Beschlussvorlage - 0322/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderungsantrag:Badmintonhalle in Spielcenter mit 5 Konzessionen auf dem Grundstück Hasselstraße 46
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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29.04.2009
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Bereit
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Nutzungsänderung
der Badmintonhalle in ein Spielcenter mit 5 Konzessionen auf dem Grundstück
Hasselstraße 46
Gemarkung
Hagen, Flur 9, Flurstück 255.
AZ.:
2/63/BA/0013/09
Baugesuchskonferenz
vom 9.4.2009
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche)
dargestellt.
Es
ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. GE (Gewerbegebiet) zu
beurteilen.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde das Vorhaben planungsrechtlich abgelehnt.
Aufgrund
der beantragten Größe der Spielhalle -5 x ca. 150 qm- handelt es sich um eine
kerngebietstypische Spielhalle (Vergnügungsstätte), die in einem Gewerbegebiet
nicht zulässig ist.
Unter
Vergnügungsstätten im städtebaulichen Sinn versteht man Anlagen, Betriebe und
Nutzungen unterschiedlicher Anprägung, die der Befriedigung bestimmter
Freizeitbedürfnisse oder der Zerstreuung und Unterhaltung dienen. Zu den
Vergnügungsstätten gehören u.a. Spiel- und Automatenhallen. Diese sind
lediglich in Kerngebieten allgemein zulässig.
(Mitteilung aufgrund des
Ratsbeschlusses vom 15.12.2005 Vorlage
1097/2005)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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933,6 kB
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