Beschlussvorlage - 0329/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/09 (608) -Wohnquartier Unterberg-hier: Einleitung des Verfahrens gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.04.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.05.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.05.2009
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/09 (608) –Wohnquartier Unterberg– gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird von der Volmestraße 50 – 70 (B 54) / Märkischer Ring 105 –113, der Buschhofstraße, den nordöstlichen Grundstücksgrenzen Buschhofstraße 3–11 sowie Töpferstraße 9 u. 12 und den östlichen Grundstücksgrenzen Töpferstraße 12–2 sowie Düppenbeckerstraße 12, den nörlichen Grundstücksgrenzen Düppenbeckerstraße 10 und 7, den westlichen Grundstücksgrenzen der Düppenbeckerstraße1 –7 und der Volmestraße 56a sowie der südlichen Grundstücksgrenzen der Volmestraße 56a und Düppenbecker Straße 2 und der Böschungsoberkante an der westlichen Erschließung Diesterwegstraße und der Verbindung südwestliche Diesterwegstraße – Volmestraße begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses soll in der 2ten Jahreshälfte 2009 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das
Bebauungsplanverfahren dient dem Schutz der Wohn– und Gewerbenutzung vor
der Ausweitung von Prostitutions– und Bordellbetrieben in diesem Quartier.
Begründung
Anlass:
Für
den Bereich Unterberg liegt zwar seit 17.07.2003 bereits der Beschluss zur
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Nr. 2/03 (556) "Unterberg")
vor, die Umsetzung der Zielsetzung, die weitere Ausdehnung der Prostitutions-
und Bordellbetriebe mit planungsrechtlichen Festsetzungen zu steuern, konnte
aber bislang nicht erfolgen.
Der
vorliegende Antrag auf die Nutzungsänderung des Gebäudes Düppenbeckerstraße 12,
58095 Hagen, in einen Bordellbetrieb veranlasst die Verwaltung zeitnah konkret
zu handeln. Das Gebäude befindet sich außerhalb des durch eine Mauer von der
nördlich angrenzenden Wohnbebauung getrennten Bereiches, in dem sich die
bereits genehmigten Prostitutions- und Bordellbetriebe angesiedelt haben. Eine
Erweiterung dieses vorgeprägten Bereiches ist städtebaulich nicht gewünscht. Die
Wohnnutzung soll geschützt werden.
Städtebauliche
Situation:
Das
Gebiet ist von mehrgeschossiger Wohnbebauung geprägt. Entlang der B 54 (Volmestraße)
befinden sich in den Erdgeschossen der Gebäude teilweise Ladenlokale. In der
Düppenbeckerstraße südlich einer Sichtschutzmauer werden die Gebäude zur Prostitution
genutzt. Nördlich dieser Mauer befinden sich in einem Gebäude ein
Sex–Shop und eine Peepshow. In direkter Nachbarschaft ist ein
Umzugsunternehmen ansässig. Der weitere Bereich des Quartiers ist vorwiegend
durch Wohnbebauung geprägt.
Planungsrechtliche
Situation:
-
Im GEP
(Gebietsentwicklungsplan) ist dieser Bereich als "allgemeiner Siedlungsbereich"
dargestellt.
-
Im gültigen
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das vorgesehene Plangebiet als
”Wohnbaufläche” dargestellt.
-
Es existiert der
lediglich eingeleitete Bebauungsplan Nr. 2/03 (556) "Unterberg"
(Verfahren soll eingestellt werden).
-
Im Plangebiet
gelten bisher Teilbereiche der Fluchtlinienpläne NF6
und IV 1.
-
Das Plangebiet
liegt im Bereich der Satzung über die Unterschreitung von Abstandsflächen für
den Bereich "Oberhagen / Unterberg".
Planungsziel:
Mit
der Einleitung des neuen Verfahrens Nr. 3/09 (608) “Wohnquartier
Unterberg“ soll mit neuer Abgrenzung des Planbereiches (die Abgrenzung
beschränkt sich ausschließlich auf das Wohnquartier) die Trennung der Wohnnutzung
zu den bereits genehmigten Prostitutions- und Bordellbetrieben mit
planungsrechtlichen Mitteln deutlich gemacht und festgesetzt werden. Das Verfahren
soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (andere Maßnahmen der
Innenentwicklung) durchgeführt werden. Da es sich ausschließlich nur um die
Festsetzung der Einschränkung der Art der baulichen Nutzung im Bestand handelt,
ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen
Auswirkungen hat.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
