Beschlussvorlage - 0304/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

zu A.:

Die vom Rat beschlossenen 81 Gruppen in der offenen Ganztagschule im Primarbereich werden nicht ausgeweitet.

 

zu B.:

Der notwendige Ersatz der bisherigen Arbeitsgelegenheiten im Küchenbereich der offenen Ganztagschule im Primarbereich durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei den Trägern der Jugendhilfe mit einer überwiegenden Personalkostenerstattung durch die ARGE wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Als städtischen Anteil erhalten die Träger der Jugendhilfe als Kooperationspartner pauschal pro Schuljahr und Schule 6.700 €.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

A. Mögliche Ausweitung der Angebotsplätze

Die vom Rat beschlossenen 81 Gruppen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) sind in Hagen umgesetzt worden. Die Teilnehmerquote in der Grundschule liegt gegenwärtig bei  25,4% und damit knapp über der von der Landesregierung vorgesehenen Teilnehmerquote von 25%. Die Planungen für das kommende Schuljahr lassen einen Mehrbedarf von bis zu 200 OGS-Plätzen erkennen. Aus den Gründen

Ø      fehlender individueller Rechtsanspruch auf einen OGS- Platz,

Ø      Unsicherheit über eine Landesförderung über die Teilnehmerquote von 25% hinaus,

Ø      keine Möglichkeit der Finanzierung von baulichen Maßnahmen aufgrund der städtischen Haushaltslage,

Ø      demographische Entwicklung

schlägt die Verwaltung vor, eine Ausweitung der vorhandenen OGS-Plätze nicht vorzunehmen.

 

B. Umstrukturierung im Küchenbereich

Der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten im Küchenbereich der OGS ist künftig nicht mehr möglich. Als Alternative haben die Träger der Jugendhilfe als Kooperationspartner die Möglichkeit, für das Schaffen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse von der ARGE einen Beschäftigungszuschuss von 75% zu erhalten. Der städtische Eigenanteil von 25% verursacht Mehrkosten in Höhe von insgesamt 254.600 € pro Schuljahr, die etwa zur Hälfte durch Einsparungen beim Arbeitslosengeld II kompensiert werden können.

 

 

Begründung

 

A. Mögliche Ausweitung der Angebotsplätze

 

Angebots- und Nachfragesituation der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)

Die Landesregierung hat für die Einrichtung von OGS-Plätzen im Primarbereich eine Teilnehmerquote von 25% der Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Mit dem Ausbau und Betrieb der OGS in Hagen wurde mit dem Schuljahr 2004/2005 begonnen und bis Ende 2008 stufenweise fortgesetzt.  Mittlerweile sind die vom Rat beschlossenen 81 OGS-Gruppen insgesamt umgesetzt worden. Konkret wurden 73 Gruppen in Grundschulen (1.825 Plätze) und 8 Gruppen in Förderschulen (96 Plätze) eingerichtet. Dies entspricht in der Grundschule einer Quote von 25,4% (Schuljahr 2008/2009). Bei weiter rückläufigen Schülerzahlen wird sich dieser Anteil in den nächsten Jahren auf 27% erhöhen.

 

Die Anmeldezahlen zeigen, dass sich die OGS in Hagen gut etabliert hat. An fast allen Schulen sind die Gruppen vollständig belegt, lediglich an den Grundschulen Dahl, Funckepark und Vincke gibt es noch freie Plätze.

 

Die Planungen für das Schuljahr 2009/2010 und die damit verbundene Abfrage in den Schulen (Stand Mitte Januar 2009) lassen einen Mehrbedarf von bis zu 200 OGS-Plätzen erkennen. Es handelt sich hierbei jedoch noch nicht um einen verbindlichen Bedarf, sondern lediglich um eine mathematische Größe. Einzelheiten können der beigefügten Aufstellung (Anlage 1) entnommen werden.

 

Der Hauptanteil des Mehrbedarfs bezieht sich auf die Grundschulen. Dabei reicht es alleine nicht aus, dass Schülerinnen und Schüler beispielsweise von der Grundschule Erwin-Hegemann zur Grundschule Funckepark oder von der Grundschule Goethe zur Grundschule Vincke wechseln.

 

Die bislang ausgebauten räumlichen Kapazitäten entsprechen dem geplanten Bedarf. Für die zusätzliche Aufnahme von Kindern müssten in der Regel weitere Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden.

 

Rechtsanspruch auf die OGS

Es gibt keinen individuellen Rechtsanspruch auf einen OGS- Platz. Die generelle Leistungsverpflichtung zur Tagesbetreuung findet im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durch die (beschlossene) Jugendhilfeplanung statt. Die OGS ist hierbei lediglich eine Möglichkeit der Bedarfsdeckung. Ergänzend wird dazu auf das beigefügte Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 30.12.2008 (Anlage 2) verwiesen, das gleichermaßen auch für den Bereich der OGS gilt.

 

Betriebskosten der OGS

Die Träger der Jugendhilfe als Kooperationspartner erhalten pro Schülerin/Schüler und Schuljahr in der Grundschule einen Betrag von insgesamt 1.700 €, der wie folgt finanziert wird:

Ø      Landeszuweisung                                  820,00 €,

Ø      durchschnittlicher Elternbeitrag            359,00 €,

Ø      städtischer Eigenanteil                          521,00 €.

Der städtische Eigenanteil beträgt bei 1.825 ausgebauten Plätzen insgesamt 950.825,00 €.

 

In den Förderschulen erhalten die Kooperationspartner einen Betrag in Höhe von 3.025 € pro Schülerin/Schüler und Schuljahr, der wie folgt finanziert wird:

Ø      Landeszuweisung                                  1.660,00 €,

Ø      durchschnittlicher Elternbeitrag               359,00 €,

Ø      städtischer Eigenanteil                         1.006,00 €.

Der städtische Eigenanteil beträgt bei 96 ausgebauten Plätzen insgesamt 96.576,00 €.

 

Zusammenfassend liegt der städtische Eigenanteil derzeit bei knapp 1.050.000 €.

 

Möglichkeiten eines Ausbaus der OGS

Sollte der mögliche Mehrbedarf von 200 Schülerinnen und Schülern ab dem Schuljahr 2009/2010 gedeckt werden, ergäben sich bei einem städtischen Eigenanteil von 521 € pro Schülerin/Schüler und Schuljahr in der Grundschule zusätzliche Betriebskosten in Höhe von gut 100.000 €.

 

Bisher war es möglich, eine Förderung des Landes auch über 25% der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich zu erhalten. Das Land fördert insgesamt 205.000 Plätze, wovon im laufenden Schuljahr 2008/2009 195.000 Plätze in Anspruch genommen wurden. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung geht davon aus, dass im kommenden Schuljahr alle Plätze vergeben werden. Ob die Förderung daher auch in den künftigen Haushaltsjahren im bisherigen Umfang erfolgt, kann aus der Bewilligung nicht geschlossen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der Entwicklung der Hauhaltslage des Landes Kürzungen von Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Zahl der beantragten Förderungen überzeichnet wird.

 

Zudem ist zu beachten, dass zusätzliche Investitionskosten anfallen würden. Grundsätzlich ist an jeder OGS die notwendige Infrastruktur (z. B. Küche und Essraum) vorhanden. Sofern Investitionen erforderlich wären, könnten diese wegen der gegenwärtigen Haushaltslage nur in kleinem Rahmen erfolgen, so z. B. für die Beschaffung von notwendigem Geschirr oder Lehr- und Lernmitteln für die Gruppen in den vorhandenen räumlichen Ressourcen. Sollte zusätzlicher Raumbedarf bestehen, müssten dann die allgemeinen Schulräume (Klassen) genutzt werden. Der Anbau neuer Gruppenräume würde wegen der Haushaltslage nicht möglich sein.

 

Vorschlag der Verwaltung

Vor dem Hintergrund der zuvor dargestellten Fakten, einhergehend mit der zu erwartenden demographischen Entwicklung, schlägt die Verwaltung vor, eine Ausweitung der vorhandenen OGS-Plätze nicht vorzunehmen.

 

Für die Schulen hätte dies zur Konsequenz, dass sie im Falle eines Anmeldeüberhangs bei den OGS-Plätzen eine Auswahlentscheidung unter Zugrundelegung eines Kriterienkataloges vornehmen müssten. So könnten berufstätige Erziehungsberechtigte vorrangig die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen.

 

 

B. Umstrukturierung im Küchenbereich

 

Der gemeinsame Mittagstisch in der OGS gehört zum festen Bestandteil des Ganztagsangebotes. Neben der Verlässlichkeit eines warmen Mittagsessens werden durch den gemeinsamen Mittagstisch auch wertvolle pädagogische und erzieherische Aspekte vermittelt und erlernt, wie z. B. Tisch- und Essenskultur sowie eine Hinführung auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung.

 

Die damit verbundenen Aufgaben im Küchenbereich wurden personell bislang über die durch die ARGE geförderten Arbeitsgelegenheiten (1- €-Jobs) sichergestellt. Bundesweit ist es verstärkt zur Überprüfung der geförderten Arbeitsgelegenheiten gekommen. Die Überprüfungen haben im Ergebnis dazu geführt, dass künftig der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten im Küchenbereich nicht mehr möglich sein wird. Grund hierfür ist, dass das notwendige Kriterium der Zusätzlichkeit des Tätigkeitsfeldes fehlt.

 

Ab dem Schuljahr 2009/2010 ist es daher notwendig, die personelle Versorgung des Küchenbereiches neu zu strukturieren. Die ARGE bietet hier den sogenannten Beschäftigungszuschuss an. Danach werden den Trägern der Jugendhilfe, die in der Arbeitgeberfunktion sind, 75% der Personalkosten erstattet. Der verbleibende Eigenanteil von 25% ist von der Stadt Hagen zu übernehmen und im Rahmen der Kooperationsvereinbarung an die Träger der Jugendhilfe auszuzahlen.

 

Durch die Kooperation mit der ARGE und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des Küchenpersonals über zwei Jahre, entstehen für die Stadt Hagen auch positive Beschäftigungseffekte. Die Mehrkosten von ca. 6.700 € pro Schule, somit insgesamt 254.600 € (38 Schulen) pro Schuljahr werden zum Teil durch Einsparungen beim Arbeitslosengeld II, konkret bei den Kosten der Unterkunft (kommunaler Anteil), kompensiert. Eine exakte Berechnung ist jedoch aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Bedarfsgemeinschaften nicht möglich. Die Einsparung kann bezogen auf die einzelne Bedarfsgemeinschaft im Bereich von 0 – 450 € pro Monat angesiedelt sein. Bei einer fiktiven Ersparnis von 270 € pro Monat würden die Mehrkosten etwa zur Hälfte durch die Kosteneinsparung bei den Kosten der Unterkunft kompensiert.

 

Eine nennenswerte Ergebnisverbesserung bei den Einnahmen könnte nur durch eine Veränderung der Beitragssatzung und der Einführung eines Mindestbeitrages von 10 € pro Monat erreicht werden. Da etwas mehr als die Hälfte der OGS-Teilnehmer beitragsbefreit sind, würde auf diesem Wege rechnerisch eine Kompensation der Mehrausgabe für die Küchenkräfte erfolgen. Eine weitere Erhöhung der mittleren Einkommensgruppen führt nicht zu einer wesentlichen Einnahmeerhöhung. Die derzeitige Obergrenze von 150 € pro Monat ist durch den entsprechenden Erlass des Landes begrenzt.

 

Bei einer Belastung der untersten Einkommensgruppe bis 17.500 € Jahresverdienst muss damit gerechnet werden, dass gerade Eltern von Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf die Teilnahme an der OGS stornieren würden. Weiterhin ist mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Erhebung der Elternbeiträge zu rechnen, da rückständige Beiträge in der in Frage kommenden Einkommensgruppe in aller Regel nicht pfändbar sind. In diesem Falle ist auch mit einem personellen Mehrbedarf für den Beitragseinzug zu rechnen. Von daher wird nach Abwägung der Chancen und Risiken dieser Finanzierungsvariante die Möglichkeit der Beitragserhöhung nicht empfohlen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

3.647.500 €

a)  Zuschüsse Dritter (Landeszuweisung und Elternbeiträge)

2.345.499 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

1.302.001 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

2111/2121

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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30.04.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.05.2009 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen