Beschlussvorlage - 0205/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt,  durch einen geeigneten freien Träger und in enger Kooperation mit einer Kinderklinik in Hagen eine Kinderschutzambulanz errichten zu lassen.

 

2. Regionale Träger der Jugendhilfe sind an der Kinderschutzambulanz zu beteiligen.

 

3. Die Finanzierung der Kinderschutzambulanz ist kostenneutral im städt. Haushalt darzustellen.

 

4. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Stand der Aktivitäten zur Errichtung einer Kinderschutzambulanz zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 11.11.2008:

 

Die vorhandenen Angebote zum Kinderschutz in Hagen werden weiterentwickelt. Ziel ist eine Kombination aus breit angelegter präventiver Arbeit (u. a. frühe Hilfen, Information, Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften) und gebündelter, multiprofessioneller Hilfeangebote (Kinderschutzambulanz, weiterführende Beratungs- und Therapieangebote) für die Betroffenen und Beteiligten. Mit Blick auf die besondere Hilfebedürftigkeit der Betroffenen hat die Errichtung einer Kinderschutzambulanz für Hagen im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes Priorität. Ausgehend von den vorliegenden Ergebnissen und in Zusammenarbeit mit dem „Runden Tisch“ legt die Verwaltung dem Rat spätestens im 1. Quartal 2009 einen Vorschlag zur Einrichtung einer Kinderschutzambulanz vor. In der Vorlage ist insbesondere einzugehen auf die Finanzierung der Einrichtung, mögliche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit sowie die pädagogischen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Finanzierung geeignete Vorschläge für eine kostenneutrale Einrichtung/Errichtung der Kinderschutzambulanz zu unterbreiten.

 

Begründung

Das Grundkonzept für eine Kinderschutzambulanz und die Ausschreibung für die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe wurden erstellt. Den Trägervertretern wurde in der Arbeitsgemeinschaft 4 gemäß § 78 SGB VIII in der Sitzung vom 03.12.2008 das Konzept vorgestellt, mit der Anfrage zu prüfen, ob bei einem ortsansässigen Träger Interesse besteht, diese Aufgabe entsprechend den vorgegebenen Rahmenbedingungen zu übernehmen.

 

Die Trägervertreter wurden gebeten, bis zum 15.01.2009 ihr diesbezügliches Interesse zu bekunden.

 

Das Diakonische Werk Ennepe-Ruhr/Hagen hat als einziger Träger sein Interesse formuliert, die Trägerschaft für die in Planung befindliche Kinderschutzambulanz zu übernehmen.

 

Ein erstes Trägergespräch hat am 03.02.2009 mit dem Fachbereich Jugend und Soziales und Vertretern des Diakonischen Werkes Ennepe-Ruhr/Hagen stattgefunden.

 

Grundlage des Gespräches war der in der Anlage beigefügte Entwurf einer Konzeption und der möglichen Kosten für die Einrichtung einer Kinderschutzambulanz.

 

Parallel wurde im Fachbereich Jugend und Soziales geprüft, ob eine Anbindung einer Kinderschutzambulanz an das Sozialpädagogische Zentrum (Abt. 55/1) sinnvoll und möglich ist.

 

Diese Möglichkeit wird aufgrund der besonderen Aufgabenstellung einer Kindesschutzambulanz und Berücksichtigung des Grundsatzes des § 4 Abs. 2 SGB VIII, dass die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen soll, wenn anerkannte Träger der Freien Jugendhilfe rechtzeitig die beabsichtigten Einrichtungen und Dienste schaffen können, verneint.

 

Gründe sind im Besonderen folgende:

 

1. Zentraler Bestandteil einer KSA ist die Anbindung/Integration in den ärztlichen und medizinischen Bereich. Im Rahmen ärztlicher Untersuchungen, ggf. verbunden mit einer stationären Aufnahme, sind Verdachtsmomente zu klären, eine fundierte Diagnostik zu erstellen und weitere Interventionsschritte zu planen.
Diese Leistungen können nur in unmittelbarer Nähe zu einer Kinderklinik erbracht werden und sind dort schwerpunktmäßig zu verankern und zu organisieren.

 

2. Die zur Aufgabenerfüllung unbedingte Notwendigkeit einer Niederschwelligkeit des Zugangs kann bei Anbindung an eine kommunale Dienststelle nicht gewährleistet werden, da eine genügende Differenzierung/Unterscheidung zu den Diensten mit Wächterfunktion für die Betroffenen/“Überweiser“ nicht vermittelbar ist.
In einem weiteren Gespräch mit der Leitung der Kinderschutzambulanz Remscheid, die auch an den bisherigen Gesprächen des sog. Runden Tisches aufgrund der sehr intensiven und langjährigen Vorerfahrung beratend teilgenommen hat wurden zwei Varianten hinsichtlich einer Ausgestaltung einer Kooperation herausgearbeitet.

 

Variante 1:

 

Zweigstelle einer Kinderschutzambulanz Remscheid in Hagen

 

Die Kinderschtzambulanz Remscheid wird in Hagen wie bereits in Wuppertal eine Zweigstelle/Niederlassung gründen und somit die Einrichtung einer Kinderschutzambulanz in Hagen sicherstellen.

 

Variante 2:

 

Prozessbegleitung/Coaching zur Implementierung einer Kinderschutzambulanz in Hagen durch die Kinderschutzambulanz Remscheid

 

In Hagen gibt es divergierende Auffassungen über die inhaltliche Konzeption und Ausgestaltung der Aufgaben der Kinderschutzambulanz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderschutzambulanz in Remscheid verfügen über ein hohes Maß an Professionalität und langjähriger Erfahrung, den notwendigen Prozess zur Ausgestaltung und Einrichtung einer Kinderschutzambulanz zu steuern und zu begleiten.

 

Das Angebot der Kinderschutzambulanz Remscheid, in Hagen die Prozessbegleitung/das Coaching zur Implementierung einer Kinderschutzambulanz zu übernehmen, ist dringend geboten.

 

Der Finanzbedarf für die Prozessbegleitung beläuft sich auf ca. 6.000 € bis 10.000 €.

 

 

Wie aus der Konzeption der Kinderschutzambulanz ersichtlich, ist es notwendig, dass eine enge Kooperation und Verzahnung zwischen Kinderschutzambulanz und einer Kinderklinik gewährleistet sein muss. Für Ende März 2009 ist ein Gespräch mit der Geschäftsführung des Allgemeinen Krankenhauses (AKH gGmbH), der Leitung der Kinderklinik und des Pädiatrischen Zentrums des AKH, terminiert.

 

Die Kosten für die Einrichtung einer Kinderschutzambulanz belaufen sich nach den bisherigen Berechnungen auf ca. 200.000 €. Darunter entfallen Personalkosten für eineinhalb Fachkräfte (Sozialarbeiter, Sozialarbeiterinnen mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung), zusätzlich Kosten für das Sekretariat und Sachkosten.

 

Legt man zugrunde, dass Einnahmen im Rahmen von Fachleistungsstunden möglich sind und ein Teil der Kosten durch Spenden und Sponsoring aufgefangen werden könnte, müssten noch ca. 100.000 € durch die Kommune zusätzlich bereit gestellt werden. Diese Kosten könnten durch kompensatorische Maßnahmen (Fortfall von Aufgabenwahrnehmung und Personalaufwendungen an anderer Stelle) aufgefangen werden.

 

Grundkonzeption für die Einrichtung einer Kinderschutzambulanz in Hagen

 

Rahmenbedingungen:

 

Die Kinderschutzambulanz soll innerhalb eines Gesamtkonzepts zum Kinderschutz in Hagen einen zentralen Baustein darstellen, indem  ein institutionalisiertes Angebot geschaffen wird zur diagnostischen Klärung von Gewalttaten, Krisenintervention und zur Einleitung weiterer Schritte sowie zur  Beratung von Eltern(teilen) und Institutionen.

 

Im Rahmen eines multiprofessionell besetzten  Runden Tisches wurden für die Kinderschutzambulanz in Hagen folgende Ziele formuliert:

 

Ziel 1:

Eine ganzheitliche Diagnostik ist sichergestellt.

Die ganzheitliche Diagnostik beinhaltet die medizinische und gynäkologische Diagnostik sowie die sozialpsychologische Diagnostik unter Berücksichtigung der Lebensbezüge des betroffenen Kindes / Jugendlichen. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung gerichtsbedeutender Aspekte zu dokumentieren.

 

 

 

 

Ziel 2:

Die kurzfristige, systematisierte und systemreflektierende Hilfe zum Kinderschutz ist gewährleistet..

Es besteht ein verbindlicher Untersuchungs- und Behandlungsplan unter Berücksichtigung der Beziehungen / Bindungen des Kindes / Jugendlichen.

 

Ziel 3:

Leistungen und Angebote zum Kinderschutz in Hagen sind vernetzt und die Zusammenarbeit im Netzwerk ist systematisiert.

 

Aufgaben der Kinderschutzambulanz:

 

  • Diagnostik, Beratung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichster Gewalterfahrung (Vernachlässigung, sexuelle Gewalt, körperliche Gewalt )
  • Multiprofessionelle Kooperation und Fallbegleitung
  • Clearingstelle für Professionelle
  • Risikoeinschätzung von Jugendlichen (sexuellen Misshandlern)
  • Gutachtenerstellung
  • Supervision, Qualifikation und Weiterbildung

 

Zielgruppen:

 

  • Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren  (haben)
  • Professionelle, die Rat und Begleitung im Umgang mit dem Thema Gewalt gegen Kinder suchen

 

Durch eine direkte Anbindung an das Allgemeine Krankenhaus Hagen (Kinderklinik) soll eine medizinische Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen einschließlich gynäkologischer und pädiatrischer Untersuchung und Behandlung im Bedarfsfall gesichert werden.

 

Personalausstattung:

Die Einrichtung einer Kinderschutzambulanz macht es erforderlich, dass qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt wird

 

  1. Psychologe / Psychologin
  2. Sozialpädagoge / Sozialpädagogin
  3. Verwaltungsfachkraft

 

in enger Kooperation mit den medizinischen Fachkräften.

Die Kinderschutzambulanz soll sich zunächst auf die primären Aufgaben: Diagnostik, Beratung von Kindern und Jugendlichen, deren Angehörigen und Beratung von Mitarbeiterinnen von Institutionen/Professionellen beschränken.

Ggf. ist eine Erweiterung des Aufgabenfeldes möglich.

 

 

 

Zugangswege:

 

Direktmelder  (Eltern, Kinder / Jugendliche)

Überweiser (Beratungsstellen, Kinderärzte, ASD etc.)

Ratsuchende Professionelle (Schulen, Kitas, etc.)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

100.000 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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10.03.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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12.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt,  durch einen geeigneten freien Träger und in enger Kooperation mit einer Kinderklinik in Hagen eine Kinderschutzambulanz errichten zu lassen.

 

2. Regionale Träger der Jugendhilfe sind an der Kinderschutzambulanz zu beteiligen.

 

3. Die Finanzierung der Kinderschutzambulanz ist kostenneutral im städt. Haushalt darzustellen.

 

4. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Stand der Aktivitäten zur Errichtung einer Kinderschutzambulanz zur Kenntnis.

 

5. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, zur Finanzierung der Prozessbegleitung bei der Einrichtung einer Kinderschutzambulanz, aus der Ausschüttung der Sparkasse 2008 bis zu 10.000 € bereit zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt,  durch einen geeigneten freien Träger und in             enger Kooperation mit einer Kinderklinik in Hagen eine Kinderschutzambulanz    errichten zu lassen.

 

2.         Regionale Träger der Jugendhilfe sind an der Kinderschutzambulanz zu          beteiligen.

 

3.         Die Finanzierung der Kinderschutzambulanz ist kostenneutral im städt. Haushalt       darzustellen.

 

4.         Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Stand der Aktivitäten zur                    Errichtung einer Kinderschutzambulanz zur Kenntnis.

 

5.         Der Rat beschließt, zur Finanzierung der Prozessbegleitung bei der    Einrichtung einer Kinderschutzambulanz, aus der Ausschüttung der       Sparkasse 2008 bis zu 10.000 € bereit zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen