Beschlussvorlage - 0466/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl nimmt den im Betreff genannten Bauantrag: Neubau eines Tierheims mit Wohngebäude für Tierheim-Leitung auf dem Grundstück Hasselstraße

Gemarkung Hagen, Flur 8, Flurstück 269 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Folgender Bauantrag war Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 20.5.09:

Neubau eines Tierheims mit Wohngebäude für Tierheim-Leitung auf dem Grundstück Hasselstraße

Gemarkung Hagen, Flur 8, Flurstück 269.

AZ.: 2/63/BG/0173/09

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.

Es  liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 7/06 Tierheim Hasselstraße.

 

Nach § 33 BauGB ist ein Vorhaben während der Planaufstellung zulässig, wenn

·        die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden ist,

·        anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht,

·        der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und

·        die Erschließung gesichert ist.

 

In der o.g. Baugesuchsbesprechung wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.06.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen