Beschlussvorlage - 0315/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 6/99 Teil 1 1. Änderung"Bereich ehemalige Elbersdrucke"(Bebauungsplan der Innenentwicklung n. § 13 a BauGB)hier: a) Beschluss über die Änderung der Plangebietsgrenze b) Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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28.04.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.05.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der
Stadt beschließt die Änderung des Plangebiets.
Der Geltungsbereich der ersten Änderung erstreckt sich auf ein Grundstück westlich der Stichstraße Elbershallen, dem ehemaligen Betriebsgelände der Hagener Straßenbahn AG ohne das Parkhaus an der Volme und auf einen nördlich angrenzenden Teilbereich des Geländes der Elbershallen.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/99 (512) Teil 1 1. Änderung „Bereich ehemalige Elbersdrucke“ nebst der Begründung vom 09.04.2009 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Bebauungsplan mit der Begründung öffentlich auszulegen. Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 09.04.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
In der zweiten Jahreshälfte ist für das Änderungsverfahren der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die
Betreibergesellschaft hatte der Stadt Hagen ein geändertes Nutzungskonzept vorgestellt,
welches den Erhalt der Werkstattgebäude auf dem ehemaligen Betriebsgelände der
Hagener Straßenbahn AG vorsieht. Es ist beabsichtigt, das Parkhaus an der Volme
anstatt in zwei Ebenen nur in einer Ebene zu nutzen und als Ausgleich
Stellplätze auf der Hoffläche anzuordnen. Als Ersatz für den bisher geplanten
Stadtplatz zwischen dem Elbersgelände und der ehemaligen Betriebsfläche der
Hagen Straßenbahn AG sind zwei Fußwegeachsen mit Durchgängen in vorhandenen
Gebäude zu dem Gelände der Freizeit & Kulturfabrik vorgesehen.
Als
nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung der Änderung des Bebauungsplanes
vorgesehen.
Begründung
Nachdem die Gesellschaft Hagenpeg der Verwaltung ein geändertes
Gesamtkonzept für den Bereich der Elbershallen vorgeschlagen hatte, wurde in
den Sitzungen der BV-Mitte am 30.05.2007, im Stadtentwicklungsausschuss am
12.06.2007 und im Rat der Stadt am 14.06. 2007 die Einleitung eines
Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan beraten und beschlossen. In der
Beratungsvorlage mit der Drucksachennummer 0332/2007 erfolgte eine genaue
Darstellung der beabsichtigten Änderungen.
Außerdem erforderte die Konzeptänderung den Abschluss eines
Nachtragsvertrags zum Grundstückskaufvertrag aus dem Jahre 2003 zwischen der
Gesellschaft und der Stadt. Die
Konditionen des in der Zwischenzeit abgeschlossenen Vertrages wurden in einer
Vorlage vorgestellt und im Haupt- und Finanzausschuss am 21.02.2008, in der
BV-Mitte am 26.02.2008 und im Rat am 06.03.2008 beraten und beschlossen.
Zum Beschluss a)
Durch
die Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes für den Änderungsbereich haben sich
veränderte Plangebietsgrenzen ergeben. Westlich der Straße Elbersdrucke wurde
das bisher unbebaute städtische Grundstück (Mischgebiet) aufgrund der
Auswirkungen der Ballspielfläche in das Plangebiet einbezogen. Auf den Flächen
der Elbershallen ist ein geänderter Plangebietszuschnitt notwendig, damit das
Fußwegenetz für die Allgemeinheit planungsrechtlich gesichert werden kann.
Zum Beschluss b)
Die
Planänderung wird nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
durchgeführt. Die Voraussetzungen zur Anwendung dieses beschleunigten
Verfahrens werden erfüllt und sind in der beiliegenden Begründung zur Bebauungsplanänderung
in dem Kapitel Nr. 3 „Planungsrechtliche Situation“ aufgeführt.
Folgende Verfahrenserleichterungen ergeben sich durch die Anwendung des § 13 a
BauGB:
Verzicht
auf
·
Bürgeranhörung
·
Vorgezogene Behördenbeteiligung (TÖB)
·
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
·
Umweltbericht
Nach
dem Ratsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
wird die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden für die Dauer
eines Monats durchgeführt. Sofern sich keine Änderungen durch die Planoffenlage
ergeben, könnte der Satzungsbeschluss in der ersten Sitzungsrunde nach der
Sommerpause erfolgen.
Bestandteile der
Vorlage:
·
Begründung vom 09.04.2009 zur Änderung des Bebauungsplanes
·
Übersichtsplan mit Abgrenzung des Änderungsgebietes
·
Städtebauliches Konzept Elbershallen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.005,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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780,4 kB
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