Beschlussvorlage - 0456/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 90, 1.Teilbereich - Verbandsstraße - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagenhier: Beschluss zur eingeschränkten Öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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10.06.2009
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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17.06.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.06.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.06.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Ergänzungen in Begründung und Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren Nr. 90, 1.Teilbereich - Verbandsstraße
- und beauftragt die Verwaltung den Entwurf mit der geänderten Begründung vom 26.05.2009
für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen.
Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses
und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nicht erforderlich
Begründung
Die Bezirksregierung
Arnsberg hat bei der Prüfung der eingereichten Unterlagen zur FNP-Teiländerung
Nr. 90, Teilbereich 1 Verbandsstraße festgestellt bzw. bemängelt, das die
umweltbezogenen Belange gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB nicht ausreichend dargestellt
worden sind. In der Veröffentlichung zur öffentlichen Auslegung im Dezember
2008 wurde auf diese umweltbezogenen Inhalte nicht ausdrücklich hingewiesen (§
3 (2) BauGB).
Die Verwaltung hat die
Begründung unter Punkt 7 und Punkt 8 ergänzt und die Inhalte der
Eingriffsbilanzierung und des Artenschutzes ausführlicher dargestellt. Der
Plan-Entwurf ändert sich nicht.
Mit diesem Beschluss wird
die geänderte Fassung der Begründung mit dem Plan als Entwurf beschlossen und
für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich ausgelegt (verkürzte und
eingeschränkte Offenlage).
Bestandteile der Vorlage
BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT ZUR TEILÄNDERUNG NR. 90 1.TEILBEREICH
– VERBANDSSTRASSE –
DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER
STADT HAGEN
Folgende Unterlagen
wurden zur Erstellung der Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes
ausgewertet und können im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 4/08 (600)
Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße vom
21.08.2008, weluga Umweltplanung Weber, Ludwig, Galhoff & Partner,
Ewaldstraße 14, 44789 Bochum
Vorab-/Kurz-Stellungnahme
zum Geräusch-Immissionsschutz zum B-Plan Nr. 4/08 (600) Gewerbe- und
Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße in Hagen Reh, geplante
Umschlaganlage für Cosi Stahllogistik GmbH & Co KG, Ing.-Büro für Akustik
und Lärm-Immissionsschutz, P. Buchholz,
Eppenhauser Straße 101, 58093 Hagen, vom 11.08.2008
ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUM
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN BEGLEITPLAN
als Anlage zum
Bebauungsplan Nr. 4/08 (600) Teil 1 und 2, Gewerbe- und Sondergebiet zwischen
Wannebach- und Verbandsstraße
Aufgestellt durch: Stadt Hagen, Der Oberbürgermeister,
Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bearbeitung Dipl. Ing. Jürgen
Weiß, Hagen, 03.02.2009
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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531 kB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
119,7 kB
|
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3
|
(wie Dokument)
|
1.022,2 kB
|
