28.04.2009 - 7.18 Bebauungsplan Nr. 3/09 (608) -Wohnquartier Unte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Niggemann

 

Frau Purps bittet zur Einleitung des neuen Bebauungsplanverfahrens, dass nicht das Haus Düppenbecker Str. 12 die Grenze des Plangebietes, sondern das Haus Nr. 10 bereits die Grenze bilden möge.

 

Herr Niggemann führt aus, dass im geplanten Verfahren auf jeden Fall die Erweiterung der gewerblichen Nutzung auf das Haus Nr. 12 verhindert werden solle. Es bestehe für das Haus Nr. 10, zumindest für eine Hälfte, eine Erlaubnis zur gewerblichen Prostitution.

 

Herr Niggemann sagt zu, dass im weiteren Verfahren geprüft und geklärt werde, ob eine Ausdehnung des Plangebietes auf das Haus Düppenbecker Str. 10 möglich sei.

 

Zu einer Nachfrage von Herrn Glaeser antwortet Herr Grothe, dass eine Verschiebung der Entscheidung terminlich nicht möglich sei.

 

Herr Glaeser lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/09 (608) –Wohnquartier Unterberg– gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird von der Volmestraße 50 – 70 (B 54) / Märkischer Ring 105 –113, der Buschhofstraße, den nordöstlichen Grundstücksgrenzen Buschhofstraße 3–11 sowie Töpferstraße 9 u. 12 und den östlichen Grundstücksgrenzen Töpferstraße 12–2 sowie Düppenbeckerstraße 12, den nörlichen Grundstücksgrenzen Düppenbeckerstraße 10 und 7, den westlichen Grundstücksgrenzen der Düppenbeckerstraße1 –7 und der Volmestraße 56a sowie der südlichen Grundstücksgrenzen der Volmestraße 56a und Düppenbecker Straße 2 und der Böschungsoberkante an der westlichen Erschließung Diesterwegstraße  und der Verbindung südwestliche Diesterwegstraße – Volmestraße begrenzt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses soll in der 2ten Jahreshälfte 2009 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage