Beschlussvorlage - 0359/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes  Nr. 9/95 (479) –Gewerbegebiet Am Markstein-.

 

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 8.10.2002 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 9/95 (479) –Gewerbegebiet Am Markstein- beschlossen.

Dieser Beschluß wurde am 2.11.2002 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

Begründung zum Bebauungsplanverfahren u.a.:

-Vermeidung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die einen konkurrierenden

  Standort zu dem vorhandenen Versorgungsbereich von Haspe darstellen können.

-Festschreibung einer produktionsorientierten gewerblichen Nutzung.

 

Die Bearbeitung am o.g. Bebauungsplanverfahren dauert z.Z. noch an.

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.: 9/95 (479) –Gewerbegebiet Am Markstein-

ist somit um ein Jahr zu verlängern. 

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Beschlüsse

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07.07.2004 - Bezirksvertretung Haspe

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13.07.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen