Beschlussvorlage - 0300/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt eine Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten vom 27.04.2005. Danach werden die gebührenpflichtigen Parkzeiten an den Parkautomaten der Innenstadt bis 21.00 Uhr ausgeweitet. Die Parkgebühren zwischen 19.00 und 21.00 Uhr werden auf 0,80 €/Stunde festgelegt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 19.6.08 im Zusammenhang mit der Konsolidierung des städtischen Haushaltes -Erstes Sparpaket- eine Maßnahme des Fachbereichs für Grünanlagen- und Straßenbetrieb-67- beschlossen, nach der die Verwaltung beauftragt wird, für die gebührenpflichtige Parkzeit nach 19.00 Uhr eine sogenannte Abendpauschale einzurichten.

 

 

Begründung

 

Mit Veränderung der Geschäftszeiten hat sich auch das Kaufverhalten der Hagener Bürger geändert. Um diesem Verhalten und dem damit verbundenen geändertem Parkverhalten Rechnung zu tragen, muss die entsprechende Parkraumbewirt- schaftung sicher gestellt werden.

 

Die Verwaltung hat daraufhin  -gemeinsam mit dem Mentor- den Vorschlag gemacht, die gebührenpflichtigen Parkzeiten in der City bis 21.00 Uhr auszuweiten.

 

 

Finanzierung

 

Die einmaligen Umrüstkosten zur Umstellung der Automaten sowie die Änderung der Beschilderung betragen ca. 8000 €.

 

 

Einsparung

 

Die sogenannte Abendpauschale erwirtschaftet 0,80 € pro Stunde, das entspricht einer Grundeinheit von 0,10 € pro 7,5 Minuten.

Durch diese Neuregelung wird nach Berechnungen von 67 das Einsparvolumen des 1. Sparpaketes zugunsten der Stadt von ca. 39.000 € per Anno erreicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenordnung

für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Hagen

(Parkgebührenordnung)  vom __________

 

 

Der Rat der Stadt Hagen hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen am __________ folgende Neufassung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Hagen erlassen:

 

Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl I S. 312, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2008  (BGBl I S. 706) und § 1 der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 04.02.1981 (GV. NRW. S. 48/ SGV NRW 92), zuletzt geändert durch Artikel 234 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274), in Verbindung mit § 38 Buchstabe b) des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528/SGV NRW 2060), zuletzt geändert durch Art. 73 Ges. vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274), wird gem. Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom __________ von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde folgende Gebührenordnung erlassen:

 

§ 1

Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während des Laufs eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, wird die Gebühr im Stadtgebiet einheitlich auf 0,10 EURO je angefangene sechs Minuten festgesetzt.

 

Die Parkgebühren auf dem Parkplatz „Berliner Platz“ betragen 0,10 € je angefangene sechs Minuten in der ersten halben Stunde, danach 0,20 € je angefangene sechs Minuten.

 

Die Parkgebühren für die Parkautomaten der Innenstadt gemäß Anlage-  betragen für die Zeit von 19.00-21.00 Uhr   0,10€ pro 7,50 Minuten.

 

§ 2

Die Gebührenordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die Gebührenordnung vom 01.05.2005 aufgehoben.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

8000 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

2009

Produktgruppe

5460

Aufwandsart

8000 €

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte bittet den Rat der Stadt Hagen von einer Ausdehnung der gebührenpflichtigen Parkzeit nach 19 Uhr wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Innenstadt, auch vor dem Hintergrund der bereits gefassten Beschlüsse zum ÖPNV, abzusehen oder die Entscheidung gegebenenfalls bis zur Vorlage eines gesamtstädtischen Parkbewirtschaftungskonzeptes zurückzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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12.05.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen