Beschlussvorlage - 0304/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsschule in HagenA. Mögliche Ausweitung der AngebotsplätzeB. Küchenpersonal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.04.2009
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.04.2009
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.05.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Beschlussvorschlag
zu A.:
Die vom Rat beschlossenen 81 Gruppen in der offenen Ganztagschule im Primarbereich werden nicht ausgeweitet.
zu B.:
Der notwendige Ersatz der bisherigen Arbeitsgelegenheiten im
Küchenbereich der offenen Ganztagschule im Primarbereich durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
bei den Trägern der Jugendhilfe mit einer überwiegenden Personalkostenerstattung
durch die ARGE wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Als städtischen Anteil erhalten
die Träger der Jugendhilfe als Kooperationspartner pauschal pro Schuljahr und
Schule 6.700 €.
Sachverhalt
Kurzfassung
A. Mögliche Ausweitung der Angebotsplätze
Die vom Rat beschlossenen
81 Gruppen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) sind in Hagen
umgesetzt worden. Die Teilnehmerquote in der Grundschule liegt gegenwärtig bei 25,4% und damit knapp über der von der
Landesregierung vorgesehenen Teilnehmerquote von 25%. Die Planungen für das kommende
Schuljahr lassen einen Mehrbedarf von bis zu 200 OGS-Plätzen erkennen. Aus den
Gründen
Ø
fehlender
individueller Rechtsanspruch auf einen OGS- Platz,
Ø
Unsicherheit
über eine Landesförderung über die Teilnehmerquote von 25% hinaus,
Ø
keine Möglichkeit
der Finanzierung von baulichen Maßnahmen aufgrund der städtischen Haushaltslage,
Ø
demographische
Entwicklung
schlägt die Verwaltung vor,
eine Ausweitung der vorhandenen OGS-Plätze nicht vorzunehmen.
B. Umstrukturierung im Küchenbereich
Der Einsatz von
Arbeitsgelegenheiten im Küchenbereich der OGS ist künftig nicht mehr möglich.
Als Alternative haben die Träger der Jugendhilfe als Kooperationspartner die
Möglichkeit, für das Schaffen sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigungsverhältnisse von der ARGE einen Beschäftigungszuschuss von 75% zu
erhalten. Der städtische Eigenanteil von 25% verursacht Mehrkosten in Höhe von
insgesamt 254.600 € pro Schuljahr, die etwa zur Hälfte durch Einsparungen
beim Arbeitslosengeld II kompensiert werden können.
Begründung
A. Mögliche Ausweitung der
Angebotsplätze
Angebots- und Nachfragesituation der
offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)
Die Landesregierung hat für
die Einrichtung von OGS-Plätzen im Primarbereich eine Teilnehmerquote von 25%
der Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Mit dem Ausbau und Betrieb der OGS in
Hagen wurde mit dem Schuljahr 2004/2005 begonnen und bis Ende 2008 stufenweise
fortgesetzt. Mittlerweile sind die vom
Rat beschlossenen 81 OGS-Gruppen insgesamt umgesetzt worden. Konkret wurden 73
Gruppen in Grundschulen (1.825 Plätze) und 8 Gruppen in Förderschulen (96
Plätze) eingerichtet. Dies entspricht in der Grundschule einer Quote von 25,4%
(Schuljahr 2008/2009). Bei weiter rückläufigen Schülerzahlen wird sich dieser
Anteil in den nächsten Jahren auf 27% erhöhen.
Die Anmeldezahlen zeigen,
dass sich die OGS in Hagen gut etabliert hat. An fast allen Schulen sind die
Gruppen vollständig belegt, lediglich an den Grundschulen Dahl, Funckepark und
Vincke gibt es noch freie Plätze.
Die Planungen für das
Schuljahr 2009/2010 und die damit verbundene Abfrage in den Schulen (Stand
Mitte Januar 2009) lassen einen Mehrbedarf von bis zu 200 OGS-Plätzen erkennen.
Es handelt sich hierbei jedoch noch nicht um einen verbindlichen Bedarf,
sondern lediglich um eine mathematische Größe. Einzelheiten können der beigefügten
Aufstellung (Anlage 1)
entnommen werden.
Der Hauptanteil des
Mehrbedarfs bezieht sich auf die Grundschulen. Dabei reicht es alleine nicht
aus, dass Schülerinnen und Schüler beispielsweise von der Grundschule Erwin-Hegemann
zur Grundschule Funckepark oder von der Grundschule Goethe zur Grundschule Vincke
wechseln.
Die bislang ausgebauten
räumlichen Kapazitäten entsprechen dem geplanten Bedarf. Für die zusätzliche
Aufnahme von Kindern müssten in der Regel weitere Raumkapazitäten zur Verfügung
gestellt werden.
Rechtsanspruch auf die OGS
Es gibt keinen
individuellen Rechtsanspruch auf einen OGS- Platz. Die generelle Leistungsverpflichtung
zur Tagesbetreuung findet im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durch die
(beschlossene) Jugendhilfeplanung statt. Die OGS ist hierbei lediglich eine
Möglichkeit der Bedarfsdeckung. Ergänzend wird dazu auf das beigefügte Schreiben
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 30.12.2008 (Anlage 2) verwiesen, das
gleichermaßen auch für den Bereich der OGS gilt.
Betriebskosten der OGS
Die Träger der Jugendhilfe als
Kooperationspartner erhalten pro Schülerin/Schüler und Schuljahr in der Grundschule
einen Betrag von insgesamt 1.700 €, der wie folgt finanziert wird:
Ø
Landeszuweisung 820,00 €,
Ø
durchschnittlicher
Elternbeitrag 359,00 €,
Ø
städtischer
Eigenanteil 521,00
€.
Der städtische Eigenanteil
beträgt bei 1.825 ausgebauten Plätzen insgesamt 950.825,00 €.
In den Förderschulen
erhalten die Kooperationspartner einen Betrag in Höhe von 3.025 € pro Schülerin/Schüler
und Schuljahr, der wie folgt finanziert wird:
Ø
Landeszuweisung 1.660,00
€,
Ø
durchschnittlicher
Elternbeitrag 359,00 €,
Ø
städtischer
Eigenanteil 1.006,00 €.
Der städtische Eigenanteil
beträgt bei 96 ausgebauten Plätzen insgesamt 96.576,00 €.
Zusammenfassend liegt der
städtische Eigenanteil derzeit bei knapp 1.050.000 €.
Möglichkeiten eines Ausbaus der OGS
Sollte der mögliche
Mehrbedarf von 200 Schülerinnen und Schülern ab dem Schuljahr 2009/2010 gedeckt
werden, ergäben sich bei einem städtischen Eigenanteil von 521 € pro Schülerin/Schüler
und Schuljahr in der Grundschule zusätzliche Betriebskosten in Höhe von gut
100.000 €.
Bisher war es möglich, eine
Förderung des Landes auch über 25% der Schülerinnen und Schüler im
Primarbereich zu erhalten. Das Land fördert insgesamt 205.000 Plätze, wovon im
laufenden Schuljahr 2008/2009 195.000 Plätze in Anspruch genommen wurden. Das
Ministerium für Schule und Weiterbildung geht davon aus, dass im kommenden
Schuljahr alle Plätze vergeben werden. Ob die Förderung daher auch in den künftigen
Haushaltsjahren im bisherigen Umfang erfolgt, kann aus der Bewilligung nicht geschlossen
werden. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der Entwicklung der Hauhaltslage
des Landes Kürzungen von Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgen.
Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Zahl der beantragten Förderungen
überzeichnet wird.
Zudem ist zu beachten, dass
zusätzliche Investitionskosten anfallen würden. Grundsätzlich ist an jeder OGS
die notwendige Infrastruktur (z. B. Küche und Essraum) vorhanden. Sofern
Investitionen erforderlich wären, könnten diese wegen der gegenwärtigen
Haushaltslage nur in kleinem Rahmen erfolgen, so z. B. für die Beschaffung von
notwendigem Geschirr oder Lehr- und Lernmitteln für die Gruppen in den
vorhandenen räumlichen Ressourcen. Sollte zusätzlicher Raumbedarf bestehen,
müssten dann die allgemeinen Schulräume (Klassen) genutzt werden. Der Anbau
neuer Gruppenräume würde wegen der Haushaltslage nicht möglich sein.
Vorschlag der Verwaltung
Vor dem Hintergrund der
zuvor dargestellten Fakten, einhergehend mit der zu erwartenden demographischen
Entwicklung, schlägt die Verwaltung vor, eine Ausweitung der vorhandenen
OGS-Plätze nicht vorzunehmen.
Für die Schulen hätte dies
zur Konsequenz, dass sie im Falle eines Anmeldeüberhangs bei den OGS-Plätzen
eine Auswahlentscheidung unter Zugrundelegung eines Kriterienkataloges
vornehmen müssten. So könnten berufstätige Erziehungsberechtigte vorrangig die
Betreuung ihrer Kinder sicherstellen.
B. Umstrukturierung im Küchenbereich
Der gemeinsame
Mittagstisch in der OGS gehört zum festen Bestandteil des Ganztagsangebotes. Neben
der Verlässlichkeit eines warmen Mittagsessens werden durch den gemeinsamen
Mittagstisch auch wertvolle pädagogische und erzieherische Aspekte vermittelt
und erlernt, wie z. B. Tisch- und Essenskultur sowie eine Hinführung auf eine
gesunde und ausgewogene Ernährung.
Die damit verbundenen
Aufgaben im Küchenbereich wurden personell bislang über die durch die ARGE
geförderten Arbeitsgelegenheiten (1- €-Jobs) sichergestellt. Bundesweit
ist es verstärkt zur Überprüfung der geförderten Arbeitsgelegenheiten gekommen.
Die Überprüfungen haben im Ergebnis dazu geführt, dass künftig der Einsatz von
Arbeitsgelegenheiten im Küchenbereich nicht mehr möglich sein wird. Grund
hierfür ist, dass das notwendige Kriterium der Zusätzlichkeit des
Tätigkeitsfeldes fehlt.
Ab dem Schuljahr 2009/2010
ist es daher notwendig, die personelle Versorgung des Küchenbereiches neu zu
strukturieren. Die ARGE bietet hier den sogenannten Beschäftigungszuschuss an.
Danach werden den Trägern der Jugendhilfe, die in der Arbeitgeberfunktion sind,
75% der Personalkosten erstattet. Der verbleibende Eigenanteil von 25% ist von
der Stadt Hagen zu übernehmen und im Rahmen der Kooperationsvereinbarung an die
Träger der Jugendhilfe auszuzahlen.
Durch die Kooperation mit
der ARGE und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des
Küchenpersonals über zwei Jahre, entstehen für die Stadt Hagen auch positive
Beschäftigungseffekte. Die Mehrkosten von ca. 6.700 € pro Schule, somit
insgesamt 254.600 € (38 Schulen) pro Schuljahr werden zum Teil durch
Einsparungen beim Arbeitslosengeld II, konkret bei den Kosten der Unterkunft
(kommunaler Anteil), kompensiert. Eine exakte Berechnung ist jedoch aufgrund
der unterschiedlichen Voraussetzungen der Bedarfsgemeinschaften nicht möglich. Die
Einsparung kann bezogen auf die einzelne Bedarfsgemeinschaft im Bereich von 0
– 450 € pro Monat angesiedelt sein. Bei einer fiktiven Ersparnis
von 270 € pro Monat würden die Mehrkosten etwa zur Hälfte durch die
Kosteneinsparung bei den Kosten der Unterkunft kompensiert.
Eine nennenswerte
Ergebnisverbesserung bei den Einnahmen könnte nur durch eine Veränderung der
Beitragssatzung und der Einführung eines Mindestbeitrages von 10 € pro
Monat erreicht werden. Da etwas mehr als die Hälfte der OGS-Teilnehmer beitragsbefreit
sind, würde auf diesem Wege rechnerisch eine Kompensation der Mehrausgabe für
die Küchenkräfte erfolgen. Eine weitere Erhöhung der mittleren
Einkommensgruppen führt nicht zu einer wesentlichen Einnahmeerhöhung. Die
derzeitige Obergrenze von 150 € pro Monat ist durch den entsprechenden Erlass
des Landes begrenzt.
Bei einer Belastung der
untersten Einkommensgruppe bis 17.500 € Jahresverdienst muss damit
gerechnet werden, dass gerade Eltern von Schülerinnen und Schüler mit
besonderem Förderbedarf die Teilnahme an der OGS stornieren würden. Weiterhin
ist mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Erhebung der Elternbeiträge
zu rechnen, da rückständige Beiträge in der in Frage kommenden Einkommensgruppe
in aller Regel nicht pfändbar sind. In diesem Falle ist auch mit einem
personellen Mehrbedarf für den Beitragseinzug zu rechnen. Von daher wird nach
Abwägung der Chancen und Risiken dieser Finanzierungsvariante die Möglichkeit
der Beitragserhöhung nicht empfohlen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
3.647.500 € |
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a) Zuschüsse Dritter (Landeszuweisung und
Elternbeiträge) |
2.345.499 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
1.302.001 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
2111/2121 |
Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
15,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
56,3 kB
|
