Beschlussvorlage - 0205/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungskonzept "Kinderschutz in Hagen"hier: Errichtung einer Kinderschutzambulanz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anita Lückel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.03.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.03.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.03.2009
|
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird
beauftragt, durch einen geeigneten
freien Träger und in enger Kooperation mit einer Kinderklinik in Hagen eine
Kinderschutzambulanz errichten zu lassen.
2. Regionale Träger der Jugendhilfe sind an der Kinderschutzambulanz zu
beteiligen.
3. Die Finanzierung der
Kinderschutzambulanz ist kostenneutral im städt. Haushalt darzustellen.
4. Der Rat nimmt den Bericht der
Verwaltung zum Stand der Aktivitäten zur Errichtung einer Kinderschutzambulanz
zur Kenntnis.
Sachverhalt
Kurzfassung
Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 11.11.2008:
Die vorhandenen
Angebote zum Kinderschutz in Hagen werden weiterentwickelt. Ziel ist eine
Kombination aus breit angelegter präventiver Arbeit (u. a. frühe Hilfen,
Information, Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften) und
gebündelter, multiprofessioneller Hilfeangebote (Kinderschutzambulanz,
weiterführende Beratungs- und Therapieangebote) für die Betroffenen und
Beteiligten. Mit Blick auf die besondere Hilfebedürftigkeit der Betroffenen hat
die Errichtung einer Kinderschutzambulanz für Hagen im Rahmen der Erarbeitung
und Umsetzung des Konzeptes Priorität. Ausgehend von den vorliegenden
Ergebnissen und in Zusammenarbeit mit dem „Runden Tisch“ legt die
Verwaltung dem Rat spätestens im 1. Quartal 2009 einen Vorschlag zur
Einrichtung einer Kinderschutzambulanz vor. In der Vorlage ist insbesondere
einzugehen auf die Finanzierung der Einrichtung, mögliche Formen der
interkommunalen Zusammenarbeit sowie die pädagogischen und organisatorischen
Rahmenbedingungen. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Finanzierung geeignete
Vorschläge für eine kostenneutrale Einrichtung/Errichtung der
Kinderschutzambulanz zu unterbreiten.
Begründung
Das Grundkonzept für
eine Kinderschutzambulanz und die Ausschreibung für die Träger der freien und
öffentlichen Jugendhilfe wurden erstellt. Den Trägervertretern wurde in der
Arbeitsgemeinschaft 4 gemäß § 78 SGB VIII in der Sitzung vom 03.12.2008 das
Konzept vorgestellt, mit der Anfrage zu prüfen, ob bei einem ortsansässigen
Träger Interesse besteht, diese Aufgabe entsprechend den vorgegebenen
Rahmenbedingungen zu übernehmen.
Die Trägervertreter
wurden gebeten, bis zum 15.01.2009 ihr diesbezügliches Interesse zu bekunden.
Das Diakonische Werk
Ennepe-Ruhr/Hagen hat als einziger Träger sein Interesse formuliert, die
Trägerschaft für die in Planung befindliche Kinderschutzambulanz zu übernehmen.
Ein erstes
Trägergespräch hat am 03.02.2009 mit dem Fachbereich Jugend und Soziales und
Vertretern des Diakonischen Werkes Ennepe-Ruhr/Hagen stattgefunden.
Grundlage des
Gespräches war der in der Anlage beigefügte Entwurf einer Konzeption und der
möglichen Kosten für die Einrichtung einer Kinderschutzambulanz.
Parallel wurde im
Fachbereich Jugend und Soziales geprüft, ob eine Anbindung einer
Kinderschutzambulanz an das Sozialpädagogische Zentrum (Abt. 55/1) sinnvoll und
möglich ist.
Diese Möglichkeit
wird aufgrund der besonderen Aufgabenstellung einer Kindesschutzambulanz und
Berücksichtigung des Grundsatzes des § 4 Abs. 2 SGB VIII, dass die öffentliche
Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen soll, wenn anerkannte Träger der
Freien Jugendhilfe rechtzeitig die beabsichtigten Einrichtungen und Dienste
schaffen können, verneint.
Gründe sind im
Besonderen folgende:
1. Zentraler Bestandteil einer KSA ist die
Anbindung/Integration in den ärztlichen und medizinischen Bereich. Im Rahmen
ärztlicher Untersuchungen, ggf. verbunden mit einer stationären Aufnahme, sind
Verdachtsmomente zu klären, eine fundierte Diagnostik zu erstellen und weitere
Interventionsschritte zu planen.
Diese Leistungen können nur in unmittelbarer Nähe zu einer Kinderklinik
erbracht werden und sind dort schwerpunktmäßig zu verankern und zu
organisieren.
2. Die zur Aufgabenerfüllung unbedingte Notwendigkeit
einer Niederschwelligkeit des Zugangs kann bei Anbindung an eine kommunale
Dienststelle nicht gewährleistet werden, da eine genügende
Differenzierung/Unterscheidung zu den Diensten mit Wächterfunktion für die
Betroffenen/“Überweiser“ nicht vermittelbar ist.
In einem weiteren Gespräch mit der Leitung der Kinderschutzambulanz Remscheid,
die auch an den bisherigen Gesprächen des sog. Runden Tisches aufgrund der sehr
intensiven und langjährigen Vorerfahrung beratend teilgenommen hat wurden zwei
Varianten hinsichtlich einer Ausgestaltung einer Kooperation herausgearbeitet.
Variante 1:
Zweigstelle
einer Kinderschutzambulanz Remscheid in Hagen
Die
Kinderschtzambulanz Remscheid wird in Hagen wie bereits in Wuppertal eine
Zweigstelle/Niederlassung gründen und somit die Einrichtung einer
Kinderschutzambulanz in Hagen sicherstellen.
Variante 2:
Prozessbegleitung/Coaching zur Implementierung einer
Kinderschutzambulanz in Hagen durch die Kinderschutzambulanz Remscheid
In Hagen gibt es
divergierende Auffassungen über die inhaltliche Konzeption und Ausgestaltung
der Aufgaben der Kinderschutzambulanz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Kinderschutzambulanz in Remscheid verfügen über ein hohes Maß an Professionalität
und langjähriger Erfahrung, den notwendigen Prozess zur Ausgestaltung und
Einrichtung einer Kinderschutzambulanz zu steuern und zu begleiten.
Das Angebot der
Kinderschutzambulanz Remscheid, in Hagen die Prozessbegleitung/das Coaching zur
Implementierung einer Kinderschutzambulanz zu übernehmen, ist dringend geboten.
Der Finanzbedarf für
die Prozessbegleitung beläuft sich auf ca. 6.000 € bis 10.000 €.
Wie aus der
Konzeption der Kinderschutzambulanz ersichtlich, ist es notwendig, dass eine
enge Kooperation und Verzahnung zwischen Kinderschutzambulanz und einer
Kinderklinik gewährleistet sein muss. Für Ende März 2009 ist ein Gespräch mit
der Geschäftsführung des Allgemeinen Krankenhauses (AKH gGmbH), der Leitung der
Kinderklinik und des Pädiatrischen Zentrums des AKH, terminiert.
Die Kosten für die
Einrichtung einer Kinderschutzambulanz belaufen sich nach den bisherigen
Berechnungen auf ca. 200.000 €. Darunter entfallen Personalkosten für
eineinhalb Fachkräfte (Sozialarbeiter, Sozialarbeiterinnen mit
psychotherapeutischer Zusatzausbildung), zusätzlich Kosten für das Sekretariat
und Sachkosten.
Legt man zugrunde,
dass Einnahmen im Rahmen von Fachleistungsstunden möglich sind und ein Teil der
Kosten durch Spenden und Sponsoring aufgefangen werden könnte, müssten noch ca.
100.000 € durch die Kommune zusätzlich bereit gestellt werden. Diese
Kosten könnten durch kompensatorische Maßnahmen (Fortfall von Aufgabenwahrnehmung
und Personalaufwendungen an anderer Stelle) aufgefangen werden.
Grundkonzeption für die Einrichtung
einer Kinderschutzambulanz in Hagen
Rahmenbedingungen:
Die
Kinderschutzambulanz soll innerhalb eines Gesamtkonzepts zum Kinderschutz in
Hagen einen zentralen Baustein darstellen, indem ein institutionalisiertes Angebot geschaffen
wird zur diagnostischen Klärung von Gewalttaten, Krisenintervention und zur
Einleitung weiterer Schritte sowie zur
Beratung von Eltern(teilen) und Institutionen.
Im
Rahmen eines multiprofessionell besetzten
Runden Tisches wurden für die Kinderschutzambulanz in Hagen folgende
Ziele formuliert:
Ziel 1:
Eine ganzheitliche Diagnostik ist sichergestellt.
Die ganzheitliche Diagnostik beinhaltet die
medizinische und gynäkologische Diagnostik sowie die sozialpsychologische
Diagnostik unter Berücksichtigung der Lebensbezüge des betroffenen Kindes /
Jugendlichen. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung gerichtsbedeutender
Aspekte zu dokumentieren.
Ziel 2:
Die
kurzfristige, systematisierte und systemreflektierende Hilfe zum Kinderschutz
ist gewährleistet..
Es
besteht ein verbindlicher Untersuchungs- und Behandlungsplan unter Berücksichtigung
der Beziehungen / Bindungen des Kindes / Jugendlichen.
Ziel 3:
Leistungen
und Angebote zum Kinderschutz in Hagen sind vernetzt und die Zusammenarbeit im
Netzwerk ist systematisiert.
Aufgaben der Kinderschutzambulanz:
- Diagnostik,
Beratung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichster Gewalterfahrung
(Vernachlässigung, sexuelle Gewalt, körperliche Gewalt )
- Multiprofessionelle
Kooperation und Fallbegleitung
- Clearingstelle für
Professionelle
- Risikoeinschätzung
von Jugendlichen (sexuellen Misshandlern)
- Gutachtenerstellung
- Supervision,
Qualifikation und Weiterbildung
Zielgruppen:
- Kinder
und Jugendliche, die Gewalt erfahren
(haben)
- Professionelle, die
Rat und Begleitung im Umgang mit dem Thema Gewalt gegen Kinder suchen
Durch
eine direkte Anbindung an das Allgemeine Krankenhaus Hagen (Kinderklinik) soll
eine medizinische Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen
einschließlich gynäkologischer und pädiatrischer Untersuchung und Behandlung im
Bedarfsfall gesichert werden.
Personalausstattung:
Die
Einrichtung einer Kinderschutzambulanz macht es erforderlich, dass
qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt wird
- Psychologe /
Psychologin
- Sozialpädagoge /
Sozialpädagogin
- Verwaltungsfachkraft
in
enger Kooperation mit den medizinischen Fachkräften.
Die
Kinderschutzambulanz soll sich zunächst auf die primären Aufgaben: Diagnostik,
Beratung von Kindern und Jugendlichen, deren Angehörigen und Beratung von Mitarbeiterinnen
von Institutionen/Professionellen beschränken.
Ggf.
ist eine Erweiterung des Aufgabenfeldes möglich.
Zugangswege:
Direktmelder (Eltern, Kinder / Jugendliche)
Überweiser
(Beratungsstellen, Kinderärzte, ASD etc.)
Ratsuchende
Professionelle (Schulen, Kitas, etc.)
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
100.000 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||||||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||||||||||||||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgruppe |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
|||||||||||||||||||
|
4) Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
||||||||||||||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||

12.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, durch einen
geeigneten freien Träger und in enger Kooperation mit einer Kinderklinik in
Hagen eine Kinderschutzambulanz errichten zu lassen.
2. Regionale Träger der Jugendhilfe sind an der
Kinderschutzambulanz zu beteiligen.
3. Die
Finanzierung der Kinderschutzambulanz ist kostenneutral im städt. Haushalt
darzustellen.
4. Der Rat
nimmt den Bericht der Verwaltung zum Stand der Aktivitäten zur Errichtung einer
Kinderschutzambulanz zur Kenntnis.
5. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Hagen, zur Finanzierung der Prozessbegleitung bei der
Einrichtung einer Kinderschutzambulanz, aus der Ausschüttung der
Sparkasse 2008 bis zu 10.000 € bereit zu stellen.
26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch einen geeigneten freien Träger und in enger Kooperation mit einer
Kinderklinik in Hagen eine Kinderschutzambulanz errichten zu lassen.
2. Regionale
Träger der Jugendhilfe sind an der Kinderschutzambulanz zu beteiligen.
3. Die Finanzierung der
Kinderschutzambulanz ist kostenneutral im städt. Haushalt darzustellen.
4. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung
zum Stand der Aktivitäten zur Errichtung
einer Kinderschutzambulanz zur Kenntnis.
5. Der
Rat beschließt, zur Finanzierung der Prozessbegleitung bei der Einrichtung einer Kinderschutzambulanz, aus
der Ausschüttung der Sparkasse
2008 bis zu 10.000 € bereit zu stellen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Einstimmig beschlossen |