Beschlussvorlage - 0290/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

„Der Rat der Stadt Hagen bittet die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag, unverzüglich eine Änderung des § 27 der Gemeindeordnung NRW durchzuführen mit dem Ziel, dass der bisher vorgeschriebene Ausländerbeirat durch einen Integrationsrat ersetzt wird.

 

Der Innenminister wird gebeten, einen landeseinheitlichen Wahltermin festzulegen, der in unmittelbarer Nähe zum Termin der Kommunalwahl liegt.

 

Rein vorsorglich und für den Fall, dass eine Änderung nicht rechtzeitig zum vorgesehenen Termin der Wahlen der Migrantenvertretungen („Die Wahl findet spätestens zehn Wochen nach dem Beginn der Wahlzeit des Rates statt“) in Kraft tritt, beantragt der Rat der Stadt Hagen bereits jetzt die Verlängerung des bestehenden Experiments gemäß § 129 der Gemeindeordnung.“

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Ausländerbeirat und Rat der Stadt Hagen haben im Jahr 2004 im Rahmen der Experimentierklausel der Gemeindeordnung NRW die Genehmigung zur Einrichtung eines Integrationsrates beantragt und diese durch das Innenministerium erhalten.

 

Die Arbeit dieses Gremiums hat sich nach einhelliger Meinung von Rat, Integrationsrat und Verwaltung bewährt und soll deshalb fortgesetzt werden.

 

Wie von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA NRW) zu erfahren ist, wurden zwischen Vertretern des Innenministeriums, des MGFFI, der kommunalen Spitzenverbände und der LAGA NRW Eckpunkte einer Änderung des §27 der Gemeindeordnung erarbeitet, eine gesetzliche Regelung steht jedoch aus.

 

Für alle Städte in NRW ist es jetzt aber dringend erforderlich, Sicherheit in der Frage zu erhalten, ob und wenn ja in welcher Form der § 27 der Gemeindeordnung geändert wird und wann die Wahlen stattfinden.

 

Für die Mitglieder des Hagener Integrationsrates ist klar, dass es ein Zurück zum Ausländerbeirat alter Form nicht geben sollte. Migranten brauchen eine moderne Interessenvertretung, in der gewählte Migrantenvertreter und Ratsmitglieder gleichberechtigt zusammenarbeiten.

 

Aus diesem Grunde wird vorsorglich die Verlängerung des bestehenden Experiments beantragt.

 

 

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen hat im Jahr 2004 im Rahmen der „Experimentierklausel“ der GO NRW mit Genehmigung des Innenministeriums ihren Ausländerbeirat in einen Integrationsrat umgestaltet.

 

Dass die Arbeit des neuen Gremiums sich gut bewährt hat, wird aus dem Ratsbeschluss deutlich, der angesichts des Zwischenberichtes zur Mitte der Legislaturperiode an den Innenminister übersandt wurde:

 

„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat erarbeiteten Erfahrungsbericht über den Integrationsrat der Stadt Hagen dem Innenministerium NRW zuzuleiten.

In Anerkennung der guten Arbeit des Integrationsrates beauftragt er die Verwaltung, die nötigen Schritte einzuleiten, damit auch weiterhin in Abweichung von den Bestimmungen des § 27 GO NRW in Hagen ein Integrationsrat gebildet werden kann.“

 

Zwischen Vertretern des Innenministeriums, des MGFFI, der kommunalen Spitzenverbände und der LAGA wurden Eckpunkte einer Änderung des §27 der GO NRW erarbeitet, eine Änderung der Gemeindeordnung ist jedoch bis heute noch nicht erfolgt. Da es aber für die Stadt Hagen, wie auch für die anderen Kommunen in NRW, zwingend notwendig ist, Planungssicherheit zu erlangen, ob, und wenn ja, in welcher Form der § 27 der Gemeindeordnung geändert wird, hat der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenorganisationen (LAGA – NRW) eine Klausurtagung durchgeführt und sich danach mit den folgenden Empfehlungen an die Kommunen im Land gewandt:

 

 

„1. Der Vorstand regt an, dass alle Kommunen sich mit einem Ratsbeschluss an die Landesregierung und an die Landtagsfraktionen wenden, in dem die unverzügliche Änderung des § 27 GO gefordert wird.

 

2. Da zur Zeit nicht absehbar ist, ob es noch rechtzeitig vor den Wahlen zu einer Änderung kommt, werden Kommunen mit einem „Experimentiergremium“ gebeten, beim Innenministerium eine Verlängerung dieser Experimente zu beantragen und, wenn dies für sinnvoll gehalten wird, eine Ausweitung des Experiments zu verlangen.

 

Kommt es nicht zu einer Änderung des § 27 GO und werden die Experimente nicht verändert bzw. neu bewilligt, werden Ausländerbeiräte in alter Form gewählt. Dies dürfte niemand von uns wollen.“ (Aus: Schreiben der LAGA an den Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Hagen vom 16. 2. 2009)

 

 

Der Integrationsrat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 18. 2. 2009 die o. a. Thematik behandelt und nach eingehender Diskussion den folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Integrationsrat der Stadt Hagen bittet den Rat gegenüber der Landesregierung und den Fraktionen im Landtag die unverzügliche Änderung des § 27 der Gemeindeordnung NRW zu fordern, durch die der bisherige Ausländerbeirat durch einen Integrationsrat ersetzt wird.

 

Der Innenminister wird aufgefordert einen landeseinheitlichen Wahltermin festzulegen, der in unmittelbarer Nähe zum Termin der Kommunalwahl liegt.

 

Rein vorsorglich und für den Fall, dass eine Änderung nicht rechtzeitig zum vorgesehenen Termin der Wahlen der Migrantenvertretungen („Die Wahl findet spätestens zehn Wochen nach dem Beginn der Wahlzeit des Rates statt“) in Kraft tritt, bittet der Integrationsrat den Rat der Stadt, bereits jetzt die Verlängerung des bestehenden Experiments gemäß § 129 der Gemeindeordnung zu beantragen.“

 

Abstimmungsergebnis: Bei 1 Enthaltung beschlossen

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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30.04.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.05.2009 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie

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14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen