Beschlussvorlage - 0496/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/09 (610) Wohnbebauung Königstraße/ BerghofstraßeHier: a) Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/09 (610) gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.b) Beschluss über den Verzicht auf frühzeitige Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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16.06.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.06.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/09 (610) gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen (§ 13 Absatz 2. Satz 1, Nr. 1).
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt zwischen der Berghofstraße im Süden und der Königstraße Westen. Die Grenze im Nordosten bildet das Flurstück, Gemarkung Hagen, Flur 49, Flurstück 26.
In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich im IV Quartal 2009 oder im I Quartal 2010 eingeholt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Wegen der Kürze der
Begründung ist eine Kurzfassung nicht erforderlich.
Begründung:
Von
Seiten der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft (ha.ge.we) wird in
letzter Zeit eine rege Nachfrage nach neuen Wohnformen von neuformierten
Wohngruppen, die sich auch in Hagen bilden
wahrgenommen. Ein Ziel der ha.ge.we ist es, diese besonderen, sich
entwickelnden Wohnformen zu fördern und entsprechende Angebote bereit zu
stellen.
Für
ein solches Projekt soll nun in Nähe des Stadtzentrums eine Fläche, die im
Besitz der ha.ge.we ist, bereitgestellt werden. Um hier eine Bebauung zu
realisieren, ist die Schaffung des Planungsrechtes durch einen Bebauungsplan
erforderlich.
Das
Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.
20/70 (258) - Höing (rv. 6.11.74). Für eine Nachverdichtung des Geländes ist
die Schaffung von neuem Planungsrecht erforderlich, da die angestrebte
zusätzliche Bebauung außerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegt.
Die
Planung befindet sich innerhalb eines bestehenden Wohnquartiers, im
rückwärtigen Bereich der Königstraße bzw. Berghofstraße. Die nordöstliche
Grenze bildet das städtische Grundstück Flur 49, Flurstück Nr. 26. Einem
Verkauf steht nach Aussage des Fachbereichs Immobilien, Wohnen und
Sonderprojekte,(Schreiben vom 11.11.2008) grundsätzlich nichts entgegen.
Durch
eine Erweiterung des ha.ge.we Grundstücks um die o.g. städtische Parzelle soll
die Erschließung der geplanten Bebauung gewährleistet werden.
Es
ist vorgesehen zwei mehrgeschossige (max. dreigeschossig) Mehrfamilienhäuser
mit ca. 12 barrierefreien Wohnungen zu errichten, die in jeder Ebene zusätzlich
Gemeinschaftsräume bieten, die von den Bewohnern individuell eingerichtet und
genutzt werden können.
Die
beantragte Nachverdichtung auf dieser Fläche führt dazu, dass die
Flächenressourcen (Freiflächen) im Stadtrand geschützt werden. Mit diesem
zusätzlichen Angebot an Wohnbaugrundstücken kann ein dem Bedarf gerecht
werdender ergänzender Baustein erbracht werden, um der weiteren Abwanderung der
Bevölkerung ins Umland entgegen zuwirken. Die äußere Erschließung sowie der
Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr sind vorhanden. Die Nähe zum
Stadtzentrum, sowie die in der Nähe befindlichen Infrastruktureinrichtungen
machen den Standort, gerade für eine ältere Bevölkerungsschicht insgesamt zu
einem attraktiven Wohngebiet.
Das
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung ist am
01.01.2007 in Kraft getreten. Kernstück dieser Novelle ist die Einführung eines
beschleunigten Verfahrens für sogenannte Bebauungspläne der Innenentwicklung (§
13a BauGB) also Verfahren, die entsprechend der gesetzlichen Formulierung die
Wiedernutzung von Brachen, die Nachverdichtung
oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Inhalt haben.
Dieses
Verfahren ist eindeutig als Maßnahme zur Nachverdichtung einzustufen. Die
Fläche des Geltungsbereiches mit ca. 9.000 m² liegt Unterhalb der Grenze von
20.000 m². Eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b BauGB durch die Planung ist nicht zu erwarten.
Das
Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des
§ 13 a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10
Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Eine
Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung mit der Ermittlung und Ausweisung von
Kompensationsmaßnahem, bzw. Kompensationsflächen ist nicht erforderlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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