Beschlussvorlage - 0494/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung der städtischen Kindertageseinrichtung Jungfernbruch in die Friedrich-Harkort-Grundschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anja Tange
- Beteiligt:
- FB40 - Schule; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.06.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.06.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.06.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Zur
Verwaltungsvorlage 0117/2009 hat die BV Haspe in ihrer Sitzung am 05.03.2009
die Verwaltung aufgefordert, eine abgestimmte Verwaltungsvorlage zu fertigen,
die möglichst konkretes Zahlenmaterial zum zukünftigen Raumbedarf auch im
Hinblick auf den offenen Ganztag der Grundschule Friedrich-Harkort sowie des
Kindergartens Quambusch beinhaltet. Für die Unterbringung eines 2 oder
3-gruppigen Kindergartens in der Schule soll über eine Planung auch die
konkreten Kosten für sowohl eine 2-gruppige Nutzung als auch eine 3-gruppige
Nutzung ermittelt werden.
Aufgrund
des Gutachtens der Gesellschaft für Schadstoffuntersuchung und
Sanierungsbegleitung mbH vom 21.11.2008 kann die Kindertageseinrichtung noch 3
– 5 Jahre am jetzigen Standort betrieben werden.
Die
jetzige 3-gruppige Einrichtung erfordert einen Raumbedarf von mind. 350 qm. Ein
weiterer Raumbedarf besteht bei einem weiteren Ausbau zur Betreuung von Kindern
unter 3 Jahren. Aus jugendhilfeplanerischer Sicht ist es zwingend notwendig,
den Standort der Kindertageseinrichtung in dem Sozialraum zu erhalten. Dieses
bestätigen auch die jüngst durchgeführten Planungskonferenzen, die den Bedarf
für die nächsten Jahre einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung deutlich machen.
Diskutiert
wurde die Verlagerung der Einrichtung in die Grundschule Friedrich Harkort, die
zurzeit nur ausreichend Schüler für zwei Züge hat. Sie wurde für vier Züge
geplant und gebaut.
Grundsätzlich
ist die Verlagerung einer Kindertageseinrichtung in eine Schule vorstellbar,
wenn die Funktionalitäten von Kindergarten und Schule sich in klar abgegrenzten
Bereichen darstellen lassen.
Die
Untersuchung des Gebäudes durch GWH hat ergeben, dass beide Einrichtungen, eine
2-zügige Grundschule und eine 3-gruppige Kindertagesstätte sowohl flächenmäßig
(Grundlage: Musterraumprogramm) als auch strukturell in dem Gebäude
unterzubringen sind.
Kita
und Schule erhalten separate Erschließungen, für die Grundschule wird der
Haupteingang beibehalten, für die Kita wird der Nebeneingang erweitert und
durch eine Wand von der Eingangshalle der Grundschule getrennt. Der sehr
großzügige Ganztagsbereich wird zur Kindertagesstätte umgebaut: 3 Gruppen mit
je einem Gruppenraum ca 50 m², einem Gruppennebenraum ca. 20 m² und je einem
Wasch- und Toilettenraum, einem Mehrzweckraum ca. 65 m² und gruppenbezogenen
Garderoben im zentralen Flur.
Die
Küchenanlage, die für den offenen Ganztag erstellt wurde, kann ohne aufwendige
Umbauten übernommen werden, der angrenzende Essraum 45 m² wird zum
Personalraum.
Ausreichend
Platz für Leiterzimmer ca 25m², Personaltoiletten und Nebenräume ist vorhanden.
Die Gesamtfläche der Kindertagestätte wird nach Umbau ca 600 m² betragen.
Die
Toilettenanlage der Schule und der Verwaltungsbereich bleiben unverändert. Der
Hausmeisterraum, der in die Kita miteinbezogen wird, kann durch einen Raum im
Verwaltungsbereich ersetzt werden, der Bereich ist ausreichend groß.
Die
Übermittagbetreuung des offenen Ganztages, bestehend aus Essraum und
Küchenanlage, wird in der ca. 100 m² große Hausmeisterwohnung neu geschaffen.
Direkt im Anschluss an das Treppenhaus im 1. Obergeschoss entstehen weitere
Betreuungsräume in einer Klasse und einem Mehrzweckraum mit insgesamt ca.
130
m². Die beiden identischen Obergeschosse bieten ausreichend Platz für die
2-zügige Grundschule: je Geschoss gruppieren sich 4 Klassen mit je 60 m², ein
Lehrmittelraum und ein Gruppenraum um den großen Innenflur. Der Gruppenraum im 1.OG wurde bereits als
Computerraum eingerichtet. Im 2.OG, entsprechend den Betreuungsräumen im 1.OG,
gibt es noch einen Musikraum und einen Mehrzweckraum.
Im
Zusammenhang mit der Einrichtung des offenen Ganztages wurde das Gebäude
brandschutztechnisch saniert. Zur Herstellung des zweiten Rettungsweges wurde
eine außen liegende Stahltreppe angebaut.
Im
Außenbereich sind die Zugänge wie auch Schulhof und Spielbereich
Kindertagesstätte so zu trennen, dass es nicht zu gegenseitigen Störungen
kommt. Ausgänge direkt ins Freie sind von den Gruppenräumen möglich.
Eine
grobe Kostenschätzung für den Umbau hat 600.000 € und 300.000 € für
die Außenanlagen ergeben.
Die
Planungsunterlagen sind als Anlagen beigefügt.
Die
Verwaltung weist darauf hin, dass sich die bisherigen Räume der Offenen
Ganztagsgrundschule im Erdgeschoss befinden. Für den Ausbau wurden Fördermittel
in Anspruch genommen. Vorsorglich sollte bei der Bezirksregierung nachgefragt
werden, ob ein Umbau dieser Räume als Kindertageseinrichtung
Rückforderungsansprüche nach sich ziehen würde.
Für
die Friedrich-Harkort-Grundschule ist bisher die Kapazität von 3 Zügen
festgelegt. Bei Verlagerung der Kindertagesstätte in die Grundschule, was
gleichbedeutend mit einer Zügigkeitsreduzierung wäre, ist die Schule vorab noch
zu beteiligen.
Außerdem
müsste die Hausmeisterwohnung freigezogen werden, da diese Raumressource - wie
dargestellt - für die offene Ganztagsschule vorgesehen ist.
Im
Rahmen der Schulentwicklungsplanung gab es seitens der Aufsichtsbehörde eine
Ersatzvornahme, die u.a. die Schließung der Grundschule Spielbrink zur Folge
hätte.
Sollte
das Gericht die Ersatzvornahme bestätigen, wäre aufgrund der
Schulraumreduzierung in der Friedrich-Harkort-Grundschule möglicherweise die
Unterbringung der SchülerInnen au dem Bereich Spielbrink nicht sichergestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
|||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
||||||||
|
4) Folgekosten |
|
||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
149,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
133 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
132,8 kB
|

10.06.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die
Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der
Beschluss zur Vorlage Tagesordnungspunkt 7.4, Verwaltungsvorlage 0494/2009
wird ausgesetzt.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Übernahme / bzw. Nutzungsmöglichkeiten des
Gebäudes der Evangelischen Kirchengemeinde, Louise-Märcker-Straße 1a,
58135 Hagen als Ersatz für den Kindergarten Jungfernbruch zu prüfen und
der Bezirksvertretung Haspe zu berichten.
|
Abstimmungsergebnis: |
|||
|
x |
Einstimmig beschlossen |
||
|
Dafür: |
13 |
|
|
|
Dagegen: |
0 |
|
|
|
Enthaltungen: |
0 |
|
|