Beschlussvorlage - 0500/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Spielplatzsituation in der Innenstadt zeichnet sich durch überwiegend qualitativ hochwertig ausgestattete Spielflächen aus. Alle in letzter Zeit neu erstellten Flächen wurden im Beteiligungsverfahren geplant.

Es handelt sich hier bis auf den KSP Badstrasse/ Volmeanlagen, der auch für Jugendliche konzipiert ist um Plätze für Vor- und Grundschulkinder bzw. die Altersgruppe der bis zu 12jährigen.

 

 

 

 

Begründung

 

 

Die Analyse der Situation der innerstädtischen Spielflächen bezieht sich auf den Bereich des Wohnbezirkes „Zentrum“.

Dieser Bereich erstreckt sich vom Graf v. Galen Ring im Bahnhofsbereich in süd- östliche Richtung bis zum Bereich Elisabethstraße bzw. in  nord östlicher Richtung bis zum Bereich Eppenhauser Straße/ Remberg.

 

Im Hagener Wohnbezirk „Zentrum“ leben nach aktuellem Stand

  • 731 Kinder im Alter bis zu fünf Jahren
  • 830 Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahre
  • 471 Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren.

 

 

 

Dieser Zahl gegenüberstellen lassen sich folgende öffentliche Spielflächen:

 

  • Kinderspielplatz Neumarktstraße

 

Diese neue  Fläche umfasst 582 qm wurde unter Beteiligung der benachbarten Kindertagesstätte Tigerente sowie des Jugendrates Mitte geplant. Die Fertigstellung erfolgte Ende Mai d.J.. Der Spielplatz ist konzipiert für den sog. Nachbarschaftsbereich in erster Linie für die Altersgruppe im Vor- und Grundschulbereich.

 

 

  • Kinderspielplatz Badstraße/ Volmeanlagen

 

Dieser Platz wurde im  Frühjahr 2008 fertig gestellt. Er ist konzipiert als Spielfläche im Quartiersbereich für Kinder und Jugendliche. Mit einer Größe von 1426 qm verfügt er sowohl über einen Spielbereich als auch über eine Multifunktions-Ballspielfläche mit der Möglichkeit zum Basketballspiel und zum Bolzen.

 

 

  • Kinderspielplatz Buschhofstraße

 

Dieser Platz wurde im Jahr 2006 unter Beteiligung von Kindern aus dem Wohnbezirk bzw. Jugendrat Mitte  neu überplant und ausgebaut. Er umfasst eine Fläche von 678 qm. Als Spielfläche im Nachbarschaftsbereich ist er in erster Linie für Kinder im Vor- und Grundschulalter konzipiert.

 

 

 

 

  • Kinderspielplatz Potthofpark

 

Diese Fläche umfasst 1517 qm und wurde im Rahmen des Neubaus „Mehrgenerationenhaus/ Haus für Kinder“ des Kinderschutzbundes neu überplant und ausgebaut. Der Spielplatz ist eine Fläche im Nachbarschaftsbereich und für Kinder im Vor- und Grundschulalter ausgestattet.

 

 

  • Kinderspielplatz im Volkspark

 

Der Platz liegt inmitten einer hoch frequentierten Grünanlage in der Innenstadt und ist 800 qm groß. Im vergangenen Jahr wurde er mit einem neuen behindertengerechten Karussell ausgestattet. Aufgrund seiner Ausstattung ist diese Fläche ein Kinderspielplatz im Quartiersbereich konzipiert für die Altersgruppe der bis zu 12 jährigen.

 

 

 

  • Kinderspielplatz Hochstraße

 

Diese Fläche befindet sich im Eigentum der Eisenbahner Wohnungsbaugesellschaft und wurde während der letzten 10 Jahre von dort aus der Stadt Hagen als Kinderspielfläche überlassen. Im April d.J. wurde eine Verlängerung des Vertrages von beiden Partnern vereinbart. Es handelt sich um einen Kinderspielplatz mit einer Fläche von 1118 qm im Nachbarschaftsbereich konzipiert in erster Linie für Kinder im Vor- und Grundschulalter.

 

 

  • Kinderspielplatz Zur Nieden Straße

 

 

Der Kinderspielplatz Zur Nieden Straße ist einer der sich bereits langjährig im Bestand befindlichen Plätze. Er umfasst eine Flächen von 1964 qm und ist ausgestattet für Kinder bis etwa 12 Jahre.

 

 

Alle aufgeführten Spielplätze wurden gemäß der entsprechenden DIN-Verordnung in die Kategorien

  • Nachbarschaftsbereich für Kinder bis sechs Jahre
  • Quartiersbereich für Kinder bis zwölf Jahre
  • Ortsbereich für Kinder ab zwölf Jahre

eingeteilt.

 

In der Praxis sind diese Altersgrenzen jedoch erfahrungsgemäß fließend. So dienen Kinderspielplätze oftmals auch Jugendlichen als Treffpunkte.

 

Dies wird seitens der Stadt auch insofern toleriert als dadurch jüngere Kinder und Nachbarschaft nicht beeinträchtigt werden.

 

Dennoch sind alle Spielflächen im Bereich des Zentrums von der Lage und Ausstattung her in erster Linie für die Gruppe Vor- und Grundschulalter sowie die Altersgruppe der bis zu 12 jährigen konzipiert und ausgestattet.

 

 

Angesichts der vorhandenen baulichen Verdichtung gerade im Innenstadtbereich ist die Benennung zusätzlicher Alternativen nur begrenzt möglich.

 

 

Folgende städtische Ressourcen bieten sich als mögliche Flächen für den Jugendbereich an:

 

  • Fläche entlang der Wegverbindung in der Grünanlage zwischen Bergstraße und Bergischem Ring

 

  • Fläche auf dem Gelände des CVJM am Märkischen Ring. Angestrebte Nutzung ist hier die Realisierung eines Bolzplatzes als Gemeinschaftsprojekt des CVJM und der Stadt Hagen.

 

  • Städtisches Grundstück an der Elisabethstraße. Hier wäre es aufgrund der Beschaffenheit des Umfeldes möglich, eine Multifunktionsfläche für Jugendliche zu realisieren.

 

Fazit:

 

 

Der Hagener Innenstadtbereich ist mit Spielplätzen vergleichsweise gut ausgestattet.

 

Gerade während der letzten Jahre wurden hier einige neue Plätze realisiert, so der KSP Grabenstraße, die Multifunktionsanlage an der Badstrasse/ Volmeanlagen oder der KSP im Potthofpark.

 

Überlegungen, die Fußgängerzone mit dem Einbau weiterer Spielgeräte attraktiver zu machen, haben sich jedoch als unrealistisch erwiesen: Anlieferungsmöglichkeiten für die Geschäfte, Aufstellflächen für wechselnde Veranstaltungen usw. sind hier freizuhalten. Hinzu kommt, dass mittlerweile nahezu alle Spielgeräte gemäß  neuer Verordnung mit  Fallschutz auszustatten sind. Konkret bedeutet das, dass der Freiraum um entsprechende  Spielgeräte vor gelegentlichem Überfahren durch Fahrzeuge abgesichert werden muss, weil er sonst beschädigt wird.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.06.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.06.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen