Beschlussvorlage - 0307/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Rückführungsmanagement für abgelehnte Asylbewerber
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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13.05.2009
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●
Geplant
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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Vorberatung
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24.06.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das Ziel der Maßnahme Rückführungsmanagement
war es, über den weiteren Aufenthalt von abgelehnten Asylbewerbern zeitnah zu
entscheiden und die Ausgaben im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes
(AsylblG) zu reduzieren.
Der Konsolidierungseffekt der Maßnahme betrug bis 2008, wie bereits jährlich berichtet,
insgesamt ca. 1,1 Mio. Euro an Leistungen
nach dem AsylbLG. Hinzu kommen die finanziellen Folgeeffekte der
Maßnahme für die nächsten Jahre. Daneben konnten die Personalkosten im Bereich
der Leistungsgewährung, auf Grund der gesunkenen Fallzahlen, seit 2003 um 42 % reduziert werden.
Bereits
seit 2006 wurde das Augenmerk verstärkt auf integrationspolitische Aspekte
gerichtet. Dabei ist eine Einzelfallprüfung
für jeden ausreisepflichtigen Ausländer und seine Familie unabdingbar.
Geduldete Ausländer konnten motiviert
werden, aktiv am Integrationsprozeß teilzunehmen. Durch die zügige Umsetzung der gesetzlichen
Bleiberechtsregelung (§ 104a AufenthG „Altfallregelung“) konnte die
Zahl der Leistungsempfänger weiter mit Perspektive auf einen Daueraufenthalt
erheblich reduziert werden. Mehr als 150 Personen sind derzeit im Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis auf Probe.
Weiteren 25 Personen konnten seit 2008
auf der Grundlage des
Richtlinienanpassungsgesetzes Aufenthaltstitel erteilt werden.
Auch
durch die enge Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk „AufBRuCH“
wird die integrationspolitische Bedeutung der Stelle
„Rückführungsmanagement“ deutlich. Ohne diese Kooperation würde es
sich in der Praxis schwierig gestalten, den Personen adäquat auf dem Weg zur
Sicherung des Aufenthaltes behilflich zu sein.
Durch
Umstrukturierungen innerhalb der Ausländerbehörde soll sichergestellt werden,
dass auch zukünftig ein Mitarbeiter für
die Koordinierung des Projektes zuständig sein wird.
Begründung
1.
Beschlusslage
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am
08.05.2008 die Fortführung der Arbeit des „Rückführungsmanagement“
aus integrationspolitischen Erwägungen befürwortet. Nach einem Jahr sollte, mit
Blick auf die integrationspolitischen Aspekte, erneut berichtet werden.
2.
Ausgangslage
Hintergrund der Maßnahme war im Jahre 2003 zunächst
ein Konsolidierungsvorschlag. Durch die personelle Aufstockung der
Ausländerbehörde um einen Mitarbeiter sollten aufenthaltsrechtliche Prüfungen
für Ausländer, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, vorrangig und schneller abgewickelt
werden.
3.
Entwicklung des Projektes
Im Laufe der Zeit haben sich die Fallzahlen wie folgt
entwickelt:
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Stand
31.12.2003 |
Stand
31.12.2008 |
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Leistungsempfänger AsylbLG |
853 |
356 |
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Asylantragsteller Stadt Hagen |
160 |
66 |
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Asylantragsteller BRD -Gesamt- |
50.563 |
22.085 |
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Der Konsolidierungseffekt beträgt bis 2008, wie
bereits jährlich berichtet, insgesamt ca. 1,1
Mio. Euro an Leistungen nach dem AsylbLG. Die finanziellen Folgeeffekte der
Maßnahme für die nächsten Jahre sind in
dieser Berechnung noch nicht
berücksichtigt.
Daneben konnten die Personalkosten im Bereich der
Leistungsgewährung, auf Grund der gesunkenen Fallzahlen, seit 2003 um 42 % reduziert werden.
Bereits
seit 2006 wurde das Augenmerk verstärkt auf integrationspolitische Aspekte
gerichtet. Dabei ist eine Einzelfallprüfung
für jeden ausreisepflichtigen Ausländer und seine Familie unabdingbar.
Geduldete Ausländer konnten motiviert
werden, aktiv am Integrationsprozeß teilzunehmen. Durch die zügige Umsetzung der gesetzlichen
Bleiberechtsregelung (§ 104a AufenthG „Altfallregelung“) konnte die
Zahl der Leistungsempfänger weiter mit Perspektive auf einen Daueraufenthalt
erheblich reduziert werden. Mehr als 150 Personen sind derzeit im Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis auf Probe.
Lediglich in 5 Fällen scheiterte die Verlängerung im
Sommer vergangenen Jahres an den unzureichenden Deutschkenntnissen.
Gleichwohl ist zu befürchten, dass ein erheblicher
Anteil dieser Personen die finanziellen Voraussetzungen zur Umstellung der
Aufenthaltserlaubnis zum Jahreswechsel nicht erfüllen wird. Es handelt sich
insbesondere um Personen ohne qualifizierte Ausbildung in zeitlich befristeten
Beschäftigungsverhältnissen, die die angespannte wirtschaftliche Lage besonders
treffen wird.
Mit der Umsetzung des
Richtlinienanpassungsgesetzes im Sommer vergangenen Jahres können vollziehbar
ausreisepflichtige Personen im Ermessensweg einen vorübergehenden Aufenthalt
zugebilligt bekommen, wenn dieser aus zwingenden humanitären oder persönlichen
Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen erforderlich ist. Bei den
Ermessenserwägungen ist das Wohl eines betroffenen Kindes sowie die Lebensunterhaltssicherung
des Ausländers zu berücksichtigen. Dazu ist in jedem Einzelfall eine
Prognoseentscheidung zu treffen. Über diese Möglichkeit konnten bisher bereits
25 Aufenthaltstitel umgestellt werden.
In diesem Gesamtzusammenhang ist auf die
Mitarbeit der Ausländerbehörde in dem Netzwerk „AufBRuCH“ des ESF
Projektes Xenos hinzuweisen. Das Programm wurde zur arbeitsmarktlichen
Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt
aufgelegt. Projektträger sind das Diakonische Werk EN-Ruhr/Hagen, die AWO
Hagen-Märkischer Kreis, der Caritasverband Hagen, und die ALZ
(Arbeit-Leben-Zukunft) GmbH. Hier arbeiten die Projektträger mit den
Projektpartnern (u.a. ARGE, Fachbereich Jugend und Soziales, Agentur für
Arbeit, VHS, Rahel-Varnhagen-Kolleg) eng zusammen, um die Voraussetzungen für
eine dauerhafte eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes der betroffenen
Personen zu schaffen.
Zielgruppe des Projektes sind zunächst
SGB II Empfänger mit Bleiberechtsperspektive. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei
darauf, einen „Rückfall in die
Duldung“ und damit in die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zu
vermeiden. Weiterhin können diejenigen Flüchtlinge, die wegen des Stichtags,
unzureichender Deutschkenntnisse oder fehlender Erwerbstätigkeit bei der
Bleiberechtsregelung außen vor geblieben sind, gefördert werden. Diese Personen
beziehen wegen bestehender Abschiebehindernisse zu einem Großteil Leistungen
nach dem AsylbLG. Der verstärkte Einsatz in diesem Bereich wirkt sich nicht nur
positiv auf die Finanzlage der Stadt, sondern auch auf eine dauerhafte
Perspektive für die Flüchtlinge und ihre Familien aus.
Nicht
zuletzt durch die enge Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk
„AufBRuCH“ wird die integrationspolitische Bedeutung der Stelle
„Rückführungsmanagement“ deutlich. Ohne diese Kooperation würde es
sich in der Praxis schwierig gestalten, den Personen adäquat auf dem Weg zur
Sicherung des Aufenthaltes behilflich zu sein. Eine Einzelfallprüfung ist für
jeden ausreisepflichtigen Ausländer und seine Familie unabdingbar. Diese sollte
immer so schnell wie möglich getroffen werden. Die Flüchtlinge müssen für ihre
Zukunft planen können, ob im Bundesgebiet oder in ihrer alten Heimat.
4. Perspektiven
Sowohl
aus integrationspolitischer Sicht, als auch unter ordnungsrechtlichen und
finanzrelevanten Aspekten hat die Maßnahme positive Ergebnisse erbracht.
Durch
Umstrukturierungen innerhalb der Ausländerbehörde wird sichergestellt,
dass ohne eine personelle Aufstockung
auch zukünftig ein Mitarbeiter für die Koordinierung des Projektes zuständig
ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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X |
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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