Beschlussvorlage - 0290/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des § 27 der Gemeindeordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.04.2009
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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13.05.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Beschlussvorschlag
„Der Rat der Stadt Hagen
bittet die Landesregierung und die Fraktionen im Landtag, unverzüglich eine
Änderung des § 27 der Gemeindeordnung NRW durchzuführen mit dem Ziel, dass der
bisher vorgeschriebene Ausländerbeirat durch einen Integrationsrat ersetzt
wird.
Der Innenminister wird gebeten, einen landeseinheitlichen Wahltermin festzulegen, der in unmittelbarer Nähe zum Termin der Kommunalwahl liegt.
Rein vorsorglich und für den Fall, dass eine Änderung nicht rechtzeitig zum vorgesehenen Termin der Wahlen der Migrantenvertretungen („Die Wahl findet spätestens zehn Wochen nach dem Beginn der Wahlzeit des Rates statt“) in Kraft tritt, beantragt der Rat der Stadt Hagen bereits jetzt die Verlängerung des bestehenden Experiments gemäß § 129 der Gemeindeordnung.“
Sachverhalt
Kurzfassung
Ausländerbeirat und Rat der
Stadt Hagen haben im Jahr 2004 im Rahmen der Experimentierklausel der
Gemeindeordnung NRW die Genehmigung zur Einrichtung eines Integrationsrates
beantragt und diese durch das Innenministerium erhalten.
Die Arbeit dieses Gremiums
hat sich nach einhelliger Meinung von Rat, Integrationsrat und Verwaltung
bewährt und soll deshalb fortgesetzt werden.
Wie von der
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA NRW) zu
erfahren ist, wurden zwischen Vertretern des Innenministeriums, des MGFFI, der
kommunalen Spitzenverbände und der LAGA NRW Eckpunkte einer Änderung des §27
der Gemeindeordnung erarbeitet, eine gesetzliche Regelung steht jedoch aus.
Für alle Städte in NRW ist
es jetzt aber dringend erforderlich, Sicherheit in der Frage zu erhalten, ob
und wenn ja in welcher Form der § 27 der Gemeindeordnung geändert wird und wann
die Wahlen stattfinden.
Für die Mitglieder des
Hagener Integrationsrates ist klar, dass es ein Zurück zum Ausländerbeirat
alter Form nicht geben sollte. Migranten brauchen eine moderne
Interessenvertretung, in der gewählte Migrantenvertreter und Ratsmitglieder
gleichberechtigt zusammenarbeiten.
Aus
diesem Grunde wird vorsorglich die Verlängerung des bestehenden Experiments
beantragt.
Begründung
Die Stadt Hagen hat im Jahr
2004 im Rahmen der „Experimentierklausel“ der GO NRW mit
Genehmigung des Innenministeriums ihren Ausländerbeirat in einen
Integrationsrat umgestaltet.
Dass die Arbeit des neuen
Gremiums sich gut bewährt hat, wird aus dem Ratsbeschluss deutlich, der
angesichts des Zwischenberichtes zur Mitte der Legislaturperiode an den
Innenminister übersandt wurde:
„Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den in Zusammenarbeit mit dem
Integrationsrat erarbeiteten Erfahrungsbericht über den Integrationsrat der
Stadt Hagen dem Innenministerium NRW zuzuleiten.
In
Anerkennung der guten Arbeit des Integrationsrates beauftragt er die
Verwaltung, die nötigen Schritte einzuleiten, damit auch weiterhin in
Abweichung von den Bestimmungen des § 27 GO NRW in Hagen ein Integrationsrat
gebildet werden kann.“
Zwischen Vertretern des
Innenministeriums, des MGFFI, der kommunalen Spitzenverbände und der LAGA
wurden Eckpunkte einer Änderung des §27 der GO NRW erarbeitet, eine Änderung
der Gemeindeordnung ist jedoch bis heute noch nicht erfolgt. Da es aber für die
Stadt Hagen, wie auch für die anderen Kommunen in NRW, zwingend notwendig ist,
Planungssicherheit zu erlangen, ob, und wenn ja, in welcher Form der § 27 der
Gemeindeordnung geändert wird, hat der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft
der kommunalen Migrantenorganisationen (LAGA – NRW) eine Klausurtagung
durchgeführt und sich danach mit den folgenden Empfehlungen an die Kommunen im
Land gewandt:
„1. Der Vorstand regt
an, dass alle Kommunen sich mit einem Ratsbeschluss an die Landesregierung und
an die Landtagsfraktionen wenden, in dem die unverzügliche Änderung des § 27 GO
gefordert wird.
2. Da zur Zeit nicht
absehbar ist, ob es noch rechtzeitig vor den Wahlen zu einer Änderung kommt,
werden Kommunen mit einem „Experimentiergremium“ gebeten, beim
Innenministerium eine Verlängerung dieser Experimente zu beantragen und, wenn
dies für sinnvoll gehalten wird, eine Ausweitung des Experiments zu verlangen.
Kommt es nicht zu einer
Änderung des § 27 GO und werden die Experimente nicht verändert bzw. neu
bewilligt, werden Ausländerbeiräte in alter Form gewählt. Dies dürfte niemand
von uns wollen.“ (Aus: Schreiben der LAGA an den Vorsitzenden des Integrationsrates
der Stadt Hagen vom 16. 2. 2009)
Der Integrationsrat der
Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 18. 2. 2009 die o. a. Thematik behandelt
und nach eingehender Diskussion den folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Integrationsrat der Stadt Hagen bittet den Rat gegenüber der Landesregierung
und den Fraktionen im Landtag die unverzügliche Änderung des § 27 der
Gemeindeordnung NRW zu fordern, durch die der bisherige Ausländerbeirat durch
einen Integrationsrat ersetzt wird.
Der
Innenminister wird aufgefordert einen landeseinheitlichen Wahltermin
festzulegen, der in unmittelbarer Nähe zum Termin der Kommunalwahl liegt.
Rein
vorsorglich und für den Fall, dass eine Änderung nicht rechtzeitig zum
vorgesehenen Termin der Wahlen der Migrantenvertretungen („Die Wahl
findet spätestens zehn Wochen nach dem Beginn der Wahlzeit des Rates
statt“) in Kraft tritt, bittet der Integrationsrat den Rat der Stadt,
bereits jetzt die Verlängerung des bestehenden Experiments gemäß § 129 der
Gemeindeordnung zu beantragen.“
Abstimmungsergebnis: Bei 1
Enthaltung beschlossen
