Beschlussvorlage - 0416/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
OrdnungspartnerschaftBeschluß der Bezirksvertretung Nord vom 20.04.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Hans Sporkert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.07.2004
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Sachverhalt
Die
Bezirksvertretung Nord hat in ihrer Sitzung am 20.04.2004 folgenden Beschluß
gefaßt:
Die Bezirksvertretung Nord fordert den Rat der Stadt auf,
die Ordnungspartnerschaft auf den Stadtbezirk Hagen-Nord auszudehnen.
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.April 2002 u.a. beschlossen, im
Rahmen der Ordnungspartnerschaft drei Stellen für gemeinsame Streifengänge mit
der Polizei einzurichten ( Drucksachen Nr. 200004/02).
Die Verwaltung hatte in ihrer Begründung darauf hingewiesen,
daß der Einsatz schwerpunktmäßig in den Grenzen des damaligen Projektes
Ordnungspartnerschaften (Innenstadt und Haspe) erfolgt. Die
Umsetzung des Ratsbeschlusses wurde inzwischen realisiert und seit Dezember
2002 sind drei uniformierte Außendienstkräfte (OPA-Kräfte) im Schichtdienst mit großem Erfolg tätig.
Auf Initiative der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl wurde durch
einen Ratsbeschluß der Zuständigkeitsbereich der Ordnungspartnerschaft bis zum
Eilper Denkmal, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, ausgedehnt.
Sofern nun der Wunsch besteht, den Zuständigkeitsbereich der
vorhandenen drei OPA-Kräfte auch auf den Stadtbezirk Hagen-Nord auszudehnen,
weist die Verwaltung darauf hin, daß dies nur unter erheblicher
Vernachlässigung von Ahndungs- und Kontrollaufgaben in dem derzeitigen
räumlichen Zuständigkeitsbereich praktiziert werden kann. Nach Auffassung der
Verwaltung wird sich die Sicherheitslage (subjektiv und objektiv) im bisherigen
Bereich deutlich verschlechtern und damit die Wirksamkeit der Maßnahme in Frage
stellen, da mit dem vorhanden Personal in dem erheblich erweiterten Bereich nur
eine unzureichende Kontrolle vorgenommen werden kann. Diese negativen Folgen
sind aus der Sicht der Verwaltung nur durch eine angemessene Verstärkung
des Personals vermeidbar.
