Beschlussvorlage - 0322/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages der Badmintonhalle  in ein Spielcenter mit 5 Konzessionen auf dem Grundstück Hasselstraße  46 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Nutzungsänderung der Badmintonhalle in ein Spielcenter mit 5 Konzessionen auf dem Grundstück Hasselstraße 46

Gemarkung Hagen, Flur 9, Flurstück 255.

 

AZ.: 2/63/BA/0013/09

Baugesuchskonferenz vom 9.4.2009

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. GE (Gewerbegebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde das Vorhaben planungsrechtlich abgelehnt.

Aufgrund der beantragten Größe der Spielhalle -5 x ca. 150 qm- handelt es sich um eine kerngebietstypische Spielhalle (Vergnügungsstätte), die in einem Gewerbegebiet nicht zulässig ist.

 

Unter Vergnügungsstätten im städtebaulichen Sinn versteht man Anlagen, Betriebe und Nutzungen unterschiedlicher Anprägung, die der Befriedigung bestimmter Freizeitbedürfnisse oder der Zerstreuung und Unterhaltung dienen. Zu den Vergnügungsstätten gehören u.a. Spiel- und Automatenhallen. Diese sind lediglich in Kerngebieten allgemein zulässig.

 

(Mitteilung aufgrund des Ratsbeschlusses vom 15.12.2005  Vorlage 1097/2005)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.04.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - zurückgezogen