Beschlussvorlage - 0494/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Verlagerung der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch in die Friedrich-Harkort-Grundschule kann aufgrund der Finanzlage der Stadt Hagen nicht entsprochen werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Begründung

 

 

Zur Verwaltungsvorlage 0117/2009 hat die BV Haspe in ihrer Sitzung am 05.03.2009 die Verwaltung aufgefordert, eine abgestimmte Verwaltungsvorlage zu fertigen, die möglichst konkretes Zahlenmaterial zum zukünftigen Raumbedarf auch im Hinblick auf den offenen Ganztag der Grundschule Friedrich-Harkort sowie des Kindergartens Quambusch beinhaltet. Für die Unterbringung eines 2 oder 3-gruppigen Kindergartens in der Schule soll über eine Planung auch die konkreten Kosten für sowohl eine 2-gruppige Nutzung als auch eine 3-gruppige Nutzung ermittelt werden.

 

 

Aufgrund des Gutachtens der Gesellschaft für Schadstoffuntersuchung und Sanierungsbegleitung mbH vom 21.11.2008 kann die Kindertageseinrichtung noch 3 – 5 Jahre am jetzigen Standort betrieben werden.

Die jetzige 3-gruppige Einrichtung erfordert einen Raumbedarf von mind. 350 qm. Ein weiterer Raumbedarf besteht bei einem weiteren Ausbau zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Aus jugendhilfeplanerischer Sicht ist es zwingend notwendig, den Standort der Kindertageseinrichtung in dem Sozialraum zu erhalten. Dieses bestätigen auch die jüngst durchgeführten Planungskonferenzen, die den Bedarf für die nächsten Jahre einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung deutlich machen.

 

Diskutiert wurde die Verlagerung der Einrichtung in die Grundschule Friedrich Harkort, die zurzeit nur ausreichend Schüler für zwei Züge hat. Sie wurde für vier Züge geplant und gebaut.

 

Grundsätzlich ist die Verlagerung einer Kindertageseinrichtung in eine Schule vorstellbar, wenn die Funktionalitäten von Kindergarten und Schule sich in klar abgegrenzten Bereichen darstellen lassen.

 

 

Die Untersuchung des Gebäudes durch GWH hat ergeben, dass beide Einrichtungen, eine 2-zügige Grundschule und eine 3-gruppige Kindertagesstätte sowohl flächenmäßig (Grundlage: Musterraumprogramm) als auch strukturell in dem Gebäude unterzubringen sind.

 

Kita und Schule erhalten separate Erschließungen, für die Grundschule wird der Haupteingang beibehalten, für die Kita wird der Nebeneingang erweitert und durch eine Wand von der Eingangshalle der Grundschule getrennt. Der sehr großzügige Ganztagsbereich wird zur Kindertagesstätte umgebaut: 3 Gruppen mit je einem Gruppenraum ca 50 m², einem Gruppennebenraum ca. 20 m² und je einem Wasch- und Toilettenraum, einem Mehrzweckraum ca. 65 m² und gruppenbezogenen Garderoben im zentralen Flur.

Die Küchenanlage, die für den offenen Ganztag erstellt wurde, kann ohne aufwendige Umbauten übernommen werden, der angrenzende Essraum 45 m² wird zum Personalraum.

Ausreichend Platz für Leiterzimmer ca 25m², Personaltoiletten und Nebenräume ist vorhanden. Die Gesamtfläche der Kindertagestätte wird nach Umbau ca   600 m² betragen.

Die Toilettenanlage der Schule und der Verwaltungsbereich bleiben unverändert. Der Hausmeisterraum, der in die Kita miteinbezogen wird, kann durch einen Raum im Verwaltungsbereich ersetzt werden, der Bereich ist ausreichend groß.

Die Übermittagbetreuung des offenen Ganztages, bestehend aus Essraum und Küchenanlage, wird in der ca. 100 m² große Hausmeisterwohnung neu geschaffen. Direkt im Anschluss an das Treppenhaus im 1. Obergeschoss entstehen weitere Betreuungsräume in einer Klasse und einem Mehrzweckraum mit insgesamt ca.

130 m². Die beiden identischen Obergeschosse bieten ausreichend Platz für die 2-zügige Grundschule: je Geschoss gruppieren sich 4 Klassen mit je 60 m², ein Lehrmittelraum und ein Gruppenraum um den großen Innenflur.  Der Gruppenraum im 1.OG wurde bereits als Computerraum eingerichtet. Im 2.OG, entsprechend den Betreuungsräumen im 1.OG, gibt es noch einen Musikraum und einen Mehrzweckraum. 

Im Zusammenhang mit der Einrichtung des offenen Ganztages wurde das Gebäude brandschutztechnisch saniert. Zur Herstellung des zweiten Rettungsweges wurde eine außen liegende Stahltreppe angebaut.

Im Außenbereich sind die Zugänge wie auch Schulhof und Spielbereich Kindertagesstätte so zu trennen, dass es nicht zu gegenseitigen Störungen kommt. Ausgänge direkt ins Freie sind von den Gruppenräumen möglich.

Eine grobe Kostenschätzung für den Umbau hat 600.000 € und 300.000 € für die Außenanlagen ergeben.

 

Die Planungsunterlagen sind als Anlagen beigefügt.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die bisherigen Räume der Offenen Ganztagsgrundschule im Erdgeschoss befinden. Für den Ausbau wurden Fördermittel in Anspruch genommen. Vorsorglich sollte bei der Bezirksregierung nachgefragt werden, ob ein Umbau dieser Räume als Kindertageseinrichtung Rückforderungsansprüche nach sich ziehen würde.

 

Für die Friedrich-Harkort-Grundschule ist bisher die Kapazität von 3 Zügen festgelegt. Bei Verlagerung der Kindertagesstätte in die Grundschule, was gleichbedeutend mit einer Zügigkeitsreduzierung wäre, ist die Schule vorab noch zu beteiligen.

 

Außerdem müsste die Hausmeisterwohnung freigezogen werden, da diese Raumressource - wie dargestellt - für die offene Ganztagsschule vorgesehen ist.

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung gab es seitens der Aufsichtsbehörde eine Ersatzvornahme, die u.a. die Schließung der Grundschule Spielbrink zur Folge hätte.

 

 

Sollte das Gericht die Ersatzvornahme bestätigen, wäre aufgrund der Schulraumreduzierung in der Friedrich-Harkort-Grundschule möglicherweise die Unterbringung der SchülerInnen au dem Bereich Spielbrink nicht sichergestellt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2009 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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10.06.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Beschluss zur Vorlage Tagesordnungspunkt 7.4, Verwaltungsvorlage 0494/2009 wird ausgesetzt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Übernahme / bzw. Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes der Evangelischen Kirchengemeinde, Louise-Märcker-Straße 1a, 58135 Hagen als Ersatz für den Kindergarten Jungfernbruch zu prüfen und der Bezirksvertretung Haspe zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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16.06.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen