Beschlussvorlage - 0300/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Parkgebührenordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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28.04.2009
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.05.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt eine Änderung der Gebührenordnung für
Parkuhren und Parkscheinautomaten vom 27.04.2005. Danach werden die
gebührenpflichtigen Parkzeiten an den Parkautomaten der Innenstadt bis 21.00
Uhr ausgeweitet. Die Parkgebühren zwischen 19.00 und 21.00 Uhr werden auf 0,80
€/Stunde festgelegt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat hat in seiner
Sitzung vom 19.6.08 im Zusammenhang mit der Konsolidierung des städtischen
Haushaltes -Erstes Sparpaket- eine Maßnahme des Fachbereichs für Grünanlagen- und
Straßenbetrieb-67- beschlossen, nach der
die Verwaltung beauftragt wird, für die gebührenpflichtige Parkzeit nach 19.00
Uhr eine sogenannte Abendpauschale einzurichten.
Begründung
Mit Veränderung der
Geschäftszeiten hat sich auch das Kaufverhalten der Hagener Bürger geändert. Um
diesem Verhalten und dem damit verbundenen geändertem Parkverhalten Rechnung zu
tragen, muss die entsprechende Parkraumbewirt- schaftung sicher gestellt
werden.
Die Verwaltung hat daraufhin
-gemeinsam mit dem Mentor- den Vorschlag
gemacht, die gebührenpflichtigen Parkzeiten in der City bis 21.00 Uhr auszuweiten.
Finanzierung
Die einmaligen
Umrüstkosten zur Umstellung der Automaten sowie die Änderung der Beschilderung
betragen ca. 8000 €.
Einsparung
Die sogenannte
Abendpauschale erwirtschaftet 0,80 € pro Stunde, das entspricht einer
Grundeinheit von 0,10 € pro 7,5 Minuten.
Durch diese Neuregelung
wird nach Berechnungen von 67 das Einsparvolumen des 1. Sparpaketes zugunsten
der Stadt von ca. 39.000 € per Anno erreicht.
Gebührenordnung
für
Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Hagen
(Parkgebührenordnung) vom __________
Der Rat der Stadt Hagen hat aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen am __________ folgende
Neufassung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet
der Stadt Hagen erlassen:
Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl I S. 312, 919), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 08.04.2008
(BGBl I S. 706) und § 1 der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass
von Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom
04.02.1981 (GV. NRW. S. 48/ SGV NRW 92), zuletzt geändert durch Artikel 234 des
Zweiten Befristungsgesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274), in Verbindung mit
§ 38 Buchstabe b) des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528/SGV NRW 2060), zuletzt geändert
durch Art. 73 Ges. vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274), wird gem. Beschluss des
Rates der Stadt Hagen vom __________ von der Stadt Hagen als örtliche
Ordnungsbehörde folgende Gebührenordnung erlassen:
§ 1
Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen
nur während des Laufs eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit
zulässig ist, wird die Gebühr im Stadtgebiet einheitlich auf 0,10 EURO je
angefangene sechs Minuten festgesetzt.
Die Parkgebühren auf dem Parkplatz „Berliner
Platz“ betragen 0,10 € je angefangene sechs Minuten in der ersten
halben Stunde, danach 0,20 € je angefangene sechs Minuten.
Die
Parkgebühren für die Parkautomaten der Innenstadt gemäß Anlage- betragen für die Zeit von 19.00-21.00
Uhr 0,10€ pro 7,50 Minuten.
§ 2
Die Gebührenordnung tritt am Tage nach der
Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die Gebührenordnung vom 01.05.2005
aufgehoben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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X |
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
8000 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
2009 |
Produktgruppe |
5460 |
Aufwandsart |
8000 € |
Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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28.04.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte
bittet den Rat der Stadt Hagen von einer Ausdehnung der gebührenpflichtigen
Parkzeit nach 19 Uhr wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die
Innenstadt, auch vor dem Hintergrund der bereits gefassten Beschlüsse zum ÖPNV,
abzusehen oder die Entscheidung gegebenenfalls bis zur Vorlage eines gesamtstädtischen
Parkbewirtschaftungskonzeptes zurückzustellen.