25.06.2009 - 5.33 Bebauungsplan Nr. 5/09 (610) Wohnbebauung Köni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.33
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 25.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/09 (610) gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen (§ 13 Absatz 2. Satz 1, Nr. 1).
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt zwischen der Berghofstraße im Süden und der Königstraße Westen. Die Grenze im Nordosten bildet das Flurstück, Gemarkung Hagen, Flur 49, Flurstück 26.
In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich im IV Quartal 2009 oder im I Quartal 2010 eingeholt.
25.03.2010
Das Vorhaben wird derzeit von einer Hagener Wohnungsgesellschaft weiter konkretisiert.
05.10.2010
Der Bedarf ist derzeit in Frage gestellt.
20.04.2011
Kein neuer Sachstand
03.11.2011
Anscheinend besteht kein Interesse mehr an einer Verdichtung der dortigen Bebauung. Möglicherweise kann das Verfahren eingestellt werden.
03.04.2012
Verfahren soll eingestellt werden. Derzeit andere Arbeitsprioritäten.
26.09.2012
Einstellung wird vorbereitet, jedoch besteht hierzu kein Zeitdruck.
06.05.2013
Verfahren ruht, Eigentümer hat sich zum Planungsinhalt noch nicht abschließend entschieden
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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