte nicht ausdrücklich hingewiesen (§ 3 (2) BauGB).

 

Die Verwaltung hat die Begründung unter Punkt 7 und Punkt 8 ergänzt und die Inhalte der Eingriffsbilanzierung und des Artenschutzes ausführlicher dargestellt. Der Plan-Ent­wurf ändert sich nicht.

 

Mit diesem Beschluss wird die geänderte Fassung der Begründung mit dem Plan als Entwurf beschlossen und für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich ausgelegt (ver­kürzte und eingeschränkte Offenlage).

 

Bestandteile der Vorlage

BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT ZUR TEILÄNDERUNG NR. 90  1.TEILBEREICH 
  VERBANDSSTRASSE    DES  FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER STADT HAGEN

 

 

Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes ausgewertet und können im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:

 

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 4/08 (600)  Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße vom 21.08.2008, we­luga Umweltplanung Weber, Ludwig, Galhoff & Partner, Ewaldstraße 14, 44789 Bo­chum

 

Vorab-/Kurz-Stellungnahme zum Geräusch-Immissionsschutz zum B-Plan Nr. 4/08 (600) Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße in Hagen Reh, geplante Umschlaganlage für Cosi Stahllogistik GmbH & Co KG, Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz, P. Buchholz,  Eppenhauser Straße 101, 58093 Hagen, vom 11.08.2008

 

ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUM LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN  BEGLEIT­PLAN

als Anlage zum Bebauungsplan Nr. 4/08 (600) Teil 1 und 2, Gewerbe- und Sonder­gebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße

Aufgestellt durch:      Stadt Hagen, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtentwick­lung und Stadtplanung, Bearbeitung Dipl. Ing. Jürgen Weiß, Hagen, 03.02.2009

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.06.2009 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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17.06.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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17.06.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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23.06.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen