Beschlussvorlage - 0458/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderungsantrag:Badmintonhalle in Spielhalle mit 5 Konzessionen auf dem Grundstück Hasselstraße 46
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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03.06.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Nutzungsänderung
der Badmintonhalle in ein Spielcenter mit 5 Konzessionen auf dem Grundstück
Hasselstraße 46
Gemarkung
Hagen, Flur 9, Flurstück 255.
AZ.:
2/63/BA/0013/09
Baugesuchskonferenz
vom 9.4.09
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche)
dargestellt.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde das Vorhaben zunächst abgelehnt, da das
Baugrundstück hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. GE
(Gewerbegebiet) eingestuft wurde.
siehe hierzu Drucksachennr.: 0322/2009 vom 14.4.09
Aufgrund
einer Ortsbesichtigung wurde die Einstufung des Gebietscharakters revidiert.
Der
o.g. Grundsbesitz wird einem Kerngebiet zugeordnet:
Räumlich
gesehen gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen dem angrenzenden Einkaufszentrum
und der Halle, bzw. beiden Hallen auf dem Grundstück. Die Volme stellt keine
markante Zäsur dar. Es gibt nur einen Zugang über eine Brücke zu den Hallen.
Da
es sich aufgrund der Größe der Spielhalle -5 x ca. 150 qm- um eine
kerngebietstypische Spielhalle handelt, wird dem Vorhaben planungsrechtlich
zugestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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967,4 kB
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03.06.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschlüsse:
Sofern der Nutzungsänderungsantrag aus rechtlichen Gründen nicht
abgelehnt werden kann, beauftragt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die
Verwaltung mit dem Eigentümer vertraglich bindend zu regeln, dass der
Spielhallenbereich und der Bereich der Sporthalle durch zwei separate Außeneingänge
zugänglich gemacht werden. Auch innerhalb der Halle darf es keine Verbindung
zwischen beiden Bereichen geben, damit dem Jugendschutzgesetz Rechnung getragen
wird.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl nimmt die Nutzungsänderung der
Badmintonhalle in ein Spielcenter mit 5 Konzessionen auf dem Grundstück
Hasselstraße 46 zur Kenntnis.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit abgelehnt |
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Dafür: |
2 |
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Dagegen: |
10 |
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Enthaltungen: |
0 |