Beschlussvorlage - 0416/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Zuständigkeitsbereich der Ordnungspartnerschaft bleibt in den Grenzen des bisherigen Projektes bestehen.

 

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Sachverhalt

Die Bezirksvertretung Nord hat in ihrer Sitzung am 20.04.2004 folgenden Beschluß gefaßt:

 

Die Bezirksvertretung Nord fordert den Rat der Stadt auf, die Ordnungspartnerschaft auf den Stadtbezirk Hagen-Nord auszudehnen.

 

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.April 2002 u.a. beschlossen, im Rahmen der Ordnungspartnerschaft drei Stellen für gemeinsame Streifengänge mit der Polizei einzurichten ( Drucksachen Nr. 200004/02).

 

Die Verwaltung hatte in ihrer Begründung darauf hingewiesen, daß der Einsatz schwerpunktmäßig in den Grenzen des damaligen Projektes Ordnungspartnerschaften (Innenstadt und Haspe) erfolgt. Die Umsetzung des Ratsbeschlusses wurde inzwischen realisiert und seit Dezember 2002 sind drei uniformierte Außendienstkräfte (OPA-Kräfte)  im Schichtdienst mit großem Erfolg tätig.

 

Auf Initiative der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl wurde durch einen Ratsbeschluß der Zuständigkeitsbereich der Ordnungspartnerschaft bis zum Eilper Denkmal, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, ausgedehnt.

 

Sofern nun der Wunsch besteht, den Zuständigkeitsbereich der vorhandenen drei OPA-Kräfte auch auf den Stadtbezirk Hagen-Nord auszudehnen, weist die Verwaltung darauf hin, daß dies nur unter erheblicher Vernachlässigung von Ahndungs- und Kontrollaufgaben in dem derzeitigen räumlichen Zuständigkeitsbereich praktiziert werden kann. Nach Auffassung der Verwaltung wird sich die Sicherheitslage (subjektiv und objektiv) im bisherigen Bereich deutlich verschlechtern und damit die Wirksamkeit der Maßnahme in Frage stellen, da mit dem vorhanden Personal in dem erheblich erweiterten Bereich nur eine unzureichende Kontrolle vorgenommen werden kann. Diese negativen Folgen sind aus der Sicht der Verwaltung nur durch eine angemessene Verstärkung des Personals vermeidbar.

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen