Beschlussvorlage - 0307/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorgelegte Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Ziel der Maßnahme Rückführungsmanagement war es, über den weiteren Aufenthalt von abgelehnten Asylbewerbern zeitnah zu entscheiden und die Ausgaben im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG) zu reduzieren.

 

Der Konsolidierungseffekt der Maßnahme betrug  bis 2008, wie bereits jährlich berichtet, insgesamt ca. 1,1 Mio. Euro an Leistungen nach dem AsylbLG. Hinzu kommen die   finanziellen Folgeeffekte der Maßnahme  für die nächsten Jahre.  Daneben konnten die Personalkosten im Bereich der Leistungsgewährung, auf Grund der gesunkenen Fallzahlen, seit 2003 um 42 % reduziert werden.

 

Bereits seit 2006 wurde das Augenmerk verstärkt auf integrationspolitische Aspekte gerichtet. Dabei ist eine Einzelfallprüfung  für jeden ausreisepflichtigen Ausländer und seine Familie unabdingbar.

Geduldete Ausländer konnten motiviert werden, aktiv am Integrationsprozeß teilzunehmen.  Durch die zügige Umsetzung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung (§ 104a AufenthG „Altfallregelung“) konnte die Zahl der Leistungsempfänger weiter mit Perspektive auf einen Daueraufenthalt erheblich reduziert werden. Mehr als 150 Personen sind derzeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe.

Weiteren 25 Personen konnten seit 2008 auf der Grundlage  des Richtlinienanpassungsgesetzes Aufenthaltstitel erteilt werden.

 

Auch durch die enge Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk „AufBRuCH“ wird die integrationspolitische Bedeutung der Stelle „Rückführungsmanagement“ deutlich. Ohne diese Kooperation würde es sich in der Praxis schwierig gestalten, den Personen adäquat auf dem Weg zur Sicherung des Aufenthaltes behilflich zu sein.

Durch Umstrukturierungen innerhalb der Ausländerbehörde soll sichergestellt werden, dass  auch zukünftig ein Mitarbeiter für die Koordinierung des Projektes zuständig sein wird.

 

 

 

Begründung

 

1. Beschlusslage

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.05.2008 die Fortführung der Arbeit des „Rückführungsmanagement“ aus integrationspolitischen Erwägungen befürwortet. Nach einem Jahr sollte, mit Blick auf die integrationspolitischen Aspekte, erneut berichtet werden.

 

2. Ausgangslage

 

Hintergrund der Maßnahme war im Jahre 2003 zunächst ein Konsolidierungsvorschlag. Durch die personelle Aufstockung der Ausländerbehörde um einen Mitarbeiter sollten aufenthaltsrechtliche Prüfungen für Ausländer, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, vorrangig und schneller abgewickelt werden.

 

3. Entwicklung des Projektes

 

Im Laufe der Zeit haben sich die Fallzahlen wie folgt entwickelt:

 

 

Stand 31.12.2003

Stand 31.12.2008

 

 

 

Leistungsempfänger AsylbLG

853

356

 

 

 

Asylantragsteller Stadt Hagen

160

66

Asylantragsteller BRD -Gesamt-

50.563

22.085

 

 

 

 

Der Konsolidierungseffekt beträgt bis 2008, wie bereits jährlich berichtet, insgesamt ca. 1,1 Mio. Euro an Leistungen nach dem AsylbLG. Die   finanziellen Folgeeffekte der Maßnahme  für die nächsten Jahre sind in dieser Berechnung noch nicht  berücksichtigt.

Daneben konnten die Personalkosten im Bereich der Leistungsgewährung, auf Grund der gesunkenen Fallzahlen, seit 2003 um 42 % reduziert werden.

 

Bereits seit 2006 wurde das Augenmerk verstärkt auf integrationspolitische Aspekte gerichtet. Dabei ist eine Einzelfallprüfung  für jeden ausreisepflichtigen Ausländer und seine Familie unabdingbar.

Geduldete Ausländer konnten motiviert werden, aktiv am Integrationsprozeß teilzunehmen.  Durch die zügige Umsetzung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung (§ 104a AufenthG „Altfallregelung“) konnte die Zahl der Leistungsempfänger weiter mit Perspektive auf einen Daueraufenthalt erheblich reduziert werden. Mehr als 150 Personen sind derzeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe.

Lediglich in 5 Fällen scheiterte die Verlängerung im Sommer vergangenen Jahres an den unzureichenden Deutschkenntnissen.

 

Gleichwohl ist zu befürchten, dass ein erheblicher Anteil dieser Personen die finanziellen Voraussetzungen zur Umstellung der Aufenthaltserlaubnis zum Jahreswechsel nicht erfüllen wird. Es handelt sich insbesondere um Personen ohne qualifizierte Ausbildung in zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die die angespannte wirtschaftliche Lage besonders treffen wird.

 

 

Mit der Umsetzung des Richtlinienanpassungsgesetzes im Sommer vergangenen Jahres können vollziehbar ausreisepflichtige Personen im Ermessensweg einen vorübergehenden Aufenthalt zugebilligt bekommen, wenn dieser aus zwingenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen erforderlich ist. Bei den Ermessenserwägungen ist das Wohl eines betroffenen Kindes sowie die Lebensunterhaltssicherung des Ausländers zu berücksichtigen. Dazu ist in jedem Einzelfall eine Prognoseentscheidung zu treffen. Über diese Möglichkeit konnten bisher bereits 25 Aufenthaltstitel umgestellt werden.

 

In diesem Gesamtzusammenhang ist auf die Mitarbeit der Ausländerbehörde in dem Netzwerk „AufBRuCH“ des ESF Projektes Xenos hinzuweisen. Das Programm wurde zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt aufgelegt. Projektträger sind das Diakonische Werk EN-Ruhr/Hagen, die AWO Hagen-Märkischer Kreis, der Caritasverband Hagen, und die ALZ (Arbeit-Leben-Zukunft) GmbH. Hier arbeiten die Projektträger mit den Projektpartnern (u.a. ARGE, Fachbereich Jugend und Soziales, Agentur für Arbeit, VHS, Rahel-Varnhagen-Kolleg) eng zusammen, um die Voraussetzungen für eine dauerhafte eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes der betroffenen Personen zu schaffen.

 

Zielgruppe des Projektes sind zunächst SGB II Empfänger mit Bleiberechtsperspektive. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei darauf, einen „Rückfall in die Duldung“ und damit in die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zu vermeiden. Weiterhin können diejenigen Flüchtlinge, die wegen des Stichtags, unzureichender Deutschkenntnisse oder fehlender Erwerbstätigkeit bei der Bleiberechtsregelung außen vor geblieben sind, gefördert werden. Diese Personen beziehen wegen bestehender Abschiebehindernisse zu einem Großteil Leistungen nach dem AsylbLG. Der verstärkte Einsatz in diesem Bereich wirkt sich nicht nur positiv auf die Finanzlage der Stadt, sondern auch auf eine dauerhafte Perspektive für die Flüchtlinge und ihre Familien aus.

 

Nicht zuletzt durch die enge Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk „AufBRuCH“ wird die integrationspolitische Bedeutung der Stelle „Rückführungsmanagement“ deutlich. Ohne diese Kooperation würde es sich in der Praxis schwierig gestalten, den Personen adäquat auf dem Weg zur Sicherung des Aufenthaltes behilflich zu sein. Eine Einzelfallprüfung ist für jeden ausreisepflichtigen Ausländer und seine Familie unabdingbar. Diese sollte immer so schnell wie möglich getroffen werden. Die Flüchtlinge müssen für ihre Zukunft planen können, ob im Bundesgebiet oder in ihrer alten Heimat.

 

 

4. Perspektiven

 

Sowohl aus integrationspolitischer Sicht, als auch unter ordnungsrechtlichen und finanzrelevanten Aspekten hat die Maßnahme positive Ergebnisse erbracht.

Durch Umstrukturierungen innerhalb der Ausländerbehörde wird sichergestellt, dass  ohne eine personelle Aufstockung auch zukünftig ein Mitarbeiter für die Koordinierung des Projektes zuständig ist. 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

13.05.2009 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie

Erweitern

24.06.2009 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Erweitern

25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen