14.05.2009 - 5.25 Bebauungsplan Nr. 6/99 Teil 1 1. Änderung"Bere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

a)     Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Plangebiets.

 

Der Geltungsbereich der ersten Änderung erstreckt sich auf ein Grundstück westlich der Stichstraße Elbershallen, dem ehemaligen Betriebsgelände der Hagener Straßenbahn AG ohne das Parkhaus an der Volme und auf einen nördlich angrenzenden Teilbereich des Geländes der Elbershallen.

 

b)     Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/99 (512) Teil 1  1. Änderung  „Bereich ehemalige Elbersdrucke“ nebst der Begründung vom 09.04.2009 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Bebauungsplan mit der Begründung öffentlich auszulegen. Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 09.04.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

In der zweiten Jahreshälfte ist für das Änderungsverfahren der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage